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Category Archive Beschlüsse

Transparenz der Studienleistungen

Bei der neunten Sitzung des zehnten Studierendenrats am 15.05.2023 stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

Der Studierendenrat fordert, dass bereits vor Anmeldung für Univeranstaltungen die geforderten Studienleistungen der jeweiligen Veranstaltungen bekannt gemacht werden.
Aufgrund der vielfältigen Angebote reichen Angaben in den Modulhandbüchern meistens nicht aus. Studierende sollten für ihre Semesterplanung wissen, wann und wie viel sie das Semester über machen, um Überlastungen zu vermeiden.
Um den unterschiedlichen Anforderungen bzgl. Credit Points der unterschiedlichen Prüfungsordnungen gerecht zu werden, könnten Dozierende z. B. auf alma angeben, welche Leistungen für die jeweiligen Credit Points benötigt werden.
Das Rektorat sollte gemeinsam mit den Studiendekanen die Dozierenden dazu aufrufen, mögliche Studienleistungen frühzeitig bekannt zu machen. Für die Einpflegung auf alma sollte eine Anleitung mit Best-Practice Beispielen erstellt werden.

Begründung
Dozierende haben sehr unterschiedliche Anforderungen, was neben den Modulprüfungen in einer Veranstaltung noch alles geleistet werden soll. Dies sollte bereits vor Semesterbeginn kommuniziert werden und nicht erst in den ersten Sitzungen.
Bei der Bekanntgabe z. B. über alma kann dabei auf die unterschiedlichen Prüfungsordnungen eingegangen werden.

Hauptamtliches Prorektorat Studium und Lehre

Bei der neunten Sitzung des zehnten Studierendenrats am 15.05.2023, stimmten die anwesenden Mitglieder folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

Der Studierendenrat fordert, dass das Prorektorat für Studium und Lehre zeitnah zu einem hauptamtlichen Prorektorat umstrukturiert wird. Die beiden anderen Prorektorate sind bereits hauptamtlich besetzt, während das Prorektorat für Studium und Lehre lediglich nebenamtlich geführt wird. Diese Ungleichheit führt dazu, dass das betroffene Prorektorat weniger Zeit zur Verfügung hat und zudem noch zusätzliche Lehrverpflichtungen erfüllen muss.
Daraus erwächst der Eindruck, dass der Bereich Studium und Lehre an der Universität Tübingen nur nachrangig gesehen wird.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Senat und den Universitätsrat, in ihren anstehenden Sitzungen die notwendigen Grundlagen für die Neuwahl eines hauptamtlichen Prorektorats für Studium und Lehre zu schaffen und somit ein klares Bekenntnis zur Bedeutung dieses Bereichs innerhalb der Universität abzugeben.

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Offener Brief zum Tod von Basiru Jallow

Am Donnerstagnachmittag (23.03.) wurde der 23-jährige Basiru Jallow aus Gambia im Alten Botanischen Garten mit einem Messer schwer verletzt und verstarb kurze Zeit darauf im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Wir sind erschüttert über diese grausame Tat. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gilt den Freund*innen und der Familie von Basiru Jallow. 

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer spekulierte unmittelbar nach  Bekanntwerden der Tat in einem Facebook-Post, dass es sich bei dem Tatort um den Treffpunkt der „offenen Drogenszene“ handle. Außerdem mutmaßte Palmer, dass es sich bei dem Opfer wahrscheinlich um einen Drogendealer handele, der in Konflikt mit eine*r Kund*in geraten sei. Nach den Quellen für diese Vermutung gefragt, äußerte er sich folgendermaßen: “Ich kann logische Schlussfolgerungen auch dann ziehen, wenn es um Asylbewerber geht.” und “Mir genügt Ort, Zeit und Herkunft völlig, um zu wissen, was der Hintergrund ist.” Zudem veröffentlichte er auf seinem Facebook-Profil einen Auszug aus seinem 2017 erschienenen Buch “Wir können nicht allen helfen – Ein Grüner über Integration und die Grenzen der Belastbarkeit” und versuchte mit dem sechs Jahre alten Text seine Spekulationen zu untermauern und deutlich zu machen, dass er vermeintlich schon damals recht gehabt habe.

Palmers Reaktion auf den Tod des jungen Mannes löst bei vielen Tübinger*innen Wut und Entsetzen aus. In seinem Facebook-Kommentar bedient er sich zum wiederholten Male rassistischer Vorurteile und Stereotypen. Indem er das Tötungsdelikt mit illegalen Drogengeschäften und der Nationalität des Opfers verknüpft, verstärkt er Ressentiments gegenüber geflüchteten Menschen und trägt zur Spaltung der Stadtgesellschaft bei. Seine Aussagen sind verallgemeinernd, vorweggreifend und zum jetzigen Zeitpunkt weder durch Polizei noch Staatsanwaltschaft belegt. Unter seinen Facebook-Posts lässt er rassistische und rechtsradikale Aussagen zu und gibt Falschmeldungen eine Plattform. Kaum Worte verliert er hingegen über den mittlerweile gefassten mutmaßlichen Täter: einen 27-jährigen „hellhäutigen“ Mann. Denn eine solche Tat scheint nicht ins Weltbild des Tübinger Oberbürgermeisters zu passen. Damit schreibt er die Schuld des Täters dem Opfer zu. Das ist ein klassisches Beispiel für Opferbeschuldigung. Wir möchten betonen, dass Boris Palmer nicht das Recht für sich in Anspruch nehmen kann, für alle Tübinger*innen zu sprechen. Von einem Oberbürgermeister erwarten wir sachliche Statements, die wohlüberlegt sind. Deshalb fordern wir Boris Palmer auf, sich bei der Familie und den Freund*innen des Opfers zu entschuldigen. Eine angemessene Reaktion auf eine solche Tat wäre beispielsweise eine öffentliche Beileidsbekundung gegenüber den Angehörigen gewesen. Stattdessen fällt Boris Palmer immer wieder negativ durch eine einseitige und undifferenzierte Darstellung der Tatsachen und Sachzusammenhänge auf. Deswegen lehnen wir es ab, wie er den Körper des ermordeten Basiru Jallow für seine politische Agenda instrumentalisiert. Mit dieser Instrumentalisierung legitimiert er die Forderung nach Abschiebungen und einer verstärkten Überwachung, brandmarkt Gambier als Kriminelle und nennt es “Kriminalprävention”. Seine politische Selbstinszenierung und persönlichen Ressentiments verurteilen wir aufs Schärfste.

Der Studierendenrat hat per Umlaufverfahren am 29. März 2023 beschlossen, den offenen Brief von Feminismen* Tübingen, BiPoC+ Feminismen* Tübingen und der Grünen Jugend Tübingen zu unterstützen.

StudVV Beschluss zu Wohnungsnot und Energiekrise

Die Studentische Vollversammlung vom 10. November 2022 folgenden Antrag beschlossen:

Die Studierendenschaft betrachtet mit Sorge die multiplen und sich gegenseitig verstärkenden und miteinander verschränkten Krisen. Bisher geplante Einmalzahlungen reichen hier vielfach nicht aus, sondern dienen offensichtlich nur der Befriedung, insbesondere wenn diese immer weiter herausgeschoben werden.

Die Studierendenschaft ist besorgt über die Wohnungskrise. Sie setzt sich – auch zusammen mit anderen Akteur*innen – dafür ein, dass ausreichend bezahlbarer, ökologischer und sicherer Wohnraum verfügbar ist. Gebäude sollen flächen- und ressourcensparend genutzt werden und es soll so wenig neu gebaut werden wie möglich. Hierbei unterstützt sie insbesondere solche Wohnformen, die eine Spekulation mit Wohnraum verhindern und Studierenden größmögliches Mitspracherecht über ihr Wohnen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere selbst- und teilselbstverwaltete Wohnheime und -projekte, bspw. im Mietshäusersyndikat, Wohnungen von sozialen Trägern oder insbesondere Wohnraum im Studierendenwerk AdöR.

Die Zunehmende Spekulation mit Wohnraum, eine Ausrichtung der Mietpreise am maximal abschöpfbaren Betrag, Luxuswohnraum, die Aufspaltung von WGs in einzelne Zimmer, oder Wohnraum, der durch ehemalige Student*innen („Alte Herren“) fremdbestimmt wird, sieht die Studierendenschaft mit Sorge. Auch ein Wettbewerb zwischen Student*innen und Tübinger*innen, speziell Familien, um knappen Wohnraum – oft zugunsten der Studierenden – betrachten wir mit Sorge, weil dies zu einem angespannten Stadtklima zwischen Studierenden und den anderen Bewohner*innen Tübingens führen könnte.

Zugleich muss studentischer Wohnraum gängigen Anforderungen was Heizung, Fläche, Preise, Nahverkehrsanschluss und Sanitäranlagen angeht entsprechen. Umweltschonendende Bauverfahren sind essentiell um Nachhaltigkeit zu sichern. Aber auch Nahverkehrsanbindungen und ressourcensparende Ausstattung ist wichtig, damit ein umweltschonendes Leben und Studieren möglich ist.

Das Land sowie der Bund müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit neben den Studiumsplätzen genügend nachhaltiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Weder private Initiativen wie das Mietshäusersyndikat noch der sogenannte „freie Markt“ können ausreichend Wohnraum bereitstellen, als dass keine Verdrängung stattfindet. Studierende leiden ebenfalls unter den gestiegenen Energiekosten. Da sie oft zur Miete wohnen, haben sie wenig bis keinen Einfluss auf die Wahl der Energieträger und können so die Nachhaltigkeit ihrer Energieversorgung nicht beeinflussen.

Auch weitere Maßnahmen wie Sanierungen zur langfristigen Senkung des Energieverbrauchs ihrer Wohnung können Mieter*innen nicht selbstständig treffen. Hier muss dafür gesorgt werden, dass diese Maßnahmen durch Bund und Länder gefördert werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die hier entstehenden Kosten nicht auf Studierende abzuwälzen.

Position Lehre Dezember 2021

Aufgrund der steigenden Anzahl an Corona-Fällen in Tübingen und ganz Deutschland hat der Studierendenrat auf seiner Sitzung am 29. November 2021 beschlossen:

Wir begrüßen grundsätzlich, dass es dieses Semester endlich wieder mehr Präsenzlehre gibt. Studierende dürfen in der Pandemie nicht noch einmal vergessen werden! Eine vollständige Schließung der Universitäten, wie wir sie im Sommer 2020 hatten, darf es nur als allerletzte Lösung erneut geben.

Das Hygienekonzept der Uni Tübingen scheint im groben und ganzen größere Ausbrüche zu verhindern. In erster Linie ist es jedoch vor allem der hohen Impfquote unter Studierenden und Dozierenden, sowie zusätzlich dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz zu verdanken, dass wir wieder mehr Veranstaltungen in Präsenz haben können.

Große Veranstaltungen

Das Wintersemester ging größtenteils gut los. Damit die Uni auch trotz hoher Fallzahlen weiterhin geöffnet haben kann, bedarf es jedoch einiger Nachbesserungen:

Bei hohen Inzidenzen und Hospitalisierungszahlen – wie wir sie aktuell haben – dürfen Studierende auf keinen Fall dazu gezwungen werden, bei Lehrveranstaltungen mit mehr als 40 Teilnehmer*innen in Präsenz erscheinen zu müssen. Hier muss eine digitale Teilnahme oder notfalls alternative Leistungsformen möglich sein, egal ob Studierende zu einer Risikogruppe gehören, mit Angehörigen einer Risikogruppe zusammen leben oder sich beim Besuch solcher Veranstaltungen einfach nicht wohl fühlen.

Vorlesungen

Bei Vorlesungen sollten Dozierende gemeinsam mit den teilnehmenden Studierenden für die nächsten Wochen überlegen, ob die Vorlesung nicht genauso gut auch digital stattfinden könnte. Insbesondere bei Fächern, in denen es in den jeweiligen Jahrgängen neben Vorlesungen auch noch andere Präsenzveranstaltungen (Seminare, Übungen usw.) gibt, spricht der Studierendenrat sich für digitale Vorlesungen und gegen präsenz aus. Vorlesungen, die besonders Prüfungsrelevant sind, sind hiervon ausgenommen, hier kann Präsenz mit der Möglichkeit zu hybriden Teilnahme weiterhin sinnvoll sein.

Seminare, Praktika und Co

Bei Seminaren und anderen Veranstaltungen, die auf viel Kommunikation ausgelegt sind, ist die Präsenz und hybride Formate den ausschließlich digitalen Formaten klar überlegen. Hier sollten die bestehenden Präsenzveranstaltungen beibehalten werden; es sei denn die teilnehmenden Studierenden sprechen sich für digitale Formate aus.

Insbesondere die (Labor-) Praktika sind durch digitale Formate nicht zu ersetzen und sollten, so irgend möglich, weiter in Präsenz abgehalten werden.

2G

Bei Lehrveranstaltungen mit 2G muss die Studierbarkeit auch für ungeimpfte Studierende gewährleistet werden. Wenn eine hybride Teilnahme an einer Veranstaltungen nicht möglich ist, müssen Studienleistung durch alternative Leistungen (Abgabe von Textzusammenfassungen, digitalen Referaten o. Ä.) erbracht werden können.

Weihnachten

Für den Zeitraum vom 20. bis 23. Dezember fordern wir, alle Veranstaltungen ins Digitale zu verschieben. Studierende und Dozierende müssen die Möglichkeit haben, ohne Nachteile Kontakte reduzieren zu können, bevor sie an Weihnachten z. B. ihre Großeltern besuchen. Genauso sollten Studierende, die mit dem Zug teilweise lange Strecken nach Hause fahren, die Möglichkeit haben, schon ein paar Tage früher in weniger vollen Zügen zu Zügen zu reisen.

Kontaktnachverfolgung

Die aktuelle Kontaktnachverfolgung halten wir für ungeeignet. Dass geimpfte Studierende bei Lehrveranstaltungen, in denen regelmäßig gelüftet wird und alle eine Maske tragen, nicht direkt als Kontaktpersonen zählen ist sinnvoll. Dennoch sollten Studierende darüber informiert werden, wenn nach einer Lehrveranstaltungen Kommiliton*innen positiv getestet werden.

Der Studierendenrat schlägt daher statt der aktuellen QR-Code Registrierung über alma oder anderen Kontaktformularen die Corona-Warn-App als Uni-weiten Standard vor. Für Studierende ohne Smartphone braucht es alternative Lösungen.

Mensa

Genauso sollte die Corona-Warn-App auch bei Mensabesuchen genutzt werden.Der Studierendenrat kritisiert, dass es die letzten Wochen – neben einer eher unnötigen Kontaktnachverfolgung für die ganze Mensa – keinerlei Kontrollen gab. Das führt dazu, dass Studierende, die sich an der Eindämmung der Pandemie beteiligen möchten, sich teilweise beim Mensa-Besuch nicht mehr sicher fühlen und deshalb nicht mehr in die Mensa gehen. Die seit dem 29.November eingeführte Kontrolle der 3G-Nachweise und des Studierendenausweises wird begrüßt, jedoch nicht als ausreichend erachtet. Gleichzeitig soll das Studierendenwerk natürlich weiterhin für alle Studierende ein Essensangebot zur Verfügung stellen können. Wir fordern daher analog zu der Regelung für Restaurants die Einführung von 2G zum essen in Innenräumen sowie 3G im Außenbereich. To-Go Angebote sollem von den 2G / 3G Regelungen ausgenommen sein.

Um die Mensen zu entlasten, fordern wir außerdem, dass in den Cafeterien im Tal genauso wie auf der Morgenstelle wieder warmes Essen To-Go sowie zum Essen vor Ort angeboten wird.

Teststationen

Der Studierendenrat Tübingen begrüßt die Möglichkeit, sich in Uninähe kostenlos Schnelltesten zu lassen.

Position Onlinewahlen

Der Studierendenrat an der Universität Tübingen spricht sich entschieden gegen die Einführung von jeglichen Formen der Online- Wahlen für die Gremien an der Universität Tübingen (Senat, Fakultätsräte, Zentrumsrat, Studierendenrat, Fakultätsvertretungen) aus.

Online-Wahlen und eVoting könnten nur sicher sein und den Grundsätzen demokratischer Wahlen entsprechen, wenn ihr Code für alle Wahlberechtigten verständlich wäre. Eine Voraussetzung, die derzeit nicht gegeben ist und auch in Zukunft (lange) nicht erfüllt werden wird. Wahlen sind die allgemeinste Form der politischen Beteiligung und bilden das Fundament jeglicher demokratischen *Ordnung. Ob innerhalb der Hochschulen oder außerhalb, überall gelten die gleichen Wahlgrundsätze: demokratische Wahlen sind frei, gleich und geheim.[2] Universitäten kommt als Orte der Bildung und des wissenschaftlichen Fortschritts eine besondere gesellschaftliche Rolle zu. Was hier als möglich gilt, wird gerne auf die Gesamtgesellschaft übertragen. Die Wahlen an Hochschulen müssen deshalb den selben Ansprüchen genügen, wie außerhalb der Hochschulen. Die Neufassung der Grundordnung der Universität sieht in Paragraf 10 Abs. 1 Satz 2 vor, dass Onlinewahlen nur dann durchgeführt werden können, wenn sie den Wahlgrundsätzen genügen.[1]

Wahlcomputer und e-Voting-Systeme genügen diesen Ansprüchen grundsätzlich nicht. Die Wahl ist nicht nachvollziehbar und Manipulationen können nicht – auch nicht nachträglich – erkannt werden, da die beteiligten Personen keine Kontrolle über die benutzten Geräte und Programm haben. Die Anzahl der möglichen Manipulationen und Angriffspunkte steigt bei Online-Wahlen enorm. Übertragung, Auszählung, Software und Hardware sind, selbst bei entsprechenden Informatik-Kenntnissen, für die Wählenden nicht in gleichem Maße transparent wie bei einer analogen Wahl. Darum raten auch viele Informatiker*innen von elektronischen Wahlverfahren ab, etwa der Chaos Computer Club [3] oder die Konferenz der Informatik- Fachschaften [4]. Die durch den Einsatz von Wahlcomputern und eVoting- Systemen angestrebten Vorteile, etwa schnellere Auszählung und vermeintlich geringerer finanzieller und* personeller Aufwand, stehen in keinem Verhältnis zu den entstehenden Problemen. Auch die immer wieder als Hauptargument genannte gestiegene Wahlbeteiligung an Hochschulen, die ihre Wahlen bereits digitalisiert haben, ist nicht überall zu beobachten.

Aus Sicht des Studierendenrats ist eine hohe Wahlbeteiligung und eine starke Mitbestimmung der Studierenden ein Ziel. Dieses darf jedoch nicht mit unwirksamen und potenziell schädlichen Mitteln wie der Online-Wahl verfolgt werden.


[1] „§ 10 Wahlen (1) Wahlen erfolgen in freier, gleicher und geheimer Abstimmung und in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Werden Wahlen mit elektronischen Mitteln durchgeführt, ist die Einhaltung der Wahlrechtsprinzipien nach Satz 1 durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen. Die Wahlmitglieder eines Gremiums, die einer bestimmten Mitgliedergruppe angehören müssen, werden von den Mitgliedern dieser Gruppe gewählt. Die Bildung von Wahlkreisen sowie eine Wahl in Vollversammlungen sind nicht zulässig. Gehören einer Mitgliedergruppe nicht mehr wählbare Mitglieder an, als Vertreterinnen oder Vertreter zu wählen sind, so werden diese ohne Wahl Mitglieder des Gremiums. Das Nähere regelt die Wahlordnung.“
(Fassung der Grundordnung der Universität wie abgestimmt in der Senatssitzung vom 15. Juli 2021.) Der Bezug auf die Wahlgrundsätze kann auch – und sollte aus Sicht des StuRa – als Ausschluss der Online-Wahlen gelesen werden.
[2] Für Bundestags- und Landtagswahlen gelten zudem „Unmittelbar“
und „Allgemein“. Die Wahlen für beispielsweise den Bundesrat oder die Bundeskanzler*in sind allerdings nicht unmittelbar, entsprechen jedoch dennoch den Wahlgrundsätzen.
[3] https://media.ccc.de/v/pw17-167-probleme_mit_e-voting, https:// media.ccc.de/v/34c3-9247-der_pc-wahl-hack, https://netzpolitik.org/ 2015/31c3-e-voting-ist-und-bleibt-unsicher/
[4] https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF345:Resolution_E-Voting, https:// wiki.kif.rocks/wiki/KIF460:Reso-lutionen/Elektronische_Wahlen


Beschlossen vom Studierendenrat am 20.09.2021

Tübingen Students' Union