+++ BRIEFWAHLUNTERLAGEN NOCH

BIS MI, 09. DEZEMBER, 15 UHR, BEI

DER ALTEN BOTANIK (BRIEFKASTEN

FINDET IHR ÜBER DEN PARKPLATZ)

ABGEBEN +++

Weitere Infos:

Wie wird gewählt?

Welche Listen treten an?

Dieser Text soll die Wahlen möglichst einfach darstellen. Alles Rechtliche und weitere Infos findet ihr dahingegen auf der Seite Gremienwahlen 2020.

Was wird am 08. und 09. Dezember gewählt?

Studierendenrat

Der Studierendenrat (StuRa) ist das zentrale beschlussfassende Organ der Studierendenvertretung und damit das höchste studentische Gremium an der Universität. Der StuRa kann im Namen der Studierenden Verträge abschließen und besitzt einen Haushalt, d.h. er greift auf eigene finanzielle Mittel zu, mit denen Projekte von und für Studierende unterstützt werden. Außerdem kann sich der StuRa als zentrales Sprachrohr der Studierenden zu hochschulpolitischen Themen äußern und setzt sich an der Universität für die Belange der Studierenden ein. Die finanziellen Mittel des StuRa ergeben sich aus den studentischen Semsterbeiträgen, die sich derzeit auf 3,50€ pro Kopf beziffern.

Im StuRa sitzen 17 direkt gewählte Studierende, außerdem noch die vier ebenfalls gewählten studentischen Senatsmitglieder, die für eine gute Kommunikation zwischen den beiden Gremien zuständig sind. Der StuRa tagt meist alle zwei bis vier Wochen montags um 20 Uhr c.t. in in der Regel öffentlichen Sitzungen. Noralerweise trifft er sich im Sitzungssaal des Klubhauses, aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie derzeit jedoch rein digital. Den Link findet ihr bei der aktuellen Tagesordnung.

Senat

Der Senat ist das zentrale Entscheidungsorgan der Universität. Hier werden zum Beispiel die (Pro-)Rektor*innen gewählt, die Entwicklung der Universität und die Arbeit des Rektorats vorgestellt und diskutiert. Darüberhinaus werden Entscheidungen, die in den Fachbereichen gefallen sind – etwa die Neueinrichtung und Schließung von Studiengängen oder die Berufung von Professor*innen – zentral abgesegnet.

Im Senat der Rektor und die Prorektor*innen, die Gleichstellungsbeauftragte, der Kanzler und die Dekan*innen der sieben Fakultäten qua Amt Mitglieder. Dazu kommen Wahlmitglieder: 4 aus dem Mittelbau, 4 Angehörige des Nicht- Wissenschaftlichen Diensts, 1 Doktorand*in, 4 Studierende – und 18 Professor*innen. Das bedeutet, dass die kleinste Gruppe an der Universität – die Professor*innen – die meiste Macht haben und quasi nicht zu überstimmen sind.

Als Studierende könnt ihr ausschließlich über die studentischen Mitglieder des Senats bestimmen. Der Senat bildet für die eigentliche Arbeit Kommissionen, etwa für Studium und Lehre, Strukturplanung, Qualitätssicherung, Gleichstellung und Angelegenheiten des ZDV/der UB. In diesen Kommissionen sind auch Studierende Mitglied, diese werden durch den Senat gewählt.

Trotz der Pandemiesituation trifft sich der Senat, der grundsätzlich nicht-öffentlich tagt, derzeit weiterhin präsent.

Fakultätsrat

Die Uni gliedert sich in sieben Fakultäten (Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Jura, Medizin, Philosophische Fakultät, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät). Jede dieser Einheiten hat einen eigenen Fakultätsrat, in dem Professor*innen, Mittelbau, Nicht-Wissenschaftlicher Dienst und Studierende über die Angelegenheiten ihrer Fakultät entscheiden. Hier seid ihr aufgerufen, die studentischen Mitglieder zu wählen – hierfür kandidieren Aktive eurer Fachschaften.

Fakultätsvertretung

(dieses Jahr nur an der Juristischen und der Philosophischen Fakultät)

Die Fakultätsvertretung ist die vom Landeshochschulgesetz vorgesehene offizielle Vertretung aller Fachschaften einer Fakultät. Sie soll zusammen mit dem Fachschaftenplenum der jeweiligen Fakultät tagen und bestätigt die Entscheidungen des Fachschaftenplenums der jeweiligen Fakultät. Die Fakultätsvertretung gibt es nicht immer an allen Fakultäten.

Schaubild: Die studentische und akademische Selbstverwaltung

Studierendenrat Tübingen