Auswertung der Stimmzettel

Die Uni-Wahlen sind vorbei. Ab morgen wird die automatische Auszählung und Auswertung (hochschulöffentlich) wie folgt stattfinden:

‐ Das Einlesen (Scannen) der Stimmzettel findet im Gebäude Alte Botanik, DG, Zimmer 221, ab Donnerstag, 4. Juli 2019, 8 Uhr statt.

‐ Die Auswertung erfolgt zentral durch die Wahlleitung in der Alten Botanik, DG, Zimmer 219, ab Donnerstag, 4. Juli 2019, 9 Uhr.

Aufgrund der „aufgeblähten“ Wahlen dieses Jahr (inkl. Personalratswahlen) kann das Einlesen und die Auswertung der Stimmzettel für die Gremienwahlen der VS – Studierendenrat und Fakultätsvertretungen – jeweils erst ab der kommenden Woche, ab Montag, 08. Juli 2019 erfolgen. Die (vorläufigen) Ergebnisse werden dann im Laufe der Woche veröffentlicht werden.

Informationen zu den Wahlen findest du hier.

Stellenausschreibung Haushaltsbeauftragte*r (w/m/d)

Im Juni 2012 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Damit wurde eine Studierendenvertretung mit Rechtsfähigkeit und Finanzhoheit gesetzlich verankert. Der Verfassten Studierendenschaft (VS) als Teilkörperschaft der Universität Tübingen gehören alle Studierenden der Universität an. Verwaltet wird sie von sozial, kulturell und politisch engagierten Studierenden. Organe der VS sind u.a. der Studierendenrat (Stura) als Legislativorgan und das Exekutivorgan.

Die Stelle:

Gemäß §65b II BW LHG bestellt die VS eine*n Beauftragte*n für den Haushalt im Sinne des §9 LHO. Dabei kann es sich um eine Einzelperson oder einen Dienstleistenden handeln. Die VS der Universität Tübingen schreibt hiermit diese Stelle aus.

Aufgaben:

• Sie wirken an der Erstellung des Haushaltsplans mit

• Sie führen den Haushaltsplan aus

• Sie stellen die Unterlagen für die Finanzplanung auf

• Sie stellen den Haushaltsabschluss / Jahresabschluss auf

• Sie wirken bei der Buchführung mit

• Sie stellen die sachliche und rechnerische Richtigkeit von Ausgaben fest

• Sie unterstützen das Finanzreferat

• Sie werden bei allen weiteren Maßnahmen mit finanzieller Bedeutung hinzugezogen

• Sie arbeiten mit den verschiedenen Organen der VS und der Universität zusammen

Voraussetzungen:

• Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder in vergleichbarer Weise nachgewiesene Kenntnisse im Haushaltsrecht

• Erfahrungen im Bereich der Bewirtschaftung öffentlicher Haushalte oder der Finanzverwaltung sind von Vorteil

• Erfahrung mit Finanzverwaltungssoftware ist wünschenswert

• Beratungskompetenzen

• Sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise

• Teamfähigkeit, Kommunikationsgeschick und Freude am Umgang mit Studierenden

• Ausgeprägtes Zahlenverständnis

Arbeitsplatz:

Als Arbeitsplatz stellen wir Ihnen ein Büro zur Verfügung oder Sie arbeiten im Homeoffice mit einer vereinbarten Präsenzzeit. Wir bieten Ihnen eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten, freundlichen und dynamischen Team.

Das Entgelt richtet sich nach dem Landestarifvertrag TV-L als 25 Prozent-Stelle.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte in schriftlicher Form per Post an StuRa Tübingen, Wilhelmstraße 30, 72074 Tübingen oder per E-Mail an orjreohat@fghen-ghrovatra.qr. Bewerbungsschluss ist der 30.06.2019. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an rkrxhgvir@fghen-ghrovatra.qr.

Stellenausschreibung Exekutive (Finanzen & Vorsitzende)

Einführung einer Aufwandsentschädigung für das Exekutivorgans des Studierendenrats

Der Studierendenrat Tübingen hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Exekutive der Verfassten Studierendenschaft Tübingen ab Januar 2019 beschlossen. Die beiden Vorsitzenden sowie der*die Finanzreferent*in werden nun monatlich mit 200 € pro Person für ihre ehrenamtliche Arbeit entschädigt. Teil des Beschlusses war, die Ämter neu auszuschreiben.

Die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft regelt dabei unter §14 Abs. 2 die Wahl der Exekutive, Abs. 3 regelt die Abwahl. Sollten keine neuen gültigen Bewerbungen eingehen, bleibt die Exekutive unverändert bestehen.

Während in den meisten anderen größeren Unis und Hochschulen in Baden-Württemberg schon länger Aufwandsentschädigungen an einige hochschulpolitisch aktive Mitglieder der Studierendenschaft gezahlt werden, war dies in Tübingen bisher nicht der Fall. Mit der Einführung einer der Aufwandsentschädigung möchte der StuRa die oftmals wenig spaßige Arbeit der drei Mitglieder der Exekutive nun auch finanziell honorieren. Besonders soll durch die finanzielle Entlohnung auch Studierenden mit geringerem Budget ermöglicht werden, das recht zeitintensiven Ämter der Vorsitzenden bzw. des Finanzreferats auszuüben.

Da es bei der Wahl der aktuellen Exekutive noch keine Aufwandsentschädigung gab, und sich deshalb womöglich Studierende, die sich ein Amt in der Verfassten Studierendenschaft wegen Nebenjobs o.ä. nicht leisten konnte, werden die beiden Ämter nun neu ausgeschrieben.

Aufgaben der Vorsitzenden:

  • Vertreten die Studierendenschaft gemeinschaftlich und gleichberechtigt gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität.
  • Sind die Vorgesetzte der Arbeitnehmer*innen der Studierendenschaft (gegenwärtig zwei).
  • Führen den Rechtsverkehr der Studierendenschaft.
  • Sind an Weisungen des Studierendenrates gebunden.

Aufgaben des*der Finanzreferent*in:

  • Führt seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Büro aus.
  • Verwaltet das Konto der Verfassten Studierendenschaft.
  • Überprüft Ausgaben der Studierendenschaft.
  • Legt dem Studierendenrat den Entwurf für den Haushaltsplan vor.
  • Ist für die Durchführung des Haushaltsplans, für die jährliche Rechnungslegung sowie für die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Rechnungshof verantwortlich.

If...

  • Immatrikulation an der Uni Tübingen
  • Erfahrungen in der Hochschulpolitik
  • Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit 
  • Hohe Eigenverantwortung & Selbstorganisation
  • Ausreichend Zeit

Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis zum 17. März!

Dein Studierendenrat Tübingen


Ansprechpartner ist der Geschäftsführende Ausschuss

Bewerbung an: ga[at]stura-tuebingen.de

Es kann auf die Aufwandsentschädigung verzichtet werden.

Die  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans beruht auf einem Antrag, welchem am 17. Dezember 2018 in der Sitzung des StuRa zugestimmt wurde. Hier der Beschluss in Antragsform:  Einführung einer Aufwandsentschädigung des Exekutivorgans (PDF)

Stellungnahme: Umfrage zum Sicherheitsgefühl

Der Studierendenrat Tübingen schließt sich der Stellungnahme „Keine Aussagekraft“ der Tübinger
Wohnprojekte zur „Umfrage zum Sicherheitsgefühl“ der Stadt an. Dies soll in einer Pressemitteilung,
auf der Homepage sowie in Sozialen Medien bekannt gemacht werden.

Begründung:

Als die Stellungnahme im Sommersemester 2018 schon einmal Thema war, wurde eine Abstimmung
darüber abgelehnt. Begründet wurde dies mit dem späten Zeitpunkt, zu dem der Antrag zur
Abstimmung vorlag.
Bei der von LHG und RCDS organisierten Veranstaltung über die Sicherheit im Tübinger Nachtleben
(30.01.), auf der unter anderem Prof. Kinzig aus einer kriminologischen Perspektive zum Thema
referierte, kam die betreffende Umfrage erneut zur Sprache. So zweifelten Kinzig wie auch einige
Besucher’innen des Abends, der unter dem Motto „Dialog“ stand, die wissenschaftliche Aussagekraft
der Umfrage an.
Angesichts des erneuten Anstoßes der Debatte um die Sicherheitsumfrage würden wir uns
wünschen, wenn der StuRa diese Gelegenheit nutzt und Stellung bezieht.

Büro über Weihnachten/Neujahr geschlossen!

Vom 24. Dezember 2018 bis 4. Januar 2019 ist das Büro geschlossen. Ab Montag, den 7. Januar ist es wieder regulär besetzt. Entspannte Feiertage und einen guten Rutsch wünscht Euch das Büro des StuRa!

Tübingen Students' Union