Wichtige Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler
Du kannst am 3. und 4. Juli nicht zur Wahl kommen? Dann kannst du noch bis zum Dienstag, 26. Juni 2018 Briefwahl beantragen mit einer Mail an terzvra@irejnyghat.hav-ghrovatra.qr
Dafür haben wir hier sogar einen kleinen Text vorbereitet, den du direkt in dein Mailprogramm importieren kannst, wenn du hier klickst. Anschließend musstdu ihr nur noch deine Matrikelnummer, Adresse und deinen Namen eintragen.
Guten Tag,
ich würde gerne per Briefwahl bei den Gremienwahlen 2018 wählen. Bitte schicken Sie mir hierfür die für die Senats-, Fakultätsrats-, Fakultätsvertretung- und StuRa-Wahl benötigten Unterlagen an
SRTRAßE + HAUSNUMMER
PLZ
STADT
Meine Matrikelnummer lautet MATRIKELNUMMER.
Beste Grüße
NAME
- Nach §19 der Wahlordnung und §18 der Wahlordnung der Verfassten Studierendenschaft erhält ein Wahlberechtigter, der zum Zeitpunkt der Wahl verhindert ist, die Abstimmung im Wahlraum vorzunehmen, auf Antrag für die Wahl eines jeden Gremiums gesondert einen Wahlschein und die weiteren Briefwahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlbrief). Der Wahlschein wird von der Wahlleitung erteilt. Er muss von der Wahlleitung gekennzeichnet und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Die Ausgabe von Wahlscheinen und die Aushändigung der Übersendung der Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis vermerkt.
- Anträge auf Briefwahl müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der Wahlleitung, Zentrale Verwaltung, Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen, E-Mail terzvra@irejnyghat.hav-ghrovatra.qr gestellt werden.
Studierende müssen im Antrag auf Briefwahl ihre Matrikelnummer angeben; ohne diese Angabe ist eine Bearbeitung, beziehungsweise bei Namensgleichheiten eine Zuordnung zum Wählerverzeichnis nicht möglich. Außerdem ist die Angabe einer aktuellen Postanschrift notwendig. - Briefwahlunterlagen können erst ausgegeben werden, wenn alle Stimmzettel fertiggestellt sind; das kann möglicherweise erst kurzfristig vor der Wahl möglich sein. Briefwahlunterlagen können nur bis zum fünften Arbeitstag vor dem Wahltag beantragt und ausgegeben werden (Dienstag, 26. Juni 2018).
- Der Wahlbrief muss spätestens am Mittwoch, 4. Juli 2018, 15.00Uhr bei der Geschäftsstelle der Wahlleitung, Zentrale Verwaltung, Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen, eingegangen sein. Die Wahlbriefe, die der Deutschen Post oder einem anderen Dienstleister zur Beförderung übergeben werden, müssen vom Wähler frei gemacht werden.