Abrechnungen Fachschaften und Doktorandenkonvente

Bitte beachten: Bitte reicht eure einzelnen Abrechnungen frühzeitig und vollständig ein. Ihr könnt jederzeit – auch im laufenden Jahr – Abrechnungen einreichen.

Fachschaften und Doktorandenkonvente verfügen bei der Verfassten Studierendenschaft über eigene Budgets und können zusätzlich QSM-Gelder abrufen für Anfänger*innen-Betreuung. Sie entscheiden in ihren öffentlichen Sitzungen über die Verwendung der Gelder im Rahmen der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben. Bitte nutzt die untenstehende Checkliste. Abrechnungen sollten möglichst zeitnah erfolgen.

Euer jeweiliges Rest-Budget Stand jetzt findet ihr hier:

FS-Budgets (Stand: 21.11.2023)

Dd.Konvent-Budgets (Stand: 15. März 2023)

Bitte reicht eure Abrechnungen sauber und übersichtlich aufbereitet bei uns ein und haltet euch dabei unbedingt an die Checkliste und neuen Bewirtungsrichtlinien (siehe Downloads).

ACHTUNG, NEU:

Nach der letzten Prüfung unserer Jahresendabrechnung hat unser Prüfer darauf hingewiesen, dass Feste der Fachschaften i. d. R. nicht förderbar seien und als „Privatveranstaltungen“ betrachtet werden. Ausnahmen wären Veranstaltungen, die der Vernetzung/dem Kennenlernen/der Gemeinschaftsbildung der FS-Mitglieder dienen und Veranstaltungen, in denen FS-Themen besprochen werden! Bitte bereits im Beschluss/Protokollauszug entsprechend begründen, danke.

Kurz zusammengefasst benötigen wir für eine Abrechnung unbedingt folgende Dokumente (Details siehe Checkliste!)

  • Abrechnungsformular (Deckblatt)
  • Beschluss (Protokollauszug (inkl. Liste der Anwesenden)
  • Original Rechnung(en)/Beleg(e) bzw. ausgedruckte Online-Rechnung(en)

Ggf. weitere benötigte Dokumente

  • Vergleichsangebote bei genehmigten Anschaffungsposten über 150 €
  • Fahrtkostenbelege
  • Am Beispiel Ersti-Hütten: Veranstaltungsprogramm, Teilnehmer*innenliste, Angabe TN-Beiträge (Eigenanteil, der nicht abgerechnet werden kann: Ca. 5 € sollten pro Person pro Tag von euch erhoben werden)

Für eine bessere Übersicht und Nachvollziehbarkeit sollte für jeden Themenbereich ein eigenständiges Abrechnungsformular verwendet werden, gerade für Studierenden-Beratung wie Ersti-Veranstaltungen (z. B. ein Deckblatt mit allen Belegen für eine Ersti-Hütte): Ersti-Veranstaltungen werden von uns kontrolliert und über QSM abgerechnet. Euer Geld bekommt ihr in diesem Fall von der Uni-Kasse zurück.

Bitte die ausgefüllte und unterschriebene Finanzabrechnung samt den Belegen in den Briefkasten am Clubhaus (linker Eingang) einwerfen oder zu den Öffnungszeiten im Büro vorbeibringen.

Bei Fragen oder Problemen bezüglich der Abrechnung könnt ihr uns gerne mailen oder anrufen. Bitte vereinbart am besten einen Termin, wenn ihr eine ausführlichere Beratung benötigt.

Vielen Dank!

Tübingen Students' Union
Clubhaus
Wilhelmstraße 30
72074 Tübingen

buero[at]stura-tuebingen.de
Tel.: 07071/29-72636

Zu den Öffnungszeiten

Bitte beachtet:

  • Die Abrechnungen erfolgen für das laufende Haushaltsjahr.
  • Die Abgabefrist wird rechtzeitig zum Jahresende mitgeteilt.
  • Frist für 2023 ist: Montag, 4. Dezember 2023 (Abrechnungen die erst nach diesem Datum vollständig eingehen können ggf. nicht mehr im Jahr 2023 gebucht/erstattet werden.)

Alle nötigen Formulare, welche in der Checkliste verlinkt sind, findet ihr auch unter Downloads.

Tübingen Students' Union