Wie und wo kann ich am 5. und 6. Juli wählen?

Am Dienstag, 5., und Mittwoch, 6. Juli, sind Uniwahlen! An diesen Tagen kannst du deine Abgeordneten zum Studierendenrat, Senat, den Fakultätsräten und – in manchen Fakultäten – den Fakultätsvertretungen wählen. Aber wo und wie geht das? Und kannst du auch per Brief wählen? Hier findest du die wichtigsten Informationen.

Je nachdem, was du studierst, bist du einem anderen Wahllokal zugeteilt:

Eine Karte von Tübingen, auf der die Wahllokale eingezeichnet sind: Das erste Auf der Morgenstelle 10 im Foyer, das zweite in der Crona-Klinik (Hoppe Seyler Straße 3) vor Hörsaal 210, das dritte im Foyer des Brechtbaus (Wilhelmstraße 50), das vierte im Klubhaus (Wilhelmstraße 30).

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (außer Psychologie, Geographie, Naturwissenschaftliche Archäologie und Paläoanthropologie):
Foyer der Morgenstelle (Auf der Morgenstelle 10)

Medizin:
Eingangshalle der Crona-Klinik (Hoppe Seyler Straße 3)

Philosophische Fakultät und Leibnizkolleg:
Foyer des Brechtbaus (Wilhelmstraße 50)

Evangelisch-Theologische Fakultät, Katholisch-Theologische Fakultät, Jura, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Zentrum für Islamische Theologie sowie Psychologie, Geographie, Naturwissenschaftliche Archäologie und Paläoanthropologie:
Klubhaus (Wilhelmstraße 30) – ACHTUNG: Leider nicht barrierefrei

Und wie geht das mit dem Wählen?

Wählen kannst du in allen Wahllokalen von 9-17 Uhr. Du brauchst dafür deinen Studierendenausweis oder ein anderes Dokument zur Personenidentifikation. Im Wahllokal bekommst du dann eine ganze Menge an Wahlzetteln, auf denen aber jeweils sehr genau beschrieben steht, wie viele Stimmen du für welches Gremium hast.

Für den Studierendenrat beispielsweise hast du 17 Stimmen – nach den 17 Abgeordneten, die direkt gewählt werden – und kannst sie komplett frei verteilen. Du kannst bis zu zwei Stimmen pro Person abgeben, kannst aber natürlich auch nur eine geben. Mehr als zwei sind allerdings nicht möglich.

Briefwahl konnte bis Dienstag, 28. Juni 2022 beantragt werden, nach dieser Frist ist leider keine Beantragung mehr möglich.

Studierendenrat Tübingen