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Kategorie-Archiv News

Pressemitteilung: Kein Semester ohne Studierende

Universität Tübingen verpasst geregelten Semesterstart, schließt Studierendenbeteiligung aus

Die Universität Tübingen hat es verpasst einen Rahmen für konstruktive Zusammenarbeit festzulegen, trotz wiederholten Angeboten aus der Studierendenvertretung. Vorherige Beteuerungen aus dem Rektorat, an gemeinsamer Arbeit interessiert zu sein, scheinen wertlos.

Bei der jetzt notwendigen Satzung über Lehre und Prüfungen im Sommersemester 2020, die die Rechtsgrundlage für Onlinelehre und vom Normalfall abweichende Regelungen darstellen soll, hat das zu einer wenig ausgereiften Fassung ohne jede studentische Beteiligung geführt, die zahlreiche Probleme für Studierende nach sich ziehen wird.
Auf Beschluss des StuRas wurde durch den VS Vorstand und zahlreiche Fachschaftler*innen, trotz fehlendem Beteiligungsprozess, ein umfassender Änderungsentwurf erstellt. Dieser wurde vom Rektorat und der Verwaltung weder kommentiert noch zum Anlass für Änderungen genutzt, sondern gänzlich ignoriert.

Das Exekutivorgan hat deshalb in Zusammenarbeit mit Fachschafts-, Kommissions und Studierendenratsmitgliedern eine Pressemitteilung verfasst, die ihr unten findet. Ebenfalls findet ihr den Entwurf der Studierendenschaft, mit den Änderungen in grün (dieser Entwurf stellt eine Verhandlungsgrundlage dar!).

Pressemitteilung der Verfassten Studierendenschaft Tübingen: Universität Tübingen verpasst geregelten Semesterstart, schließt Studierendenbeteiligung aus 
Zum Vorlesungsstart am 20. April hat die Universität Tübingen verpasst, die veränderten Bedingungen des Sommersemesters auf eine solide Grundlage zu stellen. Eine notwendige Satzung, um Lehre und Prüfungsmodalitäten auf eine rechtliche Basis zu stellen, existiert Stand 22. April noch nicht. Am Montag wurde bekannt, dass in einem Eilverfahren bis Donnerstag eine solche durch den Rektor verabschiedet werden soll. Die Studierendenvertretung sieht darin zum einen ein massives Versäumnis des Rektorats, zum anderen ein klares Übergehen der Gremien und Strukturen der Universität, insbesondere der Studierenden. Eine Diskussion über die Satzung wurde nur zwischen dem Rektorat und den Dekanen geführt, unter Ausschluss aller anderen Gremienmitglieder und Statusgruppen.
Ein schnellstens erarbeiteter Änderungsvorschlag der Studierendenvertretung/des Studierendenrats zur Satzung wurde von der Universität in Gänze ignoriert und noch nicht einmal kommentiert. „Trotz wiederholter Versprechungen, gemeinsam die Herausforderung des Sommersemesters zu gestalten, übergeht die Universität die Studierenden zum wiederholten Mal. Statt konstruktiver Zusammenarbeit wird die studentische Perspektive völlig außen vorgelassen“, erklärt Mona Schmidhuber, Vorsitzende der Studierendenschaft. „Die Universität hat durch wochenlange Untätigkeit die Eile, mit der jetzt eine Rechtsgrundlage für das Sommersemester geschaffen werden muss, selbst produziert“ fügt Jonathan Dreusch, ebenfalls Vorsitzender der Studierendenschaft, hinzu. Dass jetzt deswegen die Gremien der Hochschule übergangen werden und die Studienkommissionen und Studiendekane im Eilverfahren im Umlauf der Satzung zustimmen sollen, ist ein klarer Verstoß gegen das eigene Grundverständnis der Universität. Das Leitbild aus der Exzellenzinitiative „a culture of cooperation and commitment“ scheint angesichts Corona unerwünscht.Aus Sicht der Studierendenschaft versäumt der Satzungsentwurf, angemessen auf die neuen und völlig anderen Umstände eines Online-Semesters einzugehen. So enthält sie etwa keine Regelung zum Umgang mit Anwesenheitspflichten. „Wer schon einmal an einer Videokonferenz teilgenommen hat, weiß, dass eine stetige Verbindung auch mit normaler Bandbreite nicht immer gegeben ist. Unter solchen Umständen ist eine Anwesenheitspflicht einfach utopisch.“ sagt Susanne Arnold von der Fachschaft Biochemie. Der Änderungsentwurf der Studierendenschaft sieht vor, dass regelmäßige Teilnahme durch Alternativleistungen nachgewiesen wird.
Nicht nur hier wurden Bedenken und Anregungen der Studierendenschaft links liegen gelassen. So laufen etliche Lehrveranstaltungen über den Videokonferenzdienst Zoom, der in letzter Zeit schwerer Kritik wegen mangelnden Datenschutzvorkehrungen ausgesetzt war. Hinweise auf Alternativanbieter wurden mit der Begründung, Zoom kenne man eben, abgeblockt. Ein ähnlich unbedarfter Umgang mit Datenschutzvorschriften zeigt sich zurzeit auch an vielen anderen Hochschulen und Schulen.“Die Universität muss endlich einsehen, dass dieses Semester eine gemeinsame Anstrengung erfordert. Die Studierendenvertretungen haben an der Uni Tübingen, aber auch bundesweit gezeigt, dass sie an konstruktiver Arbeit interessiert sind, etwa durch den Forderungskatalog #Solidarsemester. Jetzt sind die Hochschulen in der Pflicht, darauf einzugehen.“ fordert Studierendenratsmitglied Melanie Krauß.
Wir fordern daher die Universitätsleitung auf, die Studierendenvertretung, aber auch die Gremienmitglieder der Universität und alle betroffenen Gruppen in Entscheidungsprozesse von Anfang an miteinzubeziehen und Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Ein „weiter so“ in der a.ktuellen Form darf es nicht mehr geben

Pressemitteilung 23.04.20

Students‘ Union in English

Our website in English

In an effort to internationalise our services and make information more accessible for students who might not have the best German proficiency we are currently translating this website.

Please be patient if something you are looking for is not yet translated, we are working bit by bit and many of our volunteers are occupied with the Corona situation.

If you are interested to help or have any suggestions regarding info for international students please contact us at tn@fghen-ghrovatra.qr

Ausschreibung studentische Vertreter*innen in CIVIS

Mitglieder für den CIVIS „Participative Council“ gesucht!

+++english below+++

Seit Mitte 2019 ist die Uni Tübingen zusammen mit sieben anderen Universitäten aus ganz Europa Teil einer europäischen Hochschulallianz, CIVIS.
CIVIS und 16 andere solche Allianzen stellen die erste Pilotphase der von der EU Kommission initiierten europäischen Universitäten dar. Im Moment läuft die Bewerbungsphase für die zweite Pilotphase, aus der 20 weitere Allianzen hervorgehen werden. Die europäischen Hochschulallianzen werden in den nächsten Jahren prägend für die europäische Hochschullandschaft sein, zum positiven oder negativen, und sind deshalb enorm wichtig für die studentische Hochschulpolitik.

Zur vorläufigen Einordnung der Allianzen weisen wir auf die Beschlüsse der European Students Union (ESU) von deren 76. und 77. Board Meetings hin:
BM76: Students’ perspective on the first cycle of European Universities, towards the second call
BM77: European Universities: It Is About the Students
Außerdem auf die letzte Pressemitteilung des freien zusammenschluss von student*innenschaften: PM: Kritik an Auswahl der Europäischen Hochschulnetzwerke

Der AK ÜrStub erarbeitet im Moment eine Positionspapier zu CIVIS und der Tübinger Beteiligung daran.


Für den sogenannten „Participative Council“ sucht der AK Überregionale Studierendenbeziehungen zwei studentische Mitglieder, alle Infos findet ihr in der Ausschreibung unten. Im pdf Download findet ihr außerdem eine ausführlichere Beschreibung der CIVIS Governance Struktur.
Bewerbungen sind an den AK ÜrStub zu richten unter nhffra@fghen-ghrovatra.qr

Student representatives for CIVIS „participative council“ wanted!

Since mid-2019, the University of Tübingen is part of European University Alliance CIVIS, alongside seven other Universities from all over Europe.
CIVIS and 16 other such alliances represent the first pilot phase of the EU comission’s European University Alliance project.
The second pilot phase is currently underway and 20 additional alliances will be chosen this year. The European University Alliances will influence European higher education over the course of the next decade or so, for better or worse. This is why they have to be a crucial part of student’s politics.

For a preliminary assessment of the alliances please have a look at these two motions, adopted by the European Students Union (ESU) on their 76. and 77. board meetings:
BM76: Students’ perspective on the first cycle of European Universities, towards the second call
BM77: European Universities: It Is About the Students
And the press release by freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) (in german) PM: Kritik an Auswahl der Europäischen Hochschulnetzwerke

AK ÜrStub (working group for interregional student-relationships) is currently developing a position paper on CIVIS and the university’s involvement.


For the so called „participative council, AK Überregionale Studierendenbeziehungen is looking for two student representatives. All further information is included in the document above (in german). The downloadable pdf also includes a more detailed description of CIVIS’s governance structure (in english).
Applications are to be directed at AK ÜrStub via nhffra@fghen-ghrovatra.qr

If you are interested but unsure whether your German is good enough to understand the above document, please don’t hesitate to contact us with your questions.

Corona & Studierendenvertretung

Büro der VS

Aufgrund der aktuellen Situation findet bis auf Weiteres keine Sprechstunde im Büro der Verfassten Studierendenschaft im Clubhaus statt. Das Büro kann allerdings weiter telefonisch und per E-Mail kontaktiert werden.

Wegen der Kita- und Schulschließungen kann es vorkommen, dass das Büro an einzelnen Tagen nicht besetzt ist. Für Antragsteller*innen und Fachschaften kann es deshalb zu Verzögerungen kommen, wir bitten um euer Verständnis dafür.

Bei dringenden Anliegen empfiehlt es sich, den Geschäftsführenden Ausschuss (GA) des StuRa und/oder die Exekutive in cc zu setzen.

Sitzungen von Organen und Gremien der VS

Die nächste Sitzung des StuRas ist auf den 20. April angesetzt, nachdem die Sitzung am 16. März als Vorsichtsmaßnahme abgesagt wurde. Anträge und dringende Angelegenheiten können dennoch per Umlaufverfahren abgestimmt werden.

Arbeitskreise der VS entscheiden selbstständig, ob und in welcher Form sie weiterhin tagen. Informationen zu Fachschaftssitzungen sind bei den jeweiligen Fachschaften selbst zu erfragen.

Informationen zum Coronavirus

Was passiert jetzt?

Laut einer Verordnung der Ministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst und für Soziales Baden Württemberg wird landesweit der Beginn der Vorlesungszeit auf den 20. April verschoben. Das bedeutet an der Uni Tübingen eine Verschiebung um eine Woche.

Die Studierendenvertretung steht im Austausch mit dem Rektorat der Universität, aktuelle Informationen findet ihr auf unseren Social Media Kanäle und auf dieser Homepage. Am Freitag, 13.03., findet eine Sitzung des Planungsstabs Infektionsschutz statt, an der wir teilnehmen.

Wir empfehlen euch, regelmäßig(er als sonst) eure Unimailadresse abzurufen, um die aktuellsten Informationen der Unileitung einzusehen. Ihr findet sie auch hier.

Außerdem möchten wir nachdrücklich darauf hinweisen, nicht den Kopf zu verlieren und stattdessen Standard-Hygienemaßnahmen anzuwenden: wascht euch regelmäßig ordentlich die Hände (nass machen, einseifen, reiben, gut trocknen), versucht, euch nicht ins Gesicht zu fassen, und leckt keine Unimöbel ab.

Gibt es akute Gefahr an der Uni Tübingen?

Bisher (Stand 11.03.) gibt es an der Uni Tübingen einen bestätigten Fall, ein Informatikstudent wurde positiv getestet und befindet sich zu Hause Quarantäne. Vier Kontaktpersonen (zwei Student*innen und zwei Wissenschaftler*innen) befinden sich ebenfalls als Verdachtsfälle in Quarantäne. Sie stehen nicht in Zusammenhang mit anderen Fällen in Tübignen.

Die Gefahr ist damit nicht höher als irgendwo anders, solange einige Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Aktuellste Infos gibt es immer beim Robert Koch Institut.

Bürozeiten

Während der vorlesungsfreien Zeit ist das Büro bis 7. April i. d. R. jeweils bis 14 Uhr erreichbar:

Kontakt bitte nur per E-Mail oder telefonisch! Unterlagen bitte in den Briefkasten einwerfen.

Am 8. und 9. April ist das Büro NICHT besetzt!

Stellungnahme zur Einführung des M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen

Der Studierendenrat schließ sich der untenstehenden Stellungnahme der Fachschaft Erziehungswissenschaft vollumfänglich an.
Das hat er am 16.12.2019 beschlossen.
Studiengänge ohne gültige oder mit unfertigen Modulhandbüchern gibt es leider immer wieder – ein Zustand, den wir entschieden ablehnen.

Stellungnahme zur Einführung des Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen

Im Namen des Arbeitskreises Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen möchten wir uns an dieser Stelle mit einem Anliegen bezüglich des zum Wintersemester 2019/2020 angelaufenen Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen äußern.

Die ersten Studierenden, die im Wintersemester 2016/2017 an der Universität Tübingen mit dem Studium des Studiengangs B.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen begonnen haben, schlossen dieses im Sommer 2019 ab. Die Studierenden sind nun im Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen immatrikuliert, im Rahmen dessen ersten Semesters sie gerade das Schulpraktikum absolvieren.
Von Seiten der Universität Tübingen wurde dieser Studiengang angeboten und die Studierenden mit erfolgreichem Abschluss des oben genannten Bachelorstudiengangs immatrikuliert.

Für eben dieses konsekutive Masterstudium vermissen die Studierenden nach wie vor die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer und die Prüfungsordnung des Studiengangs. Von Seiten der universitären Gremien (Dezernat III) liegt uns die Information vor, dass Modulhandbücher und Prüfungsordnung noch dem Kultusministerium und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Freigabe vorliegen.
Da der Studiengang bereits im Oktober angelaufen ist und die Studierenden neben dem Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen besuchen und ECTS erwerben sollen, blicken wir mit Sorge auf die Tatsache, dass die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer nach wie vor nicht verabschiedet sind.

Die Studierenden und wir als AK der Fachschaft sehen einen von Seiten der Ministerien und Universität gewährleisteten reibungslosen Ablauf des Studiums momentan nicht gegeben. Zwar sind für das Erstfach „Sozialpädagogik/Pädagogik“ sowie für das „Bildungswissenschaftliche Studium“ Modulhandbücher vorhanden. Dennoch fehlt auch hier die Prüfungsordnung. Die fehlende Prüfungsordnung bedauern wir zwar, sehen wir aber als weniger problematisch an. Größere Sorge bereitet uns das Fehlen der offiziellen Modulhandbücher das allgemeinbildenden Zweitfächer.

Nicht nur, dass dies, durch Abgleiche anderer Modulhandbücher, Gespräche mit Verantwortlichen der Universität sowie Dozierenden, zu einem organisatorischen Mehraufwand für die Studierenden führt, der durch die fehlenden Dokumente nicht in der Verantwortlichkeit der Studierenden liegt. Auf Verdacht universitäre Veranstaltungen zu belegen und Studien- bzw. Prüfungsleistungen zu absolvieren, für die es keine endgültig zuverlässige rechtliche Grundlage gibt, scheint uns zudem zweifelhaft. 

Das viersemestrige Masterstudium sieht im ersten Semester ein mit 16 ECTS berechnetes Schulpraktikum vor. Um auch nur annähernd eine vorgesehene Punktezahl von 30ECTS in diesem Semester zu erreichen, müssen die Studierenden auch parallel und anschließend an das Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen belegen. Damit ist ein Vorhandensein der Modulhandbücher trotz des Schulpraktikums bereits im ersten Mastersemester notwendig. 

Zudem fordert das Masterstudium von den Studierenden, im zweiten und dritten Semester mehr als die üblichen 30ECTS zusätzlich zu abschließenden Modul- und Prüfungsleistungen in den allgemeinbildenden Zweitfächern zu leisten. Auch, um einer extremen Überlastung dieser beiden Semester entgegen zu wirken, sind die Studierenden darauf angewiesen, anschließend an das Schulpraktikum universitäre Blockveranstaltungen zu belegen. Ohne zuverlässige Modulhandbücher scheint uns dies aber fragwürdig. Selbst im Falle des Belegens etwaiger Veranstaltungen bleibt eine rechtliche Grundlage aus, an der sich Prüfungsleistungen orientieren und auf die sich die Studierenden beziehen können. 

Im schlimmsten Fall könnte dies insgesamt zu einer nicht gewährleisteten Regelstudienzeit von angekündigten 4 Semestern und damit zu einem späteren Universitätsabschluss und einem späteren Eintritt in den Vorbereitungsdienst führen, die nicht in der Hand der Studierenden liegt.
Unserer Einschätzung nach ist die Darreichung der Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer für den Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf des Studiums zu gewährleisten. 

Wir möchten Sie daher im Interesse der Studierenden bitten, sich für eine möglichst zeitnahe Verabschiedung der genannten Dokumente einzusetzen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

AK Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen

Stellungnahme der Tübinger Hochschulgruppen zur sogenannten „Bayreuther Erklärung“

In einer „Bayreuther Erklärung“ nahmen die Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten unlängst Stellung zur weitverbreiteten Befristungspraxis im Hochschulbereich. Dort sind im sogenannten „akademischen Mittelbau“ nach wie vor über 80% der Beschäftigten befristet angestellt, und von diesen hat etwa die Hälfte einen Vertrag mit einer Laufzeit von nur einem Jahr oder noch kürzer. Alle Versuche, dies in den letzten Jahren durch politischen Druck zu verändern, waren bisher ergebnislos.
Nun verteidigen die Uni-Kanzlerinnen und -Kanzler die bestehenden Zustände. Auf ihrer letzten Jahrestagung, die im September 2019 an der Universität Bayreuth stattfand, wurde ein Papier verabschiedet, das auf die besondere Rolle der Universitäten als „Qualifizierungssystem“ hinweist und dies als Rechtfertigung für befristete Beschäftigung versteht.

Wörtlich heißt es darin: „Universitäten leisten mit der akademischen Qualifizierung dringend benötigter Fachkräfte einen wichtigen Beitrag (…). Das Modell befristeter Qualifizierungsphasen in den unterschiedlichen Bildungsformaten der Universitäten ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass dieses gesellschaftliche Ziel weiterhin erreicht werden kann. (…) Der Aufgabenstellung der Universitäten folgend, ist es notwendig, dass die Zahl ihrer befristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches Personal überwiegt.“

Wir weisen diese Sicht der Dinge mit Entschiedenheit zurück! Die Begründung für die Aufrechterhaltung prekärer Befristungsverhältnisse an deutschen Universitäten geht am Kern des Problems und an der Arbeitsrealität eines Großteils der Mittelbaulerinnen und Mittelbauler vorbei!

Natürlich ist es sinnvoll, Qualifikationsstellen zu befristen. Es hat in der Vergangenheit auch noch nie jemand die Entfristung von tausenden Doktorandinnen und Doktoranden gefordert. Und auch drittmittelfinanzierte Projektstellen lassen sich nicht ohne Weiteres entfristen. Es ist aber keineswegs logisch, dass der Qualifizierungsauftrag der Hochschulen zu Befristungsquoten von über 80% führt. Einen Qualifizierungsauftrag haben Hochschulen zunächst und vor allem gegenüber ihren Studierenden, und viele der Aufgaben in Forschung und Lehre, die von befristet Beschäftigten (z.B. befristeten Lehrdozenturen oder befristeten akademischen Ratsstellen) in diesem Zusammenhang übernommen werden, sind eindeutig Daueraufgaben, die durch dauerhafte Beschäftigung erfüllt werden können und sollen!

Es ist zudem unzumutbar, dass eine große Mehrheit der Postdocs gezwungen ist, sich jahrelang von Zeitvertrag zu Zeitvertrag zu hangeln. Viele wissen erst mit 40, ob aus der Unikarriere etwas wird oder nicht. Dabei erfüllen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Postdoc-Bereich elementare Aufgaben des Universitätsbetriebs. Regelmäßig übernehmen sie Personalverantwortung und betreuen Abschlussarbeiten. Es kann aus sachlichen Gründen einfach nicht angehen, sie mit Promovierenden in einen Topf zu werfen! Zurecht fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schon seit 2010 verlässliche Perspektiven im Postdoc-Bereich, und erst vor kurzem hat sich gegen den Befristungswahn an den deutschen Hochschulen die bundesweite Initiative „Frist ist Frust“ gegründet, an der sich neben den Einzelgewerkschaften GEW und ver.di und dem DGB zahlreiche weitere Gruppen beteiligen, so etwa das N2 – Network of Doctoral Researcher Networks, der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) sowie der freie zusammenschluss der studierendenschaften (fzs e.V.).

Weil unter prekären Bedingungen keine gute Forschung und Lehre stattfinden können, u.a. weil erworbene Kompetenzen mit dem erzwungenen Weggang des Personals verloren gehen und keine langfristige Planung in der Lehre möglich ist, liegt eine Behebung der Befristungsmisere nämlich auch im Interesse der Studierenden und letztlich der gesamten Universität.

Wir rufen die Tübinger Universitätsleitung daher auf, sich von der Bayreuther Erklärung eindeutig zu distanzieren und sich für mehr Dauerbeschäftigung im Hochschulwesen einzusetzen.

  • GEW-/ver.di-Hochschulgruppe Tübingen
  • Konvent der DoktorandInnen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen
  • Ernst-Bloch-Uni Tübingen
  • Fachschaftenvollversammlung
  • Fachschaft Politik
  • Grüne Hochschulgruppe Tübingen
  • Studierendenrat der Universität
  • Ver.di-Betriebsgruppe Universität Tübingen
  • Personalrat Universität Tübingen
  • Juso-Hochschulgruppe Tübingen
  • Stipendiat*innengruppe der Hans-Böckler-Stiftung

Solidarität mit #HongkongProtest

Beschluss der Studentischen Vollversammlung am 28.11.2019: Solidarisierung mit Hongkong

Die Studentische Vollversammlung hat folgende Stellungnahme beschlossen und wird hier nur als solche veröffentlicht. Sie ist bisher noch kein Beschluss des StuRas.

Während wir mehr oder weniger unbehelligt in Fachschaften tagen, Seminare und Vorlesungen besuchen können oder abends einen Kaffee genießen, herrschen zeitgleich anderswo gänzlich andere Zustände. Die Prüfungen, denen Kommiliton*innen in Hongkong dieses Semester begegnen, sind keine, auf die ein Studium vorbereiten kann. Hunderte Student*innen sind derzeit den Polizeikräften des autoritären Staates ausgesetzt, einige waren etwa bis vor kurzem noch in der belagerten Polytechnischen Universität Hongkong eingeschlossen. Sie führen weiterhin einen verzweifelten Kampf für grundlegende demokratische Rechte gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner.
Dieser Kampf dauert bereits mehrere Monate und hat mindestens ein Menschenleben gekostet. Zahllose Demonstrant*innen wurden verletzt und beinahe fünftausend Menschen festgenommen. Genauere Angaben hierzu sind schwierig, da die Volksrepublik China ihren beträchtlichen weltpolitischen Einfluss dazu nutzt, Informationen über die Lage in Hongkong zu unterdrücken, z.B. durch gezielte Desinformation.


Der Gipfel der repressiven Maßnahmen ist der Einsatz scharfer Waffen gegen demonstrierende Student*innen. Zurzeit ist nicht abzusehen wie weit die Regierungen der VR China und Hongkongs eskalieren werden und diese Gewalt zugespitzt wird. Am Anfang standen friedliche Proteste gegen ein Auslieferungsgesetz, dass es der totalitären VR China ermöglicht hätte, auch in der Sonderverwaltungszone Hongkong politische Gegner*innen zu verfolgen und ausliefern zu lassen. Diese Proteste wandten sich schnell auch gegen die zunehmende Kontrolle Hongkongs durch die Kommunistische Partei Chinas. Nach Großbritanniens „Rückgabe“ Hongkongs 1997 an China wurde eine 50-jährige Annäherungsphase beschlossen. So entstand die Sonderverwaltungszone, der größtmögliche Autonomie zu gesprochen wurde. 22 Jahre nach dem Abkommen hält sich die VR China wenig daran und übt zunehmend politischen und wirtschaftlichen Druck auf die Regierung Hongkongs aus. Diesem Druck wurde mehrfach nachgegeben und es lässt sich eine starke Entdemokratisierung und Autoritarisierung feststellen. So etwa das gegen die Demonstrant*innen eingebrachte Vermummungsverbot, welches mittlerweile vom Obersten Gericht als verfassungswidrig erklärt wurde.


Gegen genau diese totalitären Tendenzen demonstrieren und kämpfen unsere Kommilliton*innen. Je mehr sich die Proteste für Freiheits- und Grundrechte einsetzen, mit desto härteren Repressionen durch die Polizeikräfte ist zu rechnen. Eine weitere Eskalation der Lage ist zu befürchten, insbesondere, sollte die Weltgemeinschaft ihre Augen von den Ereignissen vor Ort abwenden. Wir wehren uns gegen jeden Versuch, die Demonstrant*innen durch verkürzte Darstellungen zu delegitimieren.  Wir solidarisieren uns mit den demonstrierenden Menschen – auch wenn diese zu scheinbar radikalen Mitteln greifen, so zeigt dies überdeutlich, wie gewaltsam das System ist, welches die Menschen ihrer wesentlichen Freiheits- und Grundrechte beraubt. Die fortschreitende Eskalation ging von den Polizeikräften der Sonderverwaltungszone aus, die, mittelbar über die pekingnahe Regierung Hongkongs, als verlängerter Arm der VR China agieren.


Wir, die Studierenden / studentische Vollversammlung an der Universität Tübingen, solidarisieren uns mit unseren Kommiliton*innen und allen anderen Protestierenden in Hongkong und möchten alle dazu aufrufen, sich uns und dem AStA der TU Berlin anzuschließen.

Wir fordern außerdem eine Generalamnestie für alle Inhaftierten Demonstrant*innen sowie die sofortige Beendigung aller Repressionsmaßnahmen.

Studierendenrat Tübingen