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Author Archive by Christin Gumbinger

Studentische Vollversammlung

Einladung zur studentischen Vollversammlung

am Mittwoch 17.12.2014

16 Uhr c.t. im Kupferbau HS 25

 

Am Mittwoch den 17.12.2014 findet ab 16 c.t. die erste studentische Vollversammlung des Studierendenrats Tübingen statt. Der StuRa lädt alle Studierenden herzlich ein, vorbeizukommen, sich zu informieren und mitzudiskutieren.

Die Vollversammlung dient dazu, den Studierenden die Arbeit des Studierendenrats zu präsentieren, kritische Fragen zu ermöglichen und ein Forum für inhaltliche Auseinandersetzungen zu bieten.

 

Die Tagesordnung sieht vor:

I. Vorstellung der verfassten Studierendenschaft:

Wie ist das hochschulpolitische System in Tübingen organisiert? Was ist der Senat und was hat er für Aufgaben? Was ist die verfasste Studierendenschaft (=VS)? Wo werden welche Entscheidungen getroffen?

II. Fragerunde

III.  Vorstellung des StuRa:

Was ist der StuRa? Welche Kompetenzen hat er? Was für Arbeitskreise gibt es? Wo kann man als Studierender mitarbeiten?

IV. Fragerunde

— kurze Pause —

V. Vortrag zum Semester-Ticket: Mitglied aus Landesarbeitskreis „Semesterticket“

VI. Debatte zum Semesterticket

VII. Anfragen/Anträge von Studierenden

Kleiner Input zum Semesterticket:

Es gibt schon lange Planungen von Seiten der Studierenden zur Einführung eines allgemeinen Semestertickets für BaWü. Unterschiedliche Modelle stehen zur Debatte (siehe LAK Homepage: http://www.studis.de/lak-bawue/index.php?id=29).

 

Die Vollversammlung kann Empfehlungen an die Organe des StuRa beschließen, die spätestens in der zweiten Sitzung nach der Vollversammlung im StuRa behandelt werden müssen.

Jeder Studierende hat das Recht, Anträge einzubringen und ist stimmberechtigt.

Fragen und Anmerkungen sind jederzeit erlaubt und erwünscht. Kommt vorbei, informiert euch, informiert Andere.

 


Danach wird um 20:00 im Theologikum der AK Gleichfilm den Film „Der Schwulenheiler“ zeigen. Anschließend findet eine Disskussion mit Gästen statt. More Information

 

 

Rückerstattung des VS-Beitrags

Bei Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters für das der Beitrag erhoben wird, wird der Studierendenschaftsbeitrag erstattet. (§ 4 Abs. 2 BeitragsO VS)  

Hierfür ist ein formloser Antrag mit Angabe von Name, Vorname, Adresse und Bankdaten sowie einem Scan oder Foto der Exmatrikulationsbescheinigung per Email an ohreb@fghen-ghrovatra.qr zu stellen. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich unter Angabe der oben genannten Daten/Belege im Büro im Clubhaus (Wilhelmstr.30, Erdgeschoss) abgegeben/eingeworfen werden.

Die Erstattung erfolgt so bald wie möglich, allerdings nicht vor Ablauf der jeweiligen Frist.

Bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn erstattet die Universität auch die Beiträge für StuWe und VS. Infos zur Rückerstattung finden sich bei University und Studierendenwerk (Achtung, kürzere Fristen bei StuWe!).

Tübingen Students' Union