+++ NOCH BIS ZUM 01. DEZEMBER

BRIEFWAHL BEANTRAGEN! +++

Was wird am 3. und 4. Juli alles gewählt?

Studierendenrat

Der Studierendenrat (StuRa) ist das zentrale beschlussfassende Organ der Studierendenvertretung und damit das höchste studentische Gremium an der Universität. Der StuRa kann im Namen der Studierenden Verträge abschließen und besitzt einen Haushalt, d.h. er greift auf eigene finanzielle Mittel zu, mit denen Projekte von bzw. und für Studierende unterstützt werden. Außerdem kann der StuRa sich als zentrales Sprachrohr der Studierenden zu hochschulpolitischen Themen äußern und setzt sich an der Universität für die Belange der Studierenden ein. Die finanziellen Mittel des StuRas ergeben sich aus den studentischen Semsterbeiträgen, die sich ab kommendem Semester auf 3,50€ pro Kopf beziffern. Im StuRa sitzen 17 gewählte Studierende, außerdem noch die vier ebenfalls gewählten studentischen Senatsmitglieder, die für eine gute Kommunikation zwischen den beiden Gremien zuständig sind. Der StuRa tagt montags alle zwei Wochen um 20 Uhr c.t. im Sitzungssaal des Clubhauses. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

Senat

Der Senat ist das zentrale Entscheidungsorgan der Universität. Hier werden zum Beispiel die (Pro)Rektor*innen gewählt, die Entwicklung der Universität und die Arbeit des Rektorats vorgestellt und diskutiert. Darüberhinaus werden Entscheidungen, die in den Fachbereichen gefallen sind – etwa die Neueinrichtung und Schließung von Studiengängen oder die Berufung von Professor*innen – zentral abgesegnet.

Im Senat sind der Rektor und die Prorektor*innen, die Gleichstellungsbeauftragte, der Kanzler und die DekanInnen der sieben Fakultäten per Amt Mitglieder. Dazu kommen Wahlmitglieder: 5 Professor*innen, 4 aus dem Mittelbau, 4 Angehörige des Nicht- Wissenschaftlichen Diensts und 4 Studierende. Als Studierende könnt ihr lediglich über die studentischen Mitglieder des Senats bestimmen. Der Senat bildet für die eigentliche Arbeit Kommissionen, etwa für Studium und Lehre, Strukturplanung, Qualitätssicherung, Gleichstellung und Angelegenheiten des ZDV/der UB. In diesen Kommissionen sind auch Studierende Mitglied, diese werden durch den Senat gewählt.

Fakultätsrat

Die Uni gliedert sich in sieben Fakultäten (Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Jura, Medizin, Philosophische Fakultät, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät). Jede dieser Einheiten hat einen eigenen Fakultätsrat, in dem Professor*innen, Mittelbau, Nicht-Wissenschaftlicher Dienst und Studierende

über die Angelegenheiten ihrer Fakultät entscheiden. Hier seid ihr aufgerufen, die studentischen Mitglieder zu wählen – hierfür kandidieren Aktive eurer Fachschaften.

Fakultätsvertretung

(dieses Jahr nur an der Juristischen und der Philosophischen Fakultät)

Die Fakultätsvertretung ist die vom Landeshochschulgesetz vorgesehene offizielle Vertretung aller Fachschaften einer Fakultät. Sie soll zusammen mit dem Fachschaftenplenum der jeweiligen Fakultät tagen und bestätigt die Entscheidungen des Fachschaftenplenums der jeweiligen Fakultät. Die Fakultätsvertretung gibt es nicht immer an allen Fakultäten.


Mehr Infos:

Wie wird gewählt?

Wer tritt bei der StuRa-Wahl an?

Dieser Text soll die Wahlen möglichst einfach darstellen. Alles Rechtliche findet ihr dahingegen auf der Seite Wahlordnung und Dokumente für die Wahl 2018.

Tübingen Students' Union