Hochschulöffentliche Vorstellung der Rektorat-Kandidatinnen

Hochschulöffentliche Vorstellung der Rektorat-Kandidatinnen Mittwoch, 16 Uhr in der Neuen Aula & digital

Im Wettbewerb um das höchste Amt an der Universität Tübingen erwartet uns an diesem Mittwoch ein kleiner Höhepunkt: Die drei Kandidatinnen Beatrix Busse (derzeit Prorektorin Uni Köln), Karla Pollmann (Dean in Bristol) und Monique Scheer (Prorektorin hier in Tübingen) sind noch im Rennen und stellen sich der universitären Öffentlichkeit! Das heißt: Sie werden nicht nur sich selbst und ihr Programm für Tübingen vorstellen, sondern auch für Fragen jeder Art bereitstehen.

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Ausschreibung BdfH Verfasste Studierendenschaft Tübingen

Die Verfasste Studierendenschaft Tübingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Beauftragte*n für den Haushalt (m/w/d) nach § 9 LHO in Teilzeit bis zu 50%, befristet auf 2 Jahre.

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) der Universität Tübingen ist die konstituierte, durch §§65, 65a und 65b des Landeshochschulgesetztes geregelte Vertretung der Studierenden der Universität Tübingen. Ihr gehören alle Studierenden der Universität Tübingen an. Als Gliedkörperschaft der Hochschule ist sie eine rechtsfähige Körperschaft des Öffentlichen Rechts und als solche nach §65b Absatz 2 LHG verpflichtet eine*n Beauftragte*n für den Haushalt im Sinne § 9 der Landeshaushaltsordnung Baden-Württembergs zu bestellen. Diese Stelle wird hiermit ausgeschrieben.

Als VS der Universität Tübingen vertreten wir in etwa 28.000 Studierende in sieben Fakultäten unterschiedlichster Fächer. Unsere VS besteht aus ehrenamtlich tätigen, sozial, kulturell und politisch engagierten Studierenden. Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen, fachübergreifenden, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden, sowie die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Universität. Im Rahmen unseres Mandats sind wir dazu berechtigt, zur Finanzierung unserer Aufgaben Beiträge von unseren Studierenden zu erheben. Als Beauftragte*r für den Haushalt ist es Ihre primäre Aufgabe, an der Verwaltung dieser Mittel maßgeblich mitzuwirken

Ihre Aufgaben:

  • Sie wirken beratend an der Erstellung des Haushaltsplans mit.
  • Sie sind verantwortlich für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung. In der Praxis werden Sie dabei von unseren Büroangestellten unterstützt, die einen Großteil des buchhalterichen Tagesgeschäftes übernehmen. 
  • Sie stellen den Haushaltsabschluss / Jahresabschluss der Verfassten Studierendenschaft auf.
  • Sie beraten die Studierendenschaft in haushaltsrechtlichen Fragen.
  • Sie arbeiten mit unseren Vorsitzenden, dem Finanzreferat und anderen ehrenamtlich Tätigen Studierenden zusammen.
  • Sie unterstützen die Studierendenschaft bei der wirtschaftlichen und finanziellen Planung und Durchführung von Projekten.

Voraussetzungen:

  • Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder in vergleichbarer Weise nachgewiesene Kenntnisse im Haushaltsrecht.
  • Erfahrungen im Bereich der Bewirtschaftung öffentlicher Haushalte, Finanzverwaltung oder Universitätsverwaltung, insbesondere Verfassten Studierendenschaften, sind von Vorteil.
  • Beratungskompetenzen.
  • Sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise.
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsgeschick und Freude am Umgang mit Studierenden.
  • Ausgeprägtes Zahlenverständnis.
  • Erfahrung im Umgang mit Office-Anwendungen.

Wir bieten:

  • Vergütung nach E 9 b TV-L
  • einen geteilten Büroarbeitsplatz in unseren Räumen an der Universität Tübingen. 
  • Je nach Eignung und Bereitschaft die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice mit flexibel vereinbarbaren Präsenzzeiten am Arbeitsplatz in Tübingen.
  • eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten, freundlichen und dynamischen Team. Neben unseren zwei 75% Mitarbeiter*innen und verschiedenen Ansprechpartner*innen innerhalb der Universität werden Sie vor allem mit ehrenamtlich aktiven Studierenden zusammenarbeiten. 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 31.03.2022 in schriftlicher Form per Post an: StuRa Tübingen, Wilhelmstraße 30, 72074 Tübingen 

oder per E-Mail an: orjreohat@fghen-ghrovatra.qr

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an rkrxhgvir@fghen-ghrovatra.qr.

Studentische Vollversammlung am 17.03.2022

Am 17.03.2022 fand ab 14 ct. die Studentische Vollversammlung 2022 in hybrider Form statt.

Das Protokoll der StudVV 2022 ist hier einsehbar

Auf der StudVV wurden folgende Anträge angenommen:

StudVV A2 Stellungnahme zu Putins Angriffskrieg in der Ukraine

StudVV A3 Antrag für den_die zukünftige Rektor_in

StudVV A5 Antrag für mehr veganes Mensaessen

StudVV A6 Aufwandsentschädigung

StudVV A7 Antrag zur Befragung der
Kandidat*innen für den Rektor*innenposten bezüglich der
Weiterführung des Studium Oecologicum

Bei der StudVV galt für die Präsenz- sowie Onlineteilnahme folgende Nettiquette:

  • ausreden lassen
  • nicht reinrufen
  • keine Beleidigungen und persönlichen Angriffe
  • keine Personen oder Positionen lächerlich machen
  • Das Aufnehmen oder Speichern der Veranstaltung ist verboten
  • Moralisierungen und Polemik vermeiden
  • konsensorientierte Diskussion, das heißt auch Übereinstimmungen würdigen
  • Kompromissbereitschaft bei der Positionsfindung
  • sachlich argumentieren
  • beim Thema bleiben/nah am Thema diskutieren
  • Killerphrasen/Totschlagargument vermeiden
  • Wiederholungen vermeiden
  • Beiträge kurz fassen
  • auf (Gegen)Argumente eingehen
  • Redner*innen sollen bei ihren Beiträgen ihren Vornamen nennen
  • Abkürzungen vermeiden
  • Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Strafrechts, Urheberrechts, des Persönlichkeitsrechtes und des Jugendschutzgesetzes, gilt es zu beachten.

Wir behalten uns vor beim Nichteinhalten dieser Regeln Menschen von der Veranstaltung zu verweisen.

Ökologie und Soziales Referat Ausschreibung

In unserem Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt wird ein Platz frei. Das Referat wird vom Studierendenrat gewählt. Die nächste Sitzung findet am 21. Februar statt. Bis dahin könnt ihr eure Bewerbungen an ga at stura-tuebingen.de schicken.

Das kurz Ökologie und Soziales Referate genannte Referat unterstützt Projekte im Bereich Umwelt und Soziales, arbeitet mit Arbeitskreisen zusammen und hält Kontakt zu weiteren Akteuer*innen in dem Bereich. Das Aufgabengebiet ist sehr breit und bietet viele Möglichkeiten: Beratung zu Arbeitsbedingungen anbieten, Demos organisieren, Flyer drucken, Aktionen koordinieren und vieles mehr.

Für die Umsetzung dieser Projekte bietet die verfasste Studierendenschaft sowohl Räumlichkeiten als auch finanzielle Mittel. Außerdem einen Einblick in die Tübinger Hochschulpolitik und viele Mitgestaltungsmöglichkeiten. Unsere Referent*innen erhalten zudem eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150€.

Deine Hauptaufgaben:

  • regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen stattfindende Sprechstunde
  • Unterstützung laufender Projekte und Serviceangebote der VS im Bereich Umwelt und Soziales
  • Vernetzung und Unterstützung von Arbeitskreisen
  • Anlegen von Kontaktlisten von wichtigen Akteur*innen in den Bereichen des Referats
  • Herbeiführen von für die Projekte notwendigen Beschlüssen der VS
  • Bewerben von Angeboten in Zusammenarbeit mit dem Pressereferat

Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt. Möglich ist unter anderem: 

  • Unterstützung der Arbeit von Hochschulgruppen
  • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Hiwis
  • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Studierende mit Kind, pflegende Studierende, Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit, usw.; stärken der Stimme der jeweiligen Gruppen
  • Unterstützung von Aktionsformen wie Protesten etc.
  • Organisieren eigener Veranstaltungen
  • Austausch/Zusammenarbeit mit Akteur*innen an anderen Hochschulen / in überregionalen Zusammenschlüssen
  • Aufbau einer Sozialberatung
  • Ausbau nachhaltiger Angebote der VS
  • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä.
  • Politische Arbeit zu den Angeboten des Studierendenwerk AdöR
  • Mitarbeit beim Aufbau eines Green Office
  • Vorbereitung einer (Mit-)Verhandlung beim Semesterticket

Was wir bieten: 

  • eine Aufwandsentschädigung von 150€/ Monat
  • Einblicke in die Hochschulpolitik
  • aktive Mitgestaltungmöglichkeit
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Kontakt mit Entscheidungsträger*innen in Stadt und Universität
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Studie zum Studium mit gesundheitlichen Beeinträchtigung(en) an der Universität Tübingen

Als Studierendenvertretung ist eine unserer Aufgaben, uns für den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft einzusetzen. Durch unsere alltägliche Arbeit sowie den Kontakt zu befreundeten Kommiliton*innen erfahren wir von vielen Benachteiligungen und Erschwernissen – jedoch nicht von allen. Das würden wir gerne ändern und haben eine Umfrage für euch erarbeitet. Das würden wir gerne ändern und haben eine Umfrage für euch erarbeitet.

Dort würden wir unter anderem gerne erfahren:

Welche Vorstellungen haben Studierende von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, chronischer Erkrankung und Behinderung?
Welche Unterstützungsmöglichkeiten kennen Studierende diesbezüglich in Tübingen? Wo gibt es noch Bedarf?
Wie müsste die Universität aussehen, um barrierefrei zu sein?

Die Umfrage dauert ca. 10-15 Minuten.

Zur Umfrage: https://www.soscisurvey.de/studieren_beeintraechtigung/

Die Studie soll unserem Arbeitskreis „Studieren mit Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung“ unterstützen, Probleme an der Universität Tübingen zu erkennen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dafür wird die Studie auch im Rahmen einer Masterarbeit ausgewertet.

Die personenbezogenen Angaben werden dabei anonymisiert bzw. pseudonymisiert, nur zu diesem Forschungszweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnahme kann jeder Zeit abgebrochen werden. Auf die Freiwilligkeit der Teilnahme wird ausdrücklich hingewiesen.

Unsere Arbeitskreise sind immer offen für neue Interessierte. Wenn du Lust hast, bei der Erarbeitung und Umsetzung der Lösungsvorschläge mizumachen, melde dich gern bei uns!

Pressemitteilung: StuRa appelliert für ein zeitnahes Alternativangebot zur Innenstadtstrecke

Der Bürger*innenentscheid zur Stadtbahn ist gegen die Stadtbahn gefallen, aber trotzdem bleiben die Probleme, die die Stadtbahn lösen sollte, weiterhin aktuell. Deshalb hat der Studierendenrat zur Sitzung am 20.12. 2021 folgendes beschlossen:

Der Studierendenrat der Universität Tübingen bedauert das Ergebnis des Bürger*innenentscheids zur Innenstrecke der Regionalstadtbahn. Wie in der Pressemitteilung vom 27. August 2021 ausgeführt, haben die Mitglieder des Studierendenrats den Bau der Innenstadtstrecke mehrheitlich befürwortet.

Student*innen sind eine für den ÖPNV in der Region wichtige Nutzer*innen-Gruppe. Eine bessere Anbindung der Universitätsgebäude an das Umland kann es leichter machen zu pendeln und so helfen, den Wohnungsmarkt in Tübingen zu entspannen. „Was die Wohnraumfrage angeht müssen mehr Flächen im Liniennetz des TüBus für studentisches und soziales Wohnen bereitgestellt werden – hier ist insbesondere das Studierendenwerk gefordert“, meint Laura (Sturamitglied für die Juso-HSG).

Angesichts der Verantwortung, welche die Universität für eine nachhaltige Zukunft trägt, ist der Transport von Student*innen und Mitarbeiter*innen eine der zentralen Fragen. Mit dem Nein zur Stadtbahn wurde eine ganze Reihe von Planungen umgeworfen oder in Frage gestellt. „Die Probleme, welche die Stadtbahn angehen sollte, müssen nun auf anderem Weg gelöst werden. Das wird eine große Herausforderung für die nächsten Jahre“, so Laura weiter.

Das betrifft nicht nur Stadtbewohner*innen, sondern gerade auch Arbeiter*innen und Student*innen, die außerhalb Tübingens wohnen, aber täglich in die Stadt kommen müssen. Viele Menschen, die von einer Stadtbahn profitiert hätten, durften an der Abstimmung nicht teilnehmen. Tim vom Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt führt aus: „Das Pendeln nach Tübingen muss nun ohne die Stadtbahn so erleichtert werden, dass auch Studierende, die nicht in Tübingen wohnen, leicht mit dem ÖPNV zur Uni kommen. Sprich: Ohne auf Autos angewiesen zu sein, ohne damit die Stadt einer noch höheren Verkehrsbelastung auszusetzen oder neue PKW-Parkflächen zu beanspruchen.“

Aus diesem Grund möchte der Studierendenrat an diejenigen, die sich entschieden gegen den Bau der Innenstadtstrecke ausgesprochen haben, appellieren, ihre Vorstellungen eines effektiveren ÖPNV-Angebots zügig umzusetzen. Nicht nur die Klimakrise zeigt uns täglich, dass Massen an Pendler*innen für eine Stadt, die bis 2030 klimaneutral sein möchte, nicht tragbar sind. Auch die angespannte Wohnsituation in Tübingen verlangt nach einer zeitnahen Lösung. Zu Semesterbeginn war das wieder einmal so spürbar wie nie.

Position Lehre Dezember 2021

Aufgrund der steigenden Anzahl an Corona-Fällen in Tübingen und ganz Deutschland hat der Studierendenrat auf seiner Sitzung am 29. November 2021 beschlossen:

Wir begrüßen grundsätzlich, dass es dieses Semester endlich wieder mehr Präsenzlehre gibt. Studierende dürfen in der Pandemie nicht noch einmal vergessen werden! Eine vollständige Schließung der Universitäten, wie wir sie im Sommer 2020 hatten, darf es nur als allerletzte Lösung erneut geben.

Das Hygienekonzept der Uni Tübingen scheint im groben und ganzen größere Ausbrüche zu verhindern. In erster Linie ist es jedoch vor allem der hohen Impfquote unter Studierenden und Dozierenden, sowie zusätzlich dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz zu verdanken, dass wir wieder mehr Veranstaltungen in Präsenz haben können.

Große Veranstaltungen

Das Wintersemester ging größtenteils gut los. Damit die Uni auch trotz hoher Fallzahlen weiterhin geöffnet haben kann, bedarf es jedoch einiger Nachbesserungen:

Bei hohen Inzidenzen und Hospitalisierungszahlen – wie wir sie aktuell haben – dürfen Studierende auf keinen Fall dazu gezwungen werden, bei Lehrveranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmer*innen in Präsenz erscheinen zu müssen. Hier muss eine digitale Teilnahme oder notfalls alternative Leistungsformen möglich sein, egal ob Studierende zu einer Risikogruppe gehören, mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammen leben oder sich beim Besuch solcher Veranstaltungen einfach nicht wohl fühlen.

Vorlesungen

Bei Vorlesungen sollten Dozierende gemeinsam mit den teilnehmenden Studierenden für die nächsten Wochen überlegen, ob die Vorlesung nicht genauso gut auch digital stattfinden könnte. Insbesondere bei Fächern, in denen es in den jeweiligen Jahrgängen neben Vorlesungen auch noch andere Präsenzveranstaltungen (Seminare, Übungen usw.) gibt, spricht der Studierendenrat sich für digitale Vorlesungen und gegen präsenz aus. Vorlesungen, die besonders Prüfungsrelevant sind, sind hiervon ausgenommen, hier kann Präsenz mit der Möglichkeit zu hybriden Teilnahme weiterhin sinnvoll sein.

Seminare, Praktika und Co

Bei Seminaren und anderen Veranstaltungen, die auf viel Kommunikation ausgelegt sind, ist die Präsenz und hybride Formate den ausschließlich digitalen Formaten klar überlegen. Hier sollten die bestehenden Präsenzveranstaltungen beibehalten werden; es sei denn die teilnehmenden Studierenden sprechen sich für digitale Formate aus.

Insbesondere die (Labor-) Praktika sind durch digitale Formate nicht zu ersetzen und sollten, so irgend möglich, weiter in Präsenz abgehalten werden.

2G

Bei Lehrveranstaltungen mit 2G muss die Studierbarkeit auch für ungeimpfte Studierende gewährleistet werden. Wenn eine hybride Teilnahme an einer Veranstaltungen nicht möglich ist, müssen Studienleistung durch alternative Leistungen (Abgabe von Textzusammenfassungen, digitalen Referaten o. Ä.) erbracht werden können.

Weihnachten

Für den Zeitraum vom 20. bis 23. Dezember fordern wir, alle Veranstaltungen ins Digitale zu verschieben. Studierende und Dozierende müssen die Möglichkeit haben, ohne Nachteile Kontakte reduzieren zu können, bevor sie an Weihnachten z. B. ihre Großeltern besuchen. Genauso sollten Studierende, die mit dem Zug teilweise lange Strecken nach Hause fahren, die Möglichkeit haben, schon ein paar Tage früher in weniger vollen Zügen zu Zügen zu reisen.

Kontaktnachverfolgung

Die aktuelle Kontaktnachverfolgung halten wir für ungeeignet. Dass geimpfte Studierende bei Lehrveranstaltungen, in denen regelmäßig gelüftet wird und alle eine Maske tragen, nicht direkt als Kontaktpersonen zählen ist sinnvoll. Dennoch sollten Studierende darüber informiert werden, wenn nach einer Lehrveranstaltungen Kommiliton*innen positiv getestet werden.

Der Studierendenrat schlägt daher statt der aktuellen QR-Code Registrierung über alma oder anderen Kontaktformularen die Corona-Warn-App als Uni-weiten Standard vor. Für Studierende ohne Smartphone braucht es alternative Lösungen.

Mensa

Genauso sollte die Corona-Warn-App auch bei Mensabesuchen genutzt werden.Der Studierendenrat kritisiert, dass es die letzten Wochen – neben einer eher unnötigen Kontaktnachverfolgung für die ganze Mensa – keinerlei Kontrollen gab. Das führt dazu, dass Studierende, die sich an der Eindämmung der Pandemie beteiligen möchten, sich teilweise beim Mensa-Besuch nicht mehr sicher fühlen und deshalb nicht mehr in die Mensa gehen. Die seit dem 29.November eingeführte Kontrolle der 3G-Nachweise und des Studierendenausweises wird begrüßt, jedoch nicht als ausreichend erachtet. Gleichzeitig soll das Studierendenwerk natürlich weiterhin für alle Studierende ein Essensangebot zur Verfügung stellen können. Wir fordern daher analog zu der Regelung für Restaurants die Einführung von 2G zum essen in Innenräumen sowie 3G im Außenbereich. To-Go Angebote sollem von den 2G / 3G Regelungen ausgenommen sein.

Um die Mensen zu entlasten, fordern wir außerdem, dass in den Cafeterien im Tal genauso wie auf der Morgenstelle wieder warmes Essen To-Go sowie zum Essen vor Ort angeboten wird.

Teststationen

Der Studierendenrat Tübingen begrüßt die Möglichkeit, sich in Uninähe kostenlos Schnelltesten zu lassen.

Wahlen der Exekutive – Vorsitzende und Referate – Jetzt Bewerben!

Am 18. Oktober trifft sich der neu gewählte Studierendenrat zu seiner ersten Sitzung. Voraussichtlich im Anschluss daran werden per Briefwahl die Referate, die beiden Vorsitzenden, das Finanzreferat sowie die Vergabekommission für das Notlagenstipendium gewählt.

Bewerbungen können formlos bis zur Sitzung am 18. Oktober an tn@fghen-ghrovatra.qr eingereicht werden. Auf der Sitzung besteht außerdem die freiwillige (!) Möglichkeit, dich zusätzlich mündlich vorzustellen. Wenn du Fragen hast, melde dich gern bei uns!

Die Referate werden – bis auf das Finanzreferat – jeweils durch bis zu zwei gleichberechtigte Referent*innen gebildet. Gibt es weniger qualifizierte Interessierte, so kann das Referat auch durch eine*n Referent*in gebildet werden oder unbesetzt bleiben. Vorsitzende gibt es zwei, das Finanzreferat besteht aus einer Person. Die Notlagenkommission besteht aus fünf Mitgliedern. Hier gibt es auch bis zu 5 Stellvertreter*innen. Die Amtszeiten sind an die Amtszeit des StuRas gekoppelt. Die Exekutive sowie die referate erhalten je monatlich 150 bzw. 200 Euro.


Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt

Der Studierendenrat Tübingen sucht bis zu zwei Referent*innen für das Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt („öko-soziales Referat“), um in Zusammenarbeit mit den zuständigen Arbeitskreisen unsere sozialen und ökologischen Angebote weiter auszubauen. Du hast Lust auf gewerkschaftliche Beratung und studentische Hilfskräfte bei ihrer Organisierung zu unterstützen? Du willst mithelfen, dass der Stura ökologische/nachhaltige Projekte nicht nur beginnt, sondern auch umsetzt? Du glaubst, dass diese Studierendenvertretung mehr leisten könnte? Dann bewirb dich!

Deine Hauptaufgaben:

  • regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen stattfindende Sprechstunde
  • Unterstützung laufender Projekte und Serviceangebote der VS im Bereich Umwelt und Soziales
  • Vernetzung und Unterstützung von Arbeitskreisen
  • Anlegen von Kontaktlisten von wichtigen Akteur*innen in den Bereichen des Referats
  • Herbeiführen von für die Projekte notwendigen Beschlüssen der VS
  • Bewerben von Angeboten in Zusammenarbeit mit dem Pressereferat

Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt. Möglich ist unter anderem: 

  • Unterstützung der Arbeit von Hochschulgruppen
  • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Hiwis
  • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Studierende mit Kind, pflegende Studierende, Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit, usw.; stärken der Stimme der jeweiligen Gruppen
  • Unterstützung von Aktionsformen wie Protesten etc.
  • Organisieren eigener Veranstaltungen
  • Austausch/Zusammenarbeit mit Akteur*innen an anderen Hochschulen / in überregionalen Zusammenschlüssen
  • Aufbau einer Sozialberatung
  • Ausbau nachhaltiger Angebote der VS
  • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä.
  • Politische Arbeit zu den Angeboten des Studierendenwerk AdöR
  • Mitarbeit beim Aufbau eines Green Office
  • Vorbereitung einer (Mit-)Verhandlung beim Semesterticket

Was wir bieten: 

  • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
  • Einblicke in die Hochschulpolitik
  • aktive Mitgestaltungmöglichkeit
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Kontakt mit Entscheidungsträger*innen in Stadt und Universität
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Bitte beachte auch den Beschluss zur Einführung des Referats durch die StudVV, sowie die Regelungen in unserer Geschäftsordnung.


Referat für Studium und Lehre

Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Referent*innen für das Referat für Studium und Lehre, um sich in Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen Qualitätssicherungsmittel, Systemakkreditierung und Digitalisierung für die Verbesserung von Lehr-und Studiumsbedingungen einzusetzten.Du setzt dich gerne leidenschaftlich für deine Kommiliton*innen ein und siehst an der Uni viel Verbesserungsbedarf? Du hast Lust, in die Hochschulpolitik einzutauchen und dabei zu sein, wenn neue Studiengänge akkreditiert werden? Du glaubst, dass diese Studienvertretung mehr für die Lehre leisten kann? Dann bewirb dich jetzt!

Deine Hauptaufgaben:

  • Koordinierung der Arbeitskreise Qualitätssicherungsmittel, Systemakkreditierung und Digitalisierung
  • Unterstützung der Fachschaftsbezirke und weiterer Gruppen in der Verbesserung der Lehr- und Studiumsbedingungen
  • regelmäßige Sprechstunden für Studierende
  • Schnittstelle zwischen Studierenden und Ansprechpartner*innen
  • Koordination der Vergaberunde der Qualitätssicherungsmittel (QSM)

Was wir bieten:

  • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
  • Einblick in die Hochschulpolitik
  • aktive Mitgestaltungmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Kontakt mit Entscheidungsträger*innen in Stadt und Universität
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Referent*innen für das Referat für Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation / Presse, um in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arbeitskreis die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Studierendenrat Tübingen zu übernehmen.

Du bist offen, freundlich, flexibel und hast Spaß am Umgang mit anderen Menschen? Egal ob du bereits Presseerfahrungen sammeln konntest, gerne Flyer und Plakate designst oder 10.000 Likes auf Instagram hast, der StuRa Tübingen freut sich auf deine Bewerbung.

Du bist bisher hochschulpolitisch nicht aktiv? Kein Problem, auch ein Blick von außen kann für das Referat sinnvoll sein – es soll schließlich Leute informieren, die selbst nicht im StuRa aktiv sind.

Du hast Spaß am Schreiben von Texten, kannst mit einer Kamera umgehen und bist bereit, dich in das manchmal komplexe Themenfeld der Hochschulpolitik einzuarbeiten? Bei deinen Aufgaben hast du viele Freiheiten, denn bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des StuRas gibt es an allen Ecken und Enden zu tun. Hier zählt vor allem dein Engagement!

Wir suchen eine kommunikative Persönlichkeit mit sehr gutem Allgemeinwissen, die sich unter Einsatz von strategischem Denken und mit hoher Sensibilität auf die vielfältigen Akteure im Presse- und Medienbereich einstellen und mit diesen umgehen kann. Hierzu solltest du mündlich und schriftlich überzeugend argumentieren, dich durchsetzen sowie Konfliktpotenzial rechtzeitig erkennen und in geeigneter Weise darauf reagieren können. Dabei wird ein nachdrückliches, aber verbindliches Auftreten erwartet.

Deine Hauptaufgaben:

  • Die intensive Pflege von Social Media & Homepage
  • Verfassen von Pressemitteilungen
  • Kurze Zusammenfassungen über die Arbeit des Studierendenrats und der Arbeitskreise
  • Ansprechpartner*in sein für die Öffentlichkeit und Pressevertreter*innen

Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt. Möglich ist unter anderem:

  • die Erstellung von Print- und Werbematerialien (z. B. Flyern, Poster etc.)
  • Berichte aus den Sitzungen und Arbeitskreisen
  • Betreuung der Pressearbeit im Rahmen von größeren Veranstaltungen wie Uniwahlen und Vollversammlungen oder auch Moderation von Pressekonferenzen
  • Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • ggf. Planung, Organisation und Durchführung eines Pressegesprächs im Vorfeld der Veranstaltung
  • Medienbeobachtung und -analyse
  • Ausbau und Pflege der Kontakte zu Journalist*innen von Print-, TV-, Radio und Onlinemedien
  • Zusammenarbeit mit den Pressestellen in Landesverbänden, z. B. LAK, fzs

Was wir bieten: 

  • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
  • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitserfahrung
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Vorsitzende der Verfassten Studierendenschaft

Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Vorsitzende für die Verfasste Studierendenschaft, die die Studierendenschaft rechtlich und gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität vertreten.Du hast Freude an Organisation und arbeitest gut selbstständig? Du bist kommunikativ und hast Lust, dich auch über die Studierendenschaft hinaus zu vernetzen? Du möchtest deine Ideen einbringen, wie die Studierendenvertretung vorangetrieben werden kann?Dann bewirb dich jetzt!

Deine Aufgaben:

  • Vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich und gleichberechtigt gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität.
  • Vorsitz der Arbeitnehmer*innen der Studierendenschaft (gegenwärtig zwei).
  • Führen des Rechtsverkehrs der Studierendenschaft.
  • Dabei Bindung an Weisungen des Studierendenrates.

If...

  • Immatrikulation an der Uni Tübingen
  • Erfahrung in der Hochschulpolitik
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
  • Ausreichend Zeit

Was wir bieten:

  • eine Aufwandsentschädigung von 500€/ Monat
  • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitserfahrung
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Finanzreferat

Der Studierendenrat sucht eine*n Finanzreferent*in, um die Finanzanglegenheiten der Verfassten Studierendenschaft zu verwalten und zu gestalten.Als Finanzreferent*in gehörst du gemeinsam mit den Vorsitzenden der Exekutive des Studierendenrats an.Du hast Interesse? Dann bewirb dich jetzt!

Deine Aufgaben:

  • Verwalten des Kontos der Verfassten Studierendenschaft.
  • Überprüfen Ausgaben der Studierendenschaft.
  • Überprüfen und Unterzeichnen von Rechnungen.
  • Vorlage des Haushaltsplans an den Studierendenrat.
  • Durchführung des Haushaltsplans, Verantwortlichkeit für die jährliche Rechnungslegung sowie für die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Rechnungshof.
  • Dabei enge Zusammenarbeit mit dem Büro.

If...

  • Immatrikulation an der Uni Tübingen
  • Erfahrung in der Hochschulpolitik
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
  • Ausreichend Zeit

Was wir bieten:

  • eine Aufwandsentschädigung von 500€/ Monat
  • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
  • flache Hierarchien, bei denen es auf jede*n ankommt
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitserfahrung
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Vergabekommission für das Notlagenstipendium

Vor zwei Jahren haben wir ein Notlagenstipendium geschaffen, dass Kommiliton*innen in finanzieller Notlage unterstützt. Entsprechende Fälle können z. B. unvorhergesehene/r bzw. kurzfristige/r Arbeitsplatzverlust, Kosten oder Exmatrikulation mit gerichtlicher Klärung sein, welche Probleme bei Mietzahlungen oder Versorgung zur Folge haben.

Über die Vergabe und Höhe einer Härtefallzahlung und die Dauer ihrer Laufzeit entscheidet eine Vergabekommission (Härtefallkommission) in einer nicht-öffentlichen Sitzung anhand der Daten und Fakten sowie der schriftlichen Fallschilderung des*der Antragsteller*in. Die Vergabekommission besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und bis zu fünf Stellvertreter*innen.

Damit die Vergabekommission möglichst breit aufgestellt ist sollen darin Studierende unterschiedlicher Fakultäten, Gender und mit und ohne hochschulpolitischer Erfahrung vertreten sein. Mehr Infos sowie die Satzung, nach der die Vergabe stattfindet, findest du auf stura-tuebingen.de/notlagen

Deine Aufgaben:

  • Teilnahme an den nicht-öffentlichen Sitzungen, die je nach Antragsaufkommen einberufen werden (i.d.R. online)
  • Entscheiden über Vergabe und Höhe der Härtefallzahlung sowie die Laufzeit anhand der Daten und Fakten sowie der schriftlichen Fallschilderung des*der Antragsteller*in
  • ggf. als Vorsitz der Kommission die Sitzung leiten und Bescheide ausstellen
  • Enge Zusammenarbeit mit unserem Büro sowie unserem Finanzrefereten, die sich um Überweisungen usw kümmern.

Was wir bieten:

  • aktive Mitgestaltungmöglichkeiten
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen
  • eine Urkunde für dein ehrenamtliches Engagement in der Kommission 
  • Für die Mitglieder der Notlagenkommission gibt es keine Aufwandsentschädigung

Position Onlinewahlen

Der Studierendenrat an der Universität Tübingen spricht sich entschieden gegen die Einführung von jeglichen Formen der Online- Wahlen für die Gremien an der Universität Tübingen (Senat, Fakultätsräte, Zentrumsrat, Studierendenrat, Fakultätsvertretungen) aus.

Online-Wahlen und eVoting könnten nur sicher sein und den Grundsätzen demokratischer Wahlen entsprechen, wenn ihr Code für alle Wahlberechtigten verständlich wäre. Eine Voraussetzung, die derzeit nicht gegeben ist und auch in Zukunft (lange) nicht erfüllt werden wird. Wahlen sind die allgemeinste Form der politischen Beteiligung und bilden das Fundament jeglicher demokratischen *Ordnung. Ob innerhalb der Hochschulen oder außerhalb, überall gelten die gleichen Wahlgrundsätze: demokratische Wahlen sind frei, gleich und geheim.[2] Universitäten kommt als Orte der Bildung und des wissenschaftlichen Fortschritts eine besondere gesellschaftliche Rolle zu. Was hier als möglich gilt, wird gerne auf die Gesamtgesellschaft übertragen. Die Wahlen an Hochschulen müssen deshalb den selben Ansprüchen genügen, wie außerhalb der Hochschulen. Die Neufassung der Grundordnung der Universität sieht in Paragraf 10 Abs. 1 Satz 2 vor, dass Onlinewahlen nur dann durchgeführt werden können, wenn sie den Wahlgrundsätzen genügen.[1]

Wahlcomputer und e-Voting-Systeme genügen diesen Ansprüchen grundsätzlich nicht. Die Wahl ist nicht nachvollziehbar und Manipulationen können nicht – auch nicht nachträglich – erkannt werden, da die beteiligten Personen keine Kontrolle über die benutzten Geräte und Programm haben. Die Anzahl der möglichen Manipulationen und Angriffspunkte steigt bei Online-Wahlen enorm. Übertragung, Auszählung, Software und Hardware sind, selbst bei entsprechenden Informatik-Kenntnissen, für die Wählenden nicht in gleichem Maße transparent wie bei einer analogen Wahl. Darum raten auch viele Informatiker*innen von elektronischen Wahlverfahren ab, etwa der Chaos Computer Club [3] oder die Konferenz der Informatik- Fachschaften [4]. Die durch den Einsatz von Wahlcomputern und eVoting- Systemen angestrebten Vorteile, etwa schnellere Auszählung und vermeintlich geringerer finanzieller und* personeller Aufwand, stehen in keinem Verhältnis zu den entstehenden Problemen. Auch die immer wieder als Hauptargument genannte gestiegene Wahlbeteiligung an Hochschulen, die ihre Wahlen bereits digitalisiert haben, ist nicht überall zu beobachten.

Aus Sicht des Studierendenrats ist eine hohe Wahlbeteiligung und eine starke Mitbestimmung der Studierenden ein Ziel. Dieses darf jedoch nicht mit unwirksamen und potenziell schädlichen Mitteln wie der Online-Wahl verfolgt werden.


[1] „§ 10 Wahlen (1) Wahlen erfolgen in freier, gleicher und geheimer Abstimmung und in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Werden Wahlen mit elektronischen Mitteln durchgeführt, ist die Einhaltung der Wahlrechtsprinzipien nach Satz 1 durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen. Die Wahlmitglieder eines Gremiums, die einer bestimmten Mitgliedergruppe angehören müssen, werden von den Mitgliedern dieser Gruppe gewählt. Die Bildung von Wahlkreisen sowie eine Wahl in Vollversammlungen sind nicht zulässig. Gehören einer Mitgliedergruppe nicht mehr wählbare Mitglieder an, als Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind, so werden diese ohne Wahl Mitglieder des Gremiums. Das Nähere regelt die Wahlordnung.“
(Fassung der Grundordnung der Universität wie abgestimmt in der Senatssitzung vom 15. Juli 2021.) Der Bezug auf die Wahlgrundsätze kann auch – und sollte aus Sicht des StuRa – als Ausschluss der Online-Wahlen gelesen werden.
[2] Für Bundestags- und Landtagswahlen gelten zudem „Unmittelbar“
und „Allgemein“. Die Wahlen für beispielsweise den Bundesrat oder die Bundeskanzler*in sind allerdings nicht unmittelbar, entsprechen jedoch dennoch den Wahlgrundsätzen.
[3] https://media.ccc.de/v/pw17-167-probleme_mit_e-voting, https:// media.ccc.de/v/34c3-9247-der_pc-wahl-hack, https://netzpolitik.org/ 2015/31c3-e-voting-ist-und-bleibt-unsicher/
[4] https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF345:Resolution_E-Voting, https:// wiki.kif.rocks/wiki/KIF460:Reso-lutionen/Elektronische_Wahlen


Beschlossen vom Studierendenrat am 20.09.2021

Tübingen Students' Union