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Kategorie-Archiv Ausschreibungen

Stellenausschreibung Exekutive (Finanzen & Vorsitzende)

Einführung einer Aufwandsentschädigung für das Exekutivorgans des Studierendenrats

Der Studierendenrat Tübingen hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Exekutive der Verfassten Studierendenschaft Tübingen ab Januar 2019 beschlossen. Die beiden Vorsitzenden sowie der*die Finanzreferent*in werden nun monatlich mit 200 € pro Person für ihre ehrenamtliche Arbeit entschädigt. Teil des Beschlusses war, die Ämter neu auszuschreiben.

Die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft regelt dabei unter §14 Abs. 2 die Wahl der Exekutive, Abs. 3 regelt die Abwahl. Sollten keine neuen gültigen Bewerbungen eingehen, bleibt die Exekutive unverändert bestehen.

Während in den meisten anderen größeren Unis und Hochschulen in Baden-Württemberg schon länger Aufwandsentschädigungen an einige hochschulpolitisch aktive Mitglieder der Studierendenschaft gezahlt werden, war dies in Tübingen bisher nicht der Fall. Mit der Einführung einer der Aufwandsentschädigung möchte der StuRa die oftmals wenig spaßige Arbeit der drei Mitglieder der Exekutive nun auch finanziell honorieren. Besonders soll durch die finanzielle Entlohnung auch Studierenden mit geringerem Budget ermöglicht werden, das recht zeitintensiven Ämter der Vorsitzenden bzw. des Finanzreferats auszuüben.

Da es bei der Wahl der aktuellen Exekutive noch keine Aufwandsentschädigung gab, und sich deshalb womöglich Studierende, die sich ein Amt in der Verfassten Studierendenschaft wegen Nebenjobs o.ä. nicht leisten konnte, werden die beiden Ämter nun neu ausgeschrieben.

Aufgaben der Vorsitzenden:

  • Vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich und gleichberechtigt gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität.
  • Sind die Vorgesetzte der Arbeitnehmer*innen der Studierendenschaft (gegenwärtig zwei).
  • Führen den Rechtsverkehr der Studierendenschaft.
  • Sind an Weisungen des Studierendenrates gebunden.

Aufgaben des*der Finanzreferent*in:

  • Führt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Büro aus.
  • Verwaltet das Konto der Verfassten Studierendenschaft.
  • Überprüft Ausgaben der Studierendenschaft.
  • Legt dem Studierendenrat den Entwurf für den Haushaltsplan vor.
  • Ist für die Durchführung des Haushaltsplans, für die jährliche Rechnungslegung sowie für die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Rechnungshof verantwortlich.

Voraussetzungen

  • Immatrikulation an der Uni Tübingen
  • Erfahrungen in der Hochschulpolitik
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit 
  • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
  • Ausreichend Zeit

Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 17. März!

Dein Studierendenrat Tübingen


Ansprechpartner ist der Geschäftsführende Ausschuss

Bewerbung an: ga[at]stura-tuebingen.de

Es kann auf die Aufwandsentschädigung verzichtet werden.

Die  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans beruht auf einem Antrag, welchem am 17. Dezember 2018 in der Sitzung des StuRa zugestimmt wurde. Hier der Beschluss in Antragsform:  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans (PDF)

Studierendenrat Tübingen