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Kategorie-Archiv Allgemein

Studierendenrat schließt sich der Petition „Für eine zukunftsweisende Reform des BAföGs, jetzt!“ an

Das BAföG wird 50 Jahre, die Studienfinanzierung ist jedoch nicht gut gealtert. Anlässlich des Jubiläums rufen Studierende, Hochschulgruppen, Dozierende, Gewerkschaften u. v. m. zu einer zukunftsweisenden Reform des BAföGs auf.

Unter https://bafoeg50.de/ lassen sich alle Reformziele hin zu einer gerechten Studienfinanzierung finden. In seiner letzten Sitzung vom 17. Mai 2021 hat der Studierendenrat beschlossen, sich der Petition anzuschließen.

Das BAföG wird 50! Eigentlich ein Grund zum Feiern, denn die Einführung eines Rechtsanspruchs auf staatliche Unterstützung bei der Studienfinanzierung als Vollzuschuss war ein Meilenstein auf dem Weg zu freier Bildung über sozio-ökonomische Klassengrenzen hinweg.

Aber das BAföG hat sich nicht gut gehalten. Jahrzehntelang wurde dem Gesetz durch verschiedene Bundesregierungen hart zugesetzt: von der faktischen Abschaffung der Schüler:innenförderung, zwischenzeitliche Umwandlung in ein Volldahrlehen, über die jahrelang versäumte Anpassung der Förderhöhe an reale Bedarfe, bis zur historisch niedrigen Förderquote von unter 11,4 % aller Student:innen 2020 (1971 waren es noch ca. 45%). In der Corona-Pandemie sind die verpassten Reformen unübersehbar geworden: insbesondere Studierende aus der unteren Mittelschicht fallen durchs Raster, Schüler:innen können sich keine Laptops leisten und Auszubildende erhalten oft weder genug Lohn noch genug BAföG, um sich über Wasser zu halten. Wir wollen das nicht länger hinnehmen. Alle Menschen, gleich ihrer finanziellen und familiären Umstände, sollen sich die Bildung leisten können, die sie wollen.

Wir brauchen deshalb jetzt eine umfassende Reform! Daher fordern wir:

Rückkehr zum Vollzuschuss: der Verschuldungszwang ist einer der Hauptgründe, kein BAföG zu beantragen, oder erst gar kein Studium aufzunehmen.

Wiedereinführung des allgemeinen Schüler:innen BAföGs ab Klasse 10 ohne Sonderbedingungen: Um allen Schüler:innen den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung grundsätzlich zu ermöglichen, müssen auch alle Schüler:innen grundsätzlich förderfähig werden, selbstverständlich auch die Mehrheit, die noch bei ihren Eltern wohnt. Denn: Bildungsungleichheiten verschärfen sich bereits in der Schule und im Übergang von der Schule zur Hochschule.

Anpassung der Fördersätze an die Realität: Der BAföG Höchstsatz liegt weit unter dem tatsächlichen Bedarf. Geldsorgen stehen erfolgreicher Bildung im Weg, die Sätze müssen deshalb sofort massiv angehoben werden und automatisch alle zwei Jahre angepasst werden.

Flexibler & realistischer Wohnkostenzuschuss: Mieten sind nicht überall gleich. Wohnpauschalen müssen deshalb dem örtlichen Bedarf entsprechen.

Klare Perspektive zur familienunabhängigen Förderung: das aktuelle BAföG baut auf einem veralteten Familienbild auf. Wessen Familie die eigene Ausbildung nicht unterstützen will oder kann, obwohl sie es nach BAföG müsste, hat keine Chance auf Förderung. Der einzige Weg: die eigenen Eltern verklagen. Stattdessen muss Schul- Studiums- und Ausbildungsfinanzierung die Betroffenen direkt fördern und ihnen zur Selbstständigkeit verhelfen.

Erhöhung der Elternfreibeträge: Durch zu niedrige Elternfreibeträge erreicht das BAföG Menschen nicht, die es dringend nötig hätten. Bis das System familienunabhängig aufgestellt ist, müssen die Elternfreibeträge deutlich erhöht werden um die Förderquote wieder deutlich anzuheben.

Unabhängigkeit vom Aufenthaltsstatus: wer in der BRD lernt, muss auch gefördert werden können. BAföG muss deshalb für alle zugänglich sein. Egal, was auf ihrem Pass steht.

Altersunabhängigkeit: Wer studiert hat wenig Zeit, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Egal in welchem Alter. Die Altersgrenze von 30 bzw. 35 Jahren muss deshalb fallen. So ermöglichen wir selbstbestimmte Entscheidungen über die eigene Bildung, zu jeder Zeit. Lebenslanges lernen darf keine Floskel bleiben.

Abkopplung von Regelstudienzeit und Abschaffung der Leistungsnachweise: Bildungsbiografien sind heute sehr unterschiedlich. Viele studieren de facto in Teilzeit. Für selbstbestimmte Bildung müssen diese Einschränkungen weichen.

Digital- & Lernmaterialspauschale: zusätzlich zur Förderung gibt es eine bedarfsgerechte Pauschale für elektronische Geräte, Literatur etc.

Auch abseits des BAföG muss etwas geschehen, damit der eigene Bildungsweg wirklich frei von finanziellen Zwängen gewählt werden kann:

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 80% der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung: Ordentliche Vergütung für Arbeit! Die Vergütung muss jährlich automatisch angepasst werden auf Grundlage der Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Förderbedingungen für Berufsschüler:innen und Meister-„BAföG“ angleichen: Ob jemand studiert oder eine Ausbildung aufnimmt darf keine Geldfrage sein, weder das eine noch das andere darf finanziell schlechter gestellt sein. Die Konditionen der Förderungen müssen deshalb für alle gleich gut sein.

Aus der Beschreibung der Petition, https://bafoeg50.de/petition/ (zuletzt am 19. Mai 2021)

Stimmungsbild zu Diskriminierungserfahrungen an der Universität Tübingen

Diskriminierungen aufgrund verschiedenster Kategorien sind (immer noch) ein Teil unserer Gesellschaft. Die Hochschulen sind davon nicht ausgeschlossen. Auch an der Universität Tübingen kommt es täglich zu stigmatisierenden Vorfällen – ob in Seminar- oder Zoomräumen, in Besprechungen oder Vorlesungssälen oder Universitätsbibliotheken.

Gemeinsam mit der ver.di/GEW-Hochschulgruppe Tübingen möchten wir mit dieser Umfrage (die es auch in englischer Version gibt) herausfinden, in welchem Ausmaß Diskriminierungen Teil des Tübinger Universitätslebens sind, um ggf. Räume des Austauschs zu finden, Gegenmaßnahmen zu organisieren und ein toleranteres Universitätsleben gestalten zu können. Daher richtet sich diese Umfrage an alle Universitätsangehörige der Universität Tübingen: Studierende, Wissenschaftliche Mitarbeitende, Dozierende, Professor:innen und sonstige Mitarbeitende.

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Studieren in Corona-Semestern: Stellungnahme der Studentischen Vollversammlung

Bei der ersten digitalen Studentischen Vollversammlung am 22. März 2021, stimmten die anwesenden Studierenden folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

Auch Hochschulen sind von der Corona-Pandemie betroffen

Ein weiteres Corona-Semester geht zu Ende. Die Pandemie betrifft uns in allen Lebensbereichen und zeigt noch immer Handlungsbedarfe auf. Wir haben großes Verständnis für die Maßnahmen und unterstützen sie. Während jedoch seit Beginn der Pandemie im öffentlichen Diskurs pausenlos über die Situation der Wirtschaft, des Einzelhandels und (zu Recht) der Schüler*innen gesprochen wird, kommt die Perspektive und die Probleme der Studierenden beinahe gar nicht vor. Dabei sind auch diese vielfältig: Die ständige Unsicherheit unserer universitären und beruflichen Zukunft dauert zu lange an, Prüfungen werden verschoben, Seminare abgesagt – das alles nimmt Motivation und ist zermürbend. Auch für die Mitarbeiter*innen der Universität ist die Situation untragbar. Sie benötigen endlich eine Dienstvereinbarung zur Nutzung von Videokonferenzsystemen, die verstärkte Möglichkeit von Gleitarbeitszeiten und die Bereitstellung warmer Speisen.

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Kein Demokratieabbau während der Pandemie: Stellungnahme der Studentischen Vollversammlung

Bei der ersten digitalen Studentischen Vollversammlung am 22. März 2021, stimmten die anwesenden Studierenden folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

Kein Demokratieabbau während der Pandemie

Die Studentische Vollversammlung an der Universität Tübingen spricht sich für eine größtmögliche Hochschulöffentlichkeit bei allen Entscheidungen aus. Leider sind die Sitzungen der akademischen Selbstverwaltung fast vollständig nicht-öffentlich. Eine der wenigen Ausnahmen stellt die jährliche gemeinsame, öffentliche Sitzung des Hochschulrats und Senats dar. Zuletzt fand eine solche Sitzung während der Pandemie im Festsaal der Universität statt. Die Öffentlichkeit konnte von der Zuschauerinnen- Empore der Wahl der Prorektoren beiwohnen. Nur eine Handvoll Studierende nahmen an der Sitzung mit Abstand, Maske und Desinfektionsmittel teil. Die Aussprache fiel – vermutlich auch pandemiebedingt – recht kurz aus. 

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Wissenschaftsfreiheit: Stellungnahme der Studentischen Vollversammlung

Bei der ersten digitalen Studentischen Vollversammlung am 22. März 2021, stimmten die anwesenden Studierenden folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

Ein Netzwerk von Wissenschaftler*innen behauptet, die freie Forschung an Hochschulen in Deutschland werde von einer sogenannten Cancel Culture von links gefährdet. Wissenschaftler*innen müssten mit öffentlicher Diskreditierung und der Erstickung wissenschaftlicher Debatten rechnen. Diese Behauptung ist nicht einfach aus der Luft gegriffen: Tatsächlich müssen Wissenschaftler*innen, etwa bei Forschungen zur genetischen Grundlage von Intelligenz, mit einer öffentlichen Debatte über die eugenischen Grundannahmen hinter einer solchen Forschung rechnen.

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Gesucht: Referat für Studium und Lehre

Der Studierendenrat Tübingen möchte das Referat für Studium und Lehre besetzen, um sich in Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen Qualitätssicherungsmittel, Systemakkreditierung und Digitalisierung für die Verbesserung von Lehr-und Studiumsbedingungen einzusetzten.
Du setzt dich leidenschaftlich für deine Kommiliton*innen ein und siehst an der Uni viel Verbesserungsbedarf? Du hast Lust in die Hochschulpolitik einzutauchen und dabei zu sein, wenn neue Studiengänge akkreditiert werden? Du glaubst, dass diese Studienvertretung mehr für die Lehre leisten kann? Dann bewirb dich jetzt!

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Gesucht: Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt

Der Studierendenrat Tübingen möchte das Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt besetzen, um in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arbeitskreisen unsere sozialen und ökologischen Angebote besser zu koordinieren und weiter auszubauen. 
Du hast Lust eine gewerkschaftliche Beratung aufzubauen oder studentischen Hilfskräfte bei ihrer Organisierung zu unterstützen? Du wolltest schon immer, dass der Stura ökologische/nachhaltige Projekte nicht nur beginnt, sondern auch umsetzt? Du glaubst dass diese Studierendenvertretung mehr leisten könnte? Dann bewirb dich!

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Studentische Vollversammlung am 22. März 2021

Hier wird in Kürze das Protokoll der Studentischen Vollversammlung zu finden sein.

Folgende Anträge wurden auf der Studentischen Vollversammlung angenommen:

Am 22. März 2021 ab 18 c.t. hat die erste digitale Studentische Vollversammlung der Studierendenschaft Tübingen stattgefunden. Alle Studierende und eingeschriebene Promovierende waren eingeladen, teilzunehmen und ihr Stimmrecht wahrzunehmen.

Das zentrale Thema dieser Studentischen Vollversammlung war der studentische Alltag im vergangenen Jahr – also alles rund um Lehre, Arbeiten und Leben an der Universität. Von digitalen Seminaren, Kontaktbeschräkungen in den Wohnheimen bis hin zur Prüfungsphase.

Was ist die studentische Vollversammlung?

Die Vollversammlung ist das zentrale und höchste Gremium der Studierendenschaft und steht allen an der Universität Tübingen immatrikulierten Studierenden offen. Alle anwesende Studierende stimmen hier gleichberechtigt über gemeinsame Positionen der Studierenden ab. Hier ist also der Ort, an dem die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität artikuliert und Forderungen gestellt werden können sowie Handlungsempfehlungen an die Organe der Verfassten Studierendenschaft (wie zum Beispiel an den Studierendenrat) ausgesprochen werden können. Diese müssen sich nach §7 Absatz 4 der Organisationssatzung spätestens in ihrer zweiten Sitzung nach der Studentischen Vollversammlung dazu positionieren.

Mehr dazu, welche Stellung die Studentische Vollversammlung innerhalb der Verfassten Studierendenschaft einnimmt, welche Rechte und Pflichten sie hat und wie sie abläuft, findest du in der Organisationssatzung im Abschnitt II Unterabschnitt 1 (§§5 – 7) sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrates in §5.

Offizielle Einladung (am 10. März als Uni-Rundmail)

Liebe Kommiliton*innen, liebe eingeschriebene Promovierende,

hiermit möchten wir herzlich zur ersten digitalen studentischen Vollversammlung einladen.Diese findet am 22. März um 18 Uhr c.t. auf Zoom statt .

Das zentrale Thema dieser Studentischen Vollversammlung ist der studentische Alltag im vergangenen Jahr – also alles rund um Lehre, Arbeiten und Leben an der Universität. Von digitalen Seminaren, Kontaktbeschräkungen in den Wohnheimen bis hin zur Prüfungsphase. 

Wenn ihr also z.B. eure Erfahrungen mit der digitalen Lehre während der Covid-19 Pandemie teilen oder explizite Forderungen an die Universität im Namen der gesamten Studierendenschaft formulieren möchtet, könnt ihr das hier tun. Natürlich haben auch alle andere Themen, die euch am Herzen liegen, einen Platz.

Schickt eure Anträge, Anliegen oder andere Tagesordnungspunkte, die ihr vorab einreichen möchtet, bitte per Mail an: brssragyvpuxrvgfneorvg@fghen-ghrovatra.qr

Die Vollversammlung wird über Zoom stattfinden, für die Diskussion und Abstimmung der Anträge nutzen wir die Plattform OpenSlides. Dort findet ihr auch alle bisher eingegangenen Anträge.Bitte meldet euch vorab unter folgendem Link über das Formular an, dann bekommt ihr den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für OpenSlides zugeschickt: https://www.stura-tuebingen.de/studentische-vollversammlung-wintersemester-20-21/

Die Studentische Vollversammlung ist das zentrale und höchste Gremium unserer Studierendenschaft. Alle anwesenden Studierenden stimmen hier gleichberechtigt über gemeinsame Positionen der Studierenden ab. Sie steht allen an der Universität Tübingen immatrikulierten Studierenden offen.

Wir freuen uns auf euch!
Euer Studierendenrat

Statement zur Besetzung der Münze 13

Diese Stellungnahme ist durch den Arbeitskreis Soziales / Studierendenwerk des Studierendenrats Tübingen beschlossen.

[Ergänzung: Der Studierendenrat hat in seiner Sitzung am 15. März 2021 beschlossen, sich der Stellungnahme anzuschließen und Folgendes zu ergänzen:

Der Studierendenrat erklärt sich solidarisch mit den Studierenden der Wohnheime im StuWe e.V. Er spricht sich gegen ein Umlegen der Miete auf Studierende anderer Wohnheime, insbesondere denen des StuWe e.V.) aus.]

Wir solidarisieren uns mit den Bewohner:innen der Münze 13, ihrer Arbeit für den Erhalt des historischen Gebäudes und des Kulturzentrums Blauer Salon und ihrem Kampf für bezahlbaren, sozialen und selbstverwalteten Wohnraum in der Tübinger Innenstadt. In einem kürzlich veröffentlichten Statement der Bewohner:innen wird die Lage der Münze 13 ausführlich beschrieben [1].

Die Bewohner:innen der Münze 13 sind seit vielen Jahren bemüht, mit dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (Anstalt des öffentlichen Rechts, im Folgenden StuWe AdöR) in Kontakt zu treten. Sie wollen einerseits über den mittlerweile erheblichen Sanierungsstau, andererseits über die Möglichkeit eines Verkaufs der Immobilie sprechen. Das StuWe AdöR, das über eine schwierige Konstruktion mit dem Studentenwerk Tübingen e.V. letztlich Vermieterin des Hauses ist, versperrt sich diesem Dialog allerdings seit Jahren konsequent. Vor einiger Zeit wurde sogar ein Verwaltungsratsbeschluss getroffen, der Mitgliedern des Verwaltungsrats verbietet, mit den Bewohner:innen über die Situation zwischen Münze und StuWe AdöR zu sprechen. Wir unterstützen die Bewohner:innen in ihrem Ziel, in der Altstadt langfristig selbstverwalteten und günstigen Wohnraum zu verankern. Durch das in Tübingen und anderswo sehr erfolgreiche Modell des Mietshäuser Syndikats kann wirklich selbstbestimmtes Wohnen auch in der Münze 13 Realität werden.

Sanierungsstau nicht auf Münze 13 beschränkt. 

Bewohner:innen der verschiedenen StuWe AdöR Wohnheime, insbesondere der teilselbstverwalteten, berichten uns immer wieder, wie renovierungsbedürftig die Häuser sind. Kleine Reparaturen werden durchgeführt, Renovierungsarbeiten bleiben aber aus. Wir befürchten, dass dieser Aufschub nicht nur kurzfristigen finanziellen Überlegungen entspringt, sondern gerade bei den teilselbstverwalteten Wohnheimen eine Strategie ist, um diese Selbstverwaltung aufzulösen. Wenn ein Wohnheim so renovierungsbedürftig ist, dass die Bewohner:innen entmietet werden können, wird aufwändig saniert und ohne Selbstverwaltung und gegebenenfalls teurer neu vermietet. 

Aber auch andere Wohnheime leben vor allem von der Bausubstanz. Das StuWe AdöR vernachlässigt damit seinen Auftrag, preiswerten und guten Wohnraum für möglichst viele Studierende bereitzustellen. Finanziellen Druck dazu gibt es nicht, denn in den letzten Jahren hat das Werk regelmäßig Überschüsse mit seinem Wohnsektor eingefahren und in den Jahresbilanzen Gewinne gemacht. Ein Skandal für eine eigentlich gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts, die nicht nur aus Steuermitteln, sondern maßgeblich aus direkten Beiträgen aller Studierender finanziert wird.

Verantwortung bei Geschäftsführung und Verwaltungsrat

Wir lasten diese Versäumnisse ausdrücklich nicht den Mitarbeiter:innen des StuWe AdöR an, die oft mit viel Einsatz hervorragende Arbeit für die Studierenden leisten. Verantwortlich ist die Geschäftsführung des StuWe AdöR. Oliver Schills Sparpolitik zielt seit vielen Jahren darauf ab, das StuWe AdöR zu einem profitablen Unternehmen zu machen. Dafür setzt Schill auf Wettbewerb der verschiedenen Standorte – etwa der unterschiedlichen Mensen. Dieser Wettbewerb steht im krassen Gegensatz zu ihren Aufgaben als Anstalt. Während dieses Verhalten durch das Finanzministerium gelobt wird, leiden darunter die Studierenden vor Ort und innerhalb des StuWe AdöR entsteht eine Konkurrenz der verschiedenen Standorte, die nur mit Solidarität überwunden werden kann. Ein Studierendenwerk ist kein Unternehmen, erst recht keines, das Gewinne machen soll. Es ist zur Unterstützung und Selbsthilfe der Studierenden da. Diesem Auftrag wird das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim nicht gerecht. Das zeigt sich nicht nur bei den Wohnheimen, sondern auch in anderen Sektoren. So wird in der Gastronomie seit Jahren versäumt, die Nachfrage nach pflanzlichen Gerichten zu decken. In der Beschaffung wird vermeintlich zur Kostensenkung die Zusammenarbeit mit anderen Studierendenwerken (Einkaufsgemeinschaft Süd-West) abgelehnt. Trotzdem sind die Essenspreise in den vergangengen Jahren spürbar gestiegen. Auf der Morgenstelle ist das Gastronomieangebot so unzureichend, dass die Universität Foodtrucks von Drittanbietern bestellt hat. 

Auch die Kinderbetreuung wurde erst kürzlich zurückgefahren, ein schwerer Schlag für Studierende mit Kind und frische Absolvent:innen. Die Effektivität der psychosozialen Beratungsstelle leidet ebenfalls seit längerem an ihrer geringen Kapazität. In der momentanen Krise fällt dieser Mangel besonders stark auf. Viele andere Studierendenwerke haben bessere Antworten auf die momentane Krise und generelle Aufgaben gefunden. 

Verantwortung für diese Zustände trägt aus Sicht des AK StuWe auch der Verwaltungsrat und sein langjähriger Vorsitzender, der Rektor der Universität Tübingen, Bernd Engler. Es ist seine Aufgabe, die Geschäftsführung zu kontrollieren, in die richtigen Bahnen zu lenken und im gegebenenfalls zum Wohl des Studierendenwerks und seiner Student:innen auszutauschen. Auch das zuständige Ministerium, welches im Verwaltungsrat vertreten ist, müsste stärker steuernd für die Interessen der Studierenden eintreten, wenn diese durch StuWe AdöR und Universität nicht wahrgenommen werden. 

Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um den Aufgaben nachzukommen und das eigene Handeln zu reflektieren. Wir fordern das StuWe AdöR auf, mit den  Bewohner:innen der Münze 13 in einen konstruktiven Dialog zu treten und hierbei auch über ein realistisches Verkaufsangebot zu sprechen.

Wir fordern weiterhin, den Sanierungsstau in allen Wohnheimen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu beenden, weiteren Wohnraum zu schaffen und insbesondere (teil-)selbstverwalteten Wohnraum zu fördern.

Häuser denen die drin Wohnen!

Für ein Studierendenwerk für die Studierenden!

[1] https://muenze13.wordpress.com

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Der Arbeitskreis StuWe / Soziales / Semesterticket ist ein offener Arbeitskreis des Studierendenrats, in dem sich alle Studierenden einbringen können. Der AK „beschäftigt sich mit den Themen und Tätigkeiten des Studierendenwerkes […]. Er setzt sich im Rahmen der Mandate für die sozialen Belange der Studierenden ein.

Der Arbeitskreis führt zur Erfüllung seiner Aufgaben Aktionen und Veranstaltungen durch.“ Der vorliegende Text wurde durch den AK am 27.02.2021 verabschiedet. Der Studierendenrat ist aufgefordert, sich dem vorliegenden Text anzuschließen.

Studierendenrat Tübingen