Author title

Author Archive by Geschäftsführender Ausschuss

Wahlen der Exekutive – Vorsitzende und Referate – Jetzt Bewerben!

Am 18. Oktober trifft sich der neu gewählte Studierendenrat zu seiner ersten Sitzung. Voraussichtlich im Anschluss daran werden per Briefwahl die Referate, die beiden Vorsitzenden, das Finanzreferat sowie die Vergabekommission für das Notlagenstipendium gewählt.

Bewerbungen können formlos bis zur Sitzung am 18. Oktober an tn@fghen-ghrovatra.qr eingereicht werden. Auf der Sitzung besteht außerdem die freiwillige (!) Möglichkeit, dich zusätzlich mündlich vorzustellen. Wenn du Fragen hast, melde dich gern bei uns!

Die Referate werden – bis auf das Finanzreferat – jeweils durch bis zu zwei gleichberechtigte Referent*innen gebildet. Gibt es weniger qualifizierte Interessierte, so kann das Referat auch durch eine*n Referent*in gebildet werden oder unbesetzt bleiben. Vorsitzende gibt es zwei, das Finanzreferat besteht aus einer Person. Die Notlagenkommission besteht aus fünf Mitgliedern. Hier gibt es auch bis zu 5 Stellvertreter*innen. Die Amtszeiten sind an die Amtszeit des StuRas gekoppelt. Die Exekutive sowie die referate erhalten je monatlich 150 bzw. 200 Euro.


Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt

Der Studierendenrat Tübingen sucht bis zu zwei Referent*innen für das Referat für gewerkschaftliche, soziale und ökologische Teilhabe und eine gerechtere Welt („öko-soziales Referat“), um in Zusammenarbeit mit den zuständigen Arbeitskreisen unsere sozialen und ökologischen Angebote weiter auszubauen. Du hast Lust auf gewerkschaftliche Beratung und studentische Hilfskräfte bei ihrer Organisierung zu unterstützen? Du willst mithelfen, dass der Stura ökologische/nachhaltige Projekte nicht nur beginnt, sondern auch umsetzt? Du glaubst, dass diese Studierendenvertretung mehr leisten könnte? Dann bewirb dich!

Deine Hauptaufgaben:

  • regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen stattfindende Sprechstunde
  • Unterstützung laufender Projekte und Serviceangebote der VS im Bereich Umwelt und Soziales
  • Vernetzung und Unterstützung von Arbeitskreisen
  • Anlegen von Kontaktlisten von wichtigen Akteur*innen in den Bereichen des Referats
  • Herbeiführen von für die Projekte notwendigen Beschlüssen der VS
  • Bewerben von Angeboten in Zusammenarbeit mit dem Pressereferat

Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt. Möglich ist unter anderem: 

  • Unterstützung der Arbeit von Hochschulgruppen
  • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Hiwis
  • Aufbau/Unterstützung der Angebote für Studierende mit Kind, pflegende Studierende, Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit, usw.; stärken der Stimme der jeweiligen Gruppen
  • Unterstützung von Aktionsformen wie Protesten etc.
  • Organisieren eigener Veranstaltungen
  • Austausch/Zusammenarbeit mit Akteur*innen an anderen Hochschulen / in überregionalen Zusammenschlüssen
  • Aufbau einer Sozialberatung
  • Ausbau nachhaltiger Angebote der VS
  • Erstellung eigener Druckerzeugnisse u.Ä.
  • Politische Arbeit zu den Angeboten des Studierendenwerk AdöR
  • Mitarbeit beim Aufbau eines Green Office
  • Vorbereitung einer (Mit-)Verhandlung beim Semesterticket

Was wir bieten: 

  • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
  • Einblicke in die Hochschulpolitik
  • aktive Mitgestaltungmöglichkeit
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Kontakt mit Entscheidungsträger*innen in Stadt und Universität
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Bitte beachte auch den Beschluss zur Einführung des Referats durch die StudVV, sowie die Regelungen in unserer Geschäftsordnung.


Referat für Studium und Lehre

Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Referent*innen für das Referat für Studium und Lehre, um sich in Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen Qualitätssicherungsmittel, Systemakkreditierung und Digitalisierung für die Verbesserung von Lehr-und Studiumsbedingungen einzusetzten.Du setzt dich gerne leidenschaftlich für deine Kommiliton*innen ein und siehst an der Uni viel Verbesserungsbedarf? Du hast Lust, in die Hochschulpolitik einzutauchen und dabei zu sein, wenn neue Studiengänge akkreditiert werden? Du glaubst, dass diese Studienvertretung mehr für die Lehre leisten kann? Dann bewirb dich jetzt!

Deine Hauptaufgaben:

  • Koordinierung der Arbeitskreise Qualitätssicherungsmittel, Systemakkreditierung und Digitalisierung
  • Unterstützung der Fachschaftsbezirke und weiterer Gruppen in der Verbesserung der Lehr- und Studiumsbedingungen
  • regelmäßige Sprechstunden für Studierende
  • Schnittstelle zwischen Studierenden und Ansprechpartner*innen
  • Koordination der Vergaberunde der Qualitätssicherungsmittel (QSM)

Was wir bieten:

  • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
  • Einblick in die Hochschulpolitik
  • aktive Mitgestaltungmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Kontakt mit Entscheidungsträger*innen in Stadt und Universität
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Referent*innen für das Referat für Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation / Presse, um in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Arbeitskreis die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Studierendenrat Tübingen zu übernehmen.

Du bist offen, freundlich, flexibel und hast Spaß am Umgang mit anderen Menschen? Egal ob du bereits Presseerfahrungen sammeln konntest, gerne Flyer und Plakate designst oder 10.000 Likes auf Instagram hast, der StuRa Tübingen freut sich auf deine Bewerbung.

Du bist bisher hochschulpolitisch nicht aktiv? Kein Problem, auch ein Blick von außen kann für das Referat sinnvoll sein – es soll schließlich Leute informieren, die selbst nicht im StuRa aktiv sind.

Du hast Spaß am Schreiben von Texten, kannst mit einer Kamera umgehen und bist bereit, dich in das manchmal komplexe Themenfeld der Hochschulpolitik einzuarbeiten? Bei deinen Aufgaben hast du viele Freiheiten, denn bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des StuRas gibt es an allen Ecken und Enden zu tun. Hier zählt vor allem dein Engagement!

Wir suchen eine kommunikative Persönlichkeit mit sehr gutem Allgemeinwissen, die sich unter Einsatz von strategischem Denken und mit hoher Sensibilität auf die vielfältigen Akteure im Presse- und Medienbereich einstellen und mit diesen umgehen kann. Hierzu solltest du mündlich und schriftlich überzeugend argumentieren, dich durchsetzen sowie Konfliktpotenzial rechtzeitig erkennen und in geeigneter Weise darauf reagieren können. Dabei wird ein nachdrückliches, aber verbindliches Auftreten erwartet.

Deine Hauptaufgaben:

  • Die intensive Pflege von Social Media & Homepage
  • Verfassen von Pressemitteilungen
  • Kurze Zusammenfassungen über die Arbeit des Studierendenrats und der Arbeitskreise
  • Ansprechpartner*in sein für die Öffentlichkeit und Pressevertreter*innen

Der Kreativität sind aber keine Grenzen gesetzt. Möglich ist unter anderem:

  • die Erstellung von Print- und Werbematerialien (z. B. Flyern, Poster etc.)
  • Berichte aus den Sitzungen und Arbeitskreisen
  • Betreuung der Pressearbeit im Rahmen von größeren Veranstaltungen wie Uniwahlen und Vollversammlungen oder auch Moderation von Pressekonferenzen
  • Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • ggf. Planung, Organisation und Durchführung eines Pressegesprächs im Vorfeld der Veranstaltung
  • Medienbeobachtung und -analyse
  • Ausbau und Pflege der Kontakte zu Journalist*innen von Print-, TV-, Radio und Onlinemedien
  • Zusammenarbeit mit den Pressestellen in Landesverbänden, z. B. LAK, fzs

Was wir bieten: 

  • eine Aufwandsentschädigung von 250€/ Monat
  • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitserfahrung
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Vorsitzende der Verfassten Studierendenschaft

Der Studierendenrat Tübingen sucht zwei Vorsitzende für die Verfasste Studierendenschaft, die die Studierendenschaft rechtlich und gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität vertreten.Du hast Freude an Organisation und arbeitest gut selbstständig? Du bist kommunikativ und hast Lust, dich auch über die Studierendenschaft hinaus zu vernetzen? Du möchtest deine Ideen einbringen, wie die Studierendenvertretung vorangetrieben werden kann?Dann bewirb dich jetzt!

Deine Aufgaben:

  • Vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich und gleichberechtigt gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität.
  • Vorsitz der Arbeitnehmer*innen der Studierendenschaft (gegenwärtig zwei).
  • Führen des Rechtsverkehrs der Studierendenschaft.
  • Dabei Bindung an Weisungen des Studierendenrates.

If...

  • Immatrikulation an der Uni Tübingen
  • Erfahrung in der Hochschulpolitik
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
  • Ausreichend Zeit

Was wir bieten:

  • eine Aufwandsentschädigung von 500€/ Monat
  • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitserfahrung
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Finanzreferat

Der Studierendenrat sucht eine*n Finanzreferent*in, um die Finanzanglegenheiten der Verfassten Studierendenschaft zu verwalten und zu gestalten.Als Finanzreferent*in gehörst du gemeinsam mit den Vorsitzenden der Exekutive des Studierendenrats an.Du hast Interesse? Dann bewirb dich jetzt!

Deine Aufgaben:

  • Verwalten des Kontos der Verfassten Studierendenschaft.
  • Überprüfen Ausgaben der Studierendenschaft.
  • Überprüfen und Unterzeichnen von Rechnungen.
  • Vorlage des Haushaltsplans an den Studierendenrat.
  • Durchführung des Haushaltsplans, Verantwortlichkeit für die jährliche Rechnungslegung sowie für die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Rechnungshof.
  • Dabei enge Zusammenarbeit mit dem Büro.

If...

  • Immatrikulation an der Uni Tübingen
  • Erfahrung in der Hochschulpolitik
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
  • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
  • Ausreichend Zeit

Was wir bieten:

  • eine Aufwandsentschädigung von 500€/ Monat
  • tiefen Einblick in die Strukturen der Hochschulpolitik Tübingens und Baden-Württembergs
  • flache Hierarchien, bei denen es auf jede*n ankommt
  • flexible Arbeitszeiten und mobile working
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitserfahrung
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen

Vergabekommission für das Notlagenstipendium

Vor zwei Jahren haben wir ein Notlagenstipendium geschaffen, dass Kommiliton*innen in finanzieller Notlage unterstützt. Entsprechende Fälle können z. B. unvorhergesehene/r bzw. kurzfristige/r Arbeitsplatzverlust, Kosten oder Exmatrikulation mit gerichtlicher Klärung sein, welche Probleme bei Mietzahlungen oder Versorgung zur Folge haben.

Über die Vergabe und Höhe einer Härtefallzahlung und die Dauer ihrer Laufzeit entscheidet eine Vergabekommission (Härtefallkommission) in einer nicht-öffentlichen Sitzung anhand der Daten und Fakten sowie der schriftlichen Fallschilderung des*der Antragsteller*in. Die Vergabekommission besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern und bis zu fünf Stellvertreter*innen.

Damit die Vergabekommission möglichst breit aufgestellt ist sollen darin Studierende unterschiedlicher Fakultäten, Gender und mit und ohne hochschulpolitischer Erfahrung vertreten sein. Mehr Infos sowie die Satzung, nach der die Vergabe stattfindet, findest du auf stura-tuebingen.de/notlagen

Deine Aufgaben:

  • Teilnahme an den nicht-öffentlichen Sitzungen, die je nach Antragsaufkommen einberufen werden (i.d.R. online)
  • Entscheiden über Vergabe und Höhe der Härtefallzahlung sowie die Laufzeit anhand der Daten und Fakten sowie der schriftlichen Fallschilderung des*der Antragsteller*in
  • ggf. als Vorsitz der Kommission die Sitzung leiten und Bescheide ausstellen
  • Enge Zusammenarbeit mit unserem Büro sowie unserem Finanzrefereten, die sich um Überweisungen usw kümmern.

Was wir bieten:

  • aktive Mitgestaltungmöglichkeiten
  • Erwerben von Kenntnissen, die über das Studium hinausgehen
  • eine Urkunde für dein ehrenamtliches Engagement in der Kommission 
  • Für die Mitglieder der Notlagenkommission gibt es keine Aufwandsentschädigung

Position Onlinewahlen

Der Studierendenrat an der Universität Tübingen spricht sich entschieden gegen die Einführung von jeglichen Formen der Online- Wahlen für die Gremien an der Universität Tübingen (Senat, Fakultätsräte, Zentrumsrat, Studierendenrat, Fakultätsvertretungen) aus.

Online-Wahlen und eVoting könnten nur sicher sein und den Grundsätzen demokratischer Wahlen entsprechen, wenn ihr Code für alle Wahlberechtigten verständlich wäre. Eine Voraussetzung, die derzeit nicht gegeben ist und auch in Zukunft (lange) nicht erfüllt werden wird. Wahlen sind die allgemeinste Form der politischen Beteiligung und bilden das Fundament jeglicher demokratischen *Ordnung. Ob innerhalb der Hochschulen oder außerhalb, überall gelten die gleichen Wahlgrundsätze: demokratische Wahlen sind frei, gleich und geheim.[2] Universitäten kommt als Orte der Bildung und des wissenschaftlichen Fortschritts eine besondere gesellschaftliche Rolle zu. Was hier als möglich gilt, wird gerne auf die Gesamtgesellschaft übertragen. Die Wahlen an Hochschulen müssen deshalb den selben Ansprüchen genügen, wie außerhalb der Hochschulen. Die Neufassung der Grundordnung der Universität sieht in Paragraf 10 Abs. 1 Satz 2 vor, dass Onlinewahlen nur dann durchgeführt werden können, wenn sie den Wahlgrundsätzen genügen.[1]

Wahlcomputer und e-Voting-Systeme genügen diesen Ansprüchen grundsätzlich nicht. Die Wahl ist nicht nachvollziehbar und Manipulationen können nicht – auch nicht nachträglich – erkannt werden, da die beteiligten Personen keine Kontrolle über die benutzten Geräte und Programm haben. Die Anzahl der möglichen Manipulationen und Angriffspunkte steigt bei Online-Wahlen enorm. Übertragung, Auszählung, Software und Hardware sind, selbst bei entsprechenden Informatik-Kenntnissen, für die Wählenden nicht in gleichem Maße transparent wie bei einer analogen Wahl. Darum raten auch viele Informatiker*innen von elektronischen Wahlverfahren ab, etwa der Chaos Computer Club [3] oder die Konferenz der Informatik- Fachschaften [4]. Die durch den Einsatz von Wahlcomputern und eVoting- Systemen angestrebten Vorteile, etwa schnellere Auszählung und vermeintlich geringerer finanzieller und* personeller Aufwand, stehen in keinem Verhältnis zu den entstehenden Problemen. Auch die immer wieder als Hauptargument genannte gestiegene Wahlbeteiligung an Hochschulen, die ihre Wahlen bereits digitalisiert haben, ist nicht überall zu beobachten.

Aus Sicht des Studierendenrats ist eine hohe Wahlbeteiligung und eine starke Mitbestimmung der Studierenden ein Ziel. Dieses darf jedoch nicht mit unwirksamen und potenziell schädlichen Mitteln wie der Online-Wahl verfolgt werden.


[1] „§ 10 Wahlen (1) Wahlen erfolgen in freier, gleicher und geheimer Abstimmung und in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Werden Wahlen mit elektronischen Mitteln durchgeführt, ist die Einhaltung der Wahlrechtsprinzipien nach Satz 1 durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen. Die Wahlmitglieder eines Gremiums, die einer bestimmten Mitgliedergruppe angehören müssen, werden von den Mitgliedern dieser Gruppe gewählt. Die Bildung von Wahlkreisen sowie eine Wahl in Vollversammlungen sind nicht zulässig. Gehören einer Mitgliedergruppe nicht mehr wählbare Mitglieder an, als Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind, so werden diese ohne Wahl Mitglieder des Gremiums. Das Nähere regelt die Wahlordnung.“
(Fassung der Grundordnung der Universität wie abgestimmt in der Senatssitzung vom 15. Juli 2021.) Der Bezug auf die Wahlgrundsätze kann auch – und sollte aus Sicht des StuRa – als Ausschluss der Online-Wahlen gelesen werden.
[2] Für Bundestags- und Landtagswahlen gelten zudem „Unmittelbar“
und „Allgemein“. Die Wahlen für beispielsweise den Bundesrat oder die Bundeskanzler*in sind allerdings nicht unmittelbar, entsprechen jedoch dennoch den Wahlgrundsätzen.
[3] https://media.ccc.de/v/pw17-167-probleme_mit_e-voting, https:// media.ccc.de/v/34c3-9247-der_pc-wahl-hack, https://netzpolitik.org/ 2015/31c3-e-voting-ist-und-bleibt-unsicher/
[4] https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF345:Resolution_E-Voting, https:// wiki.kif.rocks/wiki/KIF460:Reso-lutionen/Elektronische_Wahlen


Beschlossen vom Studierendenrat am 20.09.2021

Studentische Vollversammlung am 22. März 2021

Hier wird in Kürze das Protokoll der Studentischen Vollversammlung zu finden sein.

Folgende Anträge wurden auf der Studentischen Vollversammlung angenommen:

Am 22. März 2021 ab 18 c.t. hat die erste digitale Studentische Vollversammlung der Studierendenschaft Tübingen stattgefunden. Alle Studierende und eingeschriebene Promovierende waren eingeladen, teilzunehmen und ihr Stimmrecht wahrzunehmen.

Das zentrale Thema dieser Studentischen Vollversammlung war der studentische Alltag im vergangenen Jahr – also alles rund um Lehre, Arbeiten und Leben an der Universität. Von digitalen Seminaren, Kontaktbeschräkungen in den Wohnheimen bis hin zur Prüfungsphase.

Was ist die studentische Vollversammlung?

Die Vollversammlung ist das zentrale und höchste Gremium der Studierendenschaft und steht allen an der Universität Tübingen immatrikulierten Studierenden offen. Alle anwesende Studierende stimmen hier gleichberechtigt über gemeinsame Positionen der Studierenden ab. Hier ist also der Ort, an dem die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität artikuliert und Forderungen gestellt werden können sowie Handlungsempfehlungen an die Organe der Verfassten Studierendenschaft (wie zum Beispiel an den Studierendenrat) ausgesprochen werden können. Diese müssen sich nach §7 Absatz 4 der Organisationssatzung spätestens in ihrer zweiten Sitzung nach der Studentischen Vollversammlung dazu positionieren.

Mehr dazu, welche Stellung die Studentische Vollversammlung innerhalb der Verfassten Studierendenschaft einnimmt, welche Rechte und Pflichten sie hat und wie sie abläuft, findest du in der Organisationssatzung im Abschnitt II Unterabschnitt 1 (§§5 – 7) sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrates in §5.

Offizielle Einladung (am 10. März als Uni-Rundmail)

Liebe Kommiliton*innen, liebe eingeschriebene Promovierende,

hiermit möchten wir herzlich zur ersten digitalen studentischen Vollversammlung einladen.Diese findet am 22. März um 18 Uhr c.t. auf Zoom statt .

Das zentrale Thema dieser Studentischen Vollversammlung ist der studentische Alltag im vergangenen Jahr – also alles rund um Lehre, Arbeiten und Leben an der Universität. Von digitalen Seminaren, Kontaktbeschräkungen in den Wohnheimen bis hin zur Prüfungsphase. 

Wenn ihr also z.B. eure Erfahrungen mit der digitalen Lehre während der Covid-19 Pandemie teilen oder explizite Forderungen an die Universität im Namen der gesamten Studierendenschaft formulieren möchtet, könnt ihr das hier tun. Natürlich haben auch alle andere Themen, die euch am Herzen liegen, einen Platz.

Schickt eure Anträge, Anliegen oder andere Tagesordnungspunkte, die ihr vorab einreichen möchtet, bitte per Mail an: brssragyvpuxrvgfneorvg@fghen-ghrovatra.qr

Die Vollversammlung wird über Zoom stattfinden, für die Diskussion und Abstimmung der Anträge nutzen wir die Plattform OpenSlides. Dort findet ihr auch alle bisher eingegangenen Anträge.Bitte meldet euch vorab unter folgendem Link über das Formular an, dann bekommt ihr den Zoom-Link sowie die Zugangsdaten für OpenSlides zugeschickt: https://www.stura-tuebingen.de/studentische-vollversammlung-wintersemester-20-21/

Die Studentische Vollversammlung ist das zentrale und höchste Gremium unserer Studierendenschaft. Alle anwesenden Studierenden stimmen hier gleichberechtigt über gemeinsame Positionen der Studierenden ab. Sie steht allen an der Universität Tübingen immatrikulierten Studierenden offen.

Wir freuen uns auf euch!
Euer Studierendenrat

Logo von der EUA CIVIS. Eine Europa Karte mit bunten Punkten die die Städte markieren

Ausschreibung für einen Platz als Studierendenvertreter*in im CIVIS Hub Council

Ausschreibung für einen Platz als Studierendenvertreter*in im CIVIS Hub Council

Die Universität Tübingen ist Teil von CIVIS, einem Verbund europäischer Hochschulen. Die weiteren CIVIS Universitäten sind National and Kapodistrian University of Athens, Aix- Marseille Université, University of Bucharest, Université libre de Bruxelles, Universidad Autónoma de Madrid, Sapienza Università di Roma und Stockholms Universitet. Themen sind zum Beispiel: Erasmus, blended learning, interdisziplinäre Forschung und vieles mehr. Weitere Informationen und was genau CIVIS ist findest du hier: https://civis.eu/de/uber-civis/wer-ist-civis

Der Hub Council soll als gemeinsames Kommitee der Universitäten Tübingen und Athen mit dem Schwerpunkt „Society, Culture, Heritage“ eingerichtet werden. Gemeinsam mit Lehrenden, Stakeholdern und einem/einer weiteren studentischen Vertreter*in der National and Kapodistrian University of Athens gestaltest DU die Einrichtung dieses neuen Hubs mit. Der Hub (Koordinationsstelle für CIVIS-Lehrangebote in den Geistes- und Sozialwissenschaften, sowie Jura und Theologie) wird gemeinsam von den Universitäten Tübingen und Athen geleitet; er wird von dem Hub Council beraten. Dabei steht für Dich zukünftig die Zusammenarbeit mit dem/der studentischen Vertreter*in der National and Kapodistrian University of Athens im Vordergrund. Die Position ist zunächst für ein Jahr ausgeschrieben.

Weitere Informationen über die Funktion der Hubs findest du hier: https://civis.eu/en/activities/civis-hubs

Dein Aufgabenbereich umfasst:

  • Mitwirkung an Auswahl und Konzeption internationaler Lehraktivitäten bezüglich des neu eingerichteten Hubs; langfristig auch an der Konzeption von CIVIS-Studiengängen
  • Die aktive Teilnahme am Arbeitskreis CIVIS
  • Die regelmäßige Berichterstattung in den studentischen Gremien der Universität Tübingen(StuRa, FSVV)

Was du mitbringen solltest:

  • Hochschulpolitische Erfahrung (Fachschaft, Hochschulgruppe, Gremien…)
  • Englisch Niveau B2 aufwärts
  • gerne weitere Fremdsprachenkenntnisse im CIVIS-Raum (Französisch, Schwedisch,Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Neugriechisch)
  • Interesse an Studium, Lehre und Wissenschaft innerhalb von Europa
  • Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit
  • immatrikuliert an der Universität Tübingen für min. ein weiteres Jahr, mit Option auf Verlängerung

Bewerbungsfrist ist der 16.01.2021 und das Bewerbungsgespräch findet in der Woche vom 18.01 – 21.01 statt. Die Bewerbung von Frauen, Non-Binary und Menschen mit Beeinträchtigung ist ausdrücklich erwünscht und wird bei gleicher Eignung bevorzugt. Eine kurze, informelle Bewerbung richtest Du bitte an aussen[ät]stura-tuebingen.de

Wir freuen uns auf eure Bewerbungen! AK CIVIS

8. StuRa trifft sich zu öffentlicher konstituierenden Sitzung

Nächste Woche trifft sich der neu gewählte Studierendenrat das erste Mal zu seiner konstituierenden Sitzung. Die Sitzung ist wie immer öffentlich und findet wegen Corona weiterhin digital statt. Unter anderem wird es eine kleine Vorstellungsrunde der neu gewählten geben, Alltägliches wie das Beschließen von Anträgen und Berichte aus Arbeitskreisen sowie die Wahl / Vorstellungsrunde der Kandidat*innen für die Exekutive und das Pressereferat.Ihr habt Lust, beim StuRa aktiv zu werden? Dann schaut gern bei der Sitzung oder bei den Arbeitskreisen vorbei 🙂

Kandidaturen für die Exekutive oder das Pressereferat können an ga [at] stura-tuebingen.de geschickt werden. Die beiden Vorsitzenden sowie der*die Finanzreferent*in werden monatlich mit 200 € pro Person, das Presse- und Öffentlichkeitsreferat mit 150€ für ihre ehrenamtliche Arbeit entschädigt.

Die Tagesordnung für die Sitzung findet ihr hier: https://www.stura-tuebingen.de/aktuelle-tagesordnung/

Ausschreibung eines VS- Vorsitz Postens

Wir suchen kurzfristig eine*n Ko-Vorsitzende*n der Verfassten Studierendenschaft um unser Exekutivorgan ab Oktober bis Ende der Amtszeit im Dezember wieder zu vervollständigen. Das Exekutivorgan besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und dem*der Finanzreferent*in.

Einer unser bisherigen Vorsitzenden, Jonathan, verlässt uns, weil er in den Vorstand des freien zusammenschluss von student*innenschaften gewählt wurde. Das Exekutivorgan besteht damit nur noch aus einer Vorsitzenden und dem Finanzreferenten.

Wenn du Interesse an Hochschulpolitik und Studierendenvertretung hast und im Optimalfall auch schon ein bisschen Erfahrung damit, sowie im Wintersemester 20/21 an der Uni Tübingen immatrikuliert bist,bewirb dich mit einer kurzen Beschreibung per Mail beim Geschäftsführenden Ausschuss (tn@fghen-ghrovatra.qr).

Informationen über die Funktion des*der Vorsitzenden und des Exekutivorgans findet ihr hier.

Zeitplan

  • Frist zur Einreichung von Kandidaturen: Ablauf 28.09.20
  • Aussprache + Sondersitzung (online) des StuRa: 29.09.20, 20 Uhr
  • Wahl durch den StuRa: 30.09.

Stellungnahme der Tübinger Hochschulgruppen zur sogenannten „Bayreuther Erklärung“

In einer „Bayreuther Erklärung“ nahmen die Kanzlerinnen und Kanzler der deutschen Universitäten unlängst Stellung zur weitverbreiteten Befristungspraxis im Hochschulbereich. Dort sind im sogenannten „akademischen Mittelbau“ nach wie vor über 80% der Beschäftigten befristet angestellt, und von diesen hat etwa die Hälfte einen Vertrag mit einer Laufzeit von nur einem Jahr oder noch kürzer. Alle Versuche, dies in den letzten Jahren durch politischen Druck zu verändern, waren bisher ergebnislos.
Nun verteidigen die Uni-Kanzlerinnen und -Kanzler die bestehenden Zustände. Auf ihrer letzten Jahrestagung, die im September 2019 an der Universität Bayreuth stattfand, wurde ein Papier verabschiedet, das auf die besondere Rolle der Universitäten als „Qualifizierungssystem“ hinweist und dies als Rechtfertigung für befristete Beschäftigung versteht.

Wörtlich heißt es darin: „Universitäten leisten mit der akademischen Qualifizierung dringend benötigter Fachkräfte einen wichtigen Beitrag (…). Das Modell befristeter Qualifizierungsphasen in den unterschiedlichen Bildungsformaten der Universitäten ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass dieses gesellschaftliche Ziel weiterhin erreicht werden kann. (…) Der Aufgabenstellung der Universitäten folgend, ist es notwendig, dass die Zahl ihrer befristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches Personal überwiegt.“

Wir weisen diese Sicht der Dinge mit Entschiedenheit zurück! Die Begründung für die Aufrechterhaltung prekärer Befristungsverhältnisse an deutschen Universitäten geht am Kern des Problems und an der Arbeitsrealität eines Großteils der Mittelbaulerinnen und Mittelbauler vorbei!

Natürlich ist es sinnvoll, Qualifikationsstellen zu befristen. Es hat in der Vergangenheit auch noch nie jemand die Entfristung von tausenden Doktorandinnen und Doktoranden gefordert. Und auch drittmittelfinanzierte Projektstellen lassen sich nicht ohne Weiteres entfristen. Es ist aber keineswegs logisch, dass der Qualifizierungsauftrag der Hochschulen zu Befristungsquoten von über 80% führt. Einen Qualifizierungsauftrag haben Hochschulen zunächst und vor allem gegenüber ihren Studierenden, und viele der Aufgaben in Forschung und Lehre, die von befristet Beschäftigten (z.B. befristeten Lehrdozenturen oder befristeten akademischen Ratsstellen) in diesem Zusammenhang übernommen werden, sind eindeutig Daueraufgaben, die durch dauerhafte Beschäftigung erfüllt werden können und sollen!

Es ist zudem unzumutbar, dass eine große Mehrheit der Postdocs gezwungen ist, sich jahrelang von Zeitvertrag zu Zeitvertrag zu hangeln. Viele wissen erst mit 40, ob aus der Unikarriere etwas wird oder nicht. Dabei erfüllen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Postdoc-Bereich elementare Aufgaben des Universitätsbetriebs. Regelmäßig übernehmen sie Personalverantwortung und betreuen Abschlussarbeiten. Es kann aus sachlichen Gründen einfach nicht angehen, sie mit Promovierenden in einen Topf zu werfen! Zurecht fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schon seit 2010 verlässliche Perspektiven im Postdoc-Bereich, und erst vor kurzem hat sich gegen den Befristungswahn an den deutschen Hochschulen die bundesweite Initiative „Frist ist Frust“ gegründet, an der sich neben den Einzelgewerkschaften GEW und ver.di und dem DGB zahlreiche weitere Gruppen beteiligen, so etwa das N2 – Network of Doctoral Researcher Networks, der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) sowie der freie zusammenschluss der studierendenschaften (fzs e.V.).

Weil unter prekären Bedingungen keine gute Forschung und Lehre stattfinden können, u.a. weil erworbene Kompetenzen mit dem erzwungenen Weggang des Personals verloren gehen und keine langfristige Planung in der Lehre möglich ist, liegt eine Behebung der Befristungsmisere nämlich auch im Interesse der Studierenden und letztlich der gesamten Universität.

Wir rufen die Tübinger Universitätsleitung daher auf, sich von der Bayreuther Erklärung eindeutig zu distanzieren und sich für mehr Dauerbeschäftigung im Hochschulwesen einzusetzen.

  • GEW-/ver.di-Hochschulgruppe Tübingen
  • Konvent der DoktorandInnen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen
  • Ernst-Bloch-Uni Tübingen
  • Fachschaftenvollversammlung
  • Fachschaft Politik
  • Grüne Hochschulgruppe Tübingen
  • Studierendenrat der Universität
  • Ver.di-Betriebsgruppe Universität Tübingen
  • Personalrat Universität Tübingen
  • Juso-Hochschulgruppe Tübingen
  • Stipendiat*innengruppe der Hans-Böckler-Stiftung

Solidarität mit #HongkongProtest

Beschluss der Studentischen Vollversammlung am 28.11.2019: Solidarisierung mit Hongkong

Die Studentische Vollversammlung hat folgende Stellungnahme beschlossen und wird hier nur als solche veröffentlicht. Sie ist bisher noch kein Beschluss des StuRas.

Während wir mehr oder weniger unbehelligt in Fachschaften tagen, Seminare und Vorlesungen besuchen können oder abends einen Kaffee genießen, herrschen zeitgleich anderswo gänzlich andere Zustände. Die Prüfungen, denen Kommiliton*innen in Hongkong dieses Semester begegnen, sind keine, auf die ein Studium vorbereiten kann. Hunderte Student*innen sind derzeit den Polizeikräften des autoritären Staates ausgesetzt, einige waren etwa bis vor kurzem noch in der belagerten Polytechnischen Universität Hongkong eingeschlossen. Sie führen weiterhin einen verzweifelten Kampf für grundlegende demokratische Rechte gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner.
Dieser Kampf dauert bereits mehrere Monate und hat mindestens ein Menschenleben gekostet. Zahllose Demonstrant*innen wurden verletzt und beinahe fünftausend Menschen festgenommen. Genauere Angaben hierzu sind schwierig, da die Volksrepublik China ihren beträchtlichen weltpolitischen Einfluss dazu nutzt, Informationen über die Lage in Hongkong zu unterdrücken, z.B. durch gezielte Desinformation.


Der Gipfel der repressiven Maßnahmen ist der Einsatz scharfer Waffen gegen demonstrierende Student*innen. Zurzeit ist nicht abzusehen wie weit die Regierungen der VR China und Hongkongs eskalieren werden und diese Gewalt zugespitzt wird. Am Anfang standen friedliche Proteste gegen ein Auslieferungsgesetz, dass es der totalitären VR China ermöglicht hätte, auch in der Sonderverwaltungszone Hongkong politische Gegner*innen zu verfolgen und ausliefern zu lassen. Diese Proteste wandten sich schnell auch gegen die zunehmende Kontrolle Hongkongs durch die Kommunistische Partei Chinas. Nach Großbritanniens „Rückgabe“ Hongkongs 1997 an China wurde eine 50-jährige Annäherungsphase beschlossen. So entstand die Sonderverwaltungszone, der größtmögliche Autonomie zu gesprochen wurde. 22 Jahre nach dem Abkommen hält sich die VR China wenig daran und übt zunehmend politischen und wirtschaftlichen Druck auf die Regierung Hongkongs aus. Diesem Druck wurde mehrfach nachgegeben und es lässt sich eine starke Entdemokratisierung und Autoritarisierung feststellen. So etwa das gegen die Demonstrant*innen eingebrachte Vermummungsverbot, welches mittlerweile vom Obersten Gericht als verfassungswidrig erklärt wurde.


Gegen genau diese totalitären Tendenzen demonstrieren und kämpfen unsere Kommilliton*innen. Je mehr sich die Proteste für Freiheits- und Grundrechte einsetzen, mit desto härteren Repressionen durch die Polizeikräfte ist zu rechnen. Eine weitere Eskalation der Lage ist zu befürchten, insbesondere, sollte die Weltgemeinschaft ihre Augen von den Ereignissen vor Ort abwenden. Wir wehren uns gegen jeden Versuch, die Demonstrant*innen durch verkürzte Darstellungen zu delegitimieren.  Wir solidarisieren uns mit den demonstrierenden Menschen – auch wenn diese zu scheinbar radikalen Mitteln greifen, so zeigt dies überdeutlich, wie gewaltsam das System ist, welches die Menschen ihrer wesentlichen Freiheits- und Grundrechte beraubt. Die fortschreitende Eskalation ging von den Polizeikräften der Sonderverwaltungszone aus, die, mittelbar über die pekingnahe Regierung Hongkongs, als verlängerter Arm der VR China agieren.


Wir, die Studierenden / studentische Vollversammlung an der Universität Tübingen, solidarisieren uns mit unseren Kommiliton*innen und allen anderen Protestierenden in Hongkong und möchten alle dazu aufrufen, sich uns und dem AStA der TU Berlin anzuschließen.

Wir fordern außerdem eine Generalamnestie für alle Inhaftierten Demonstrant*innen sowie die sofortige Beendigung aller Repressionsmaßnahmen.

Stellenausschreibung Haushaltsbeauftragte*r (w/m/d)

Im Juni 2012 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Damit wurde eine Studierendenvertretung mit Rechtsfähigkeit und Finanzhoheit gesetzlich verankert. Der Verfassten Studierendenschaft (VS) als Teilkörperschaft der Universität Tübingen gehören alle Studierenden der Universität an. Verwaltet wird sie von sozial, kulturell und politisch engagierten Studierenden. Organe der VS sind u.a. der Studierendenrat (Stura) als Legislativorgan und das Exekutivorgan.

Die Stelle:

Gemäß §65b II BW LHG bestellt die VS eine*n Beauftragte*n für den Haushalt im Sinne des §9 LHO. Dabei kann es sich um eine Einzelperson oder einen Dienstleistenden handeln. Die VS der Universität Tübingen schreibt hiermit diese Stelle aus.

Aufgaben:

• Sie wirken an der Erstellung des Haushaltsplans mit

• Sie führen den Haushaltsplan aus

• Sie stellen die Unterlagen für die Finanzplanung auf

• Sie stellen den Haushaltsabschluss / Jahresabschluss auf

• Sie wirken bei der Buchführung mit

• Sie stellen die sachliche und rechnerische Richtigkeit von Ausgaben fest

• Sie unterstützen das Finanzreferat

• Sie werden bei allen weiteren Maßnahmen mit finanzieller Bedeutung hinzugezogen

• Sie arbeiten mit den verschiedenen Organen der VS und der Universität zusammen

Voraussetzungen:

• Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder in vergleichbarer Weise nachgewiesene Kenntnisse im Haushaltsrecht

• Erfahrungen im Bereich der Bewirtschaftung öffentlicher Haushalte oder der Finanzverwaltung sind von Vorteil

• Erfahrung mit Finanzverwaltungssoftware ist wünschenswert

• Beratungskompetenzen

• Sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise

• Teamfähigkeit, Kommunikationsgeschick und Freude am Umgang mit Studierenden

• Ausgeprägtes Zahlenverständnis

Arbeitsplatz:

Als Arbeitsplatz stellen wir Ihnen ein Büro zur Verfügung oder Sie arbeiten im Homeoffice mit einer vereinbarten Präsenzzeit. Wir bieten Ihnen eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten, freundlichen und dynamischen Team.

Das Entgelt richtet sich nach dem Landestarifvertrag TV-L als 25 Prozent-Stelle.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte in schriftlicher Form per Post an StuRa Tübingen, Wilhelmstraße 30, 72074 Tübingen oder per E-Mail an orjreohat@fghen-ghrovatra.qr. Bewerbungsschluss ist der 30.06.2019. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an rkrxhgvir@fghen-ghrovatra.qr.

Tübingen Students' Union