ACHTUNG: Erneute Änderung der Frist für Abrechnungen!

Liebe Fachschaften,
liebe Finanzbeauftragte,


hiermit möchten wir euch erneut eine geänderte Abgabefrist für die Abrechnungen aus dem Kalenderjahr 2019 mitteilen:

08. Dezember 2019!

Bitte gebt das bei euch an die entsprechenden Stellen weiter – vielen Dank im Voraus!
Bitte reicht schon ab jetzt die Belege ein, die ihr bereits habt. Dann habt ihr am Ende des Jahres weniger Arbeit.

Haltet euch dabei bitte immer an die Checkliste:

Abrechnungen, welche bis zum 08.12.19 komplett und korrekt (z. B. ohne Nachforderungen) eingereicht werden, können voraussichtlich noch in diesem Jahr erstattet werden. Für Abrechnungen, die danach eingereicht werden, kann eine Erstattung und Buchung in 2019 nicht mehr garantiert werden. Dann würde eventuell das Budget von 2020 belastet werden müssen und das Budget aus 2019 verfallen. Damit von eurem Budget nichts verfällt, müsst ihr unbedingt einen Antrag zur Bildung auf Rücklagen stellen. Den solltet ihr idealerweise eh immer stellen, denn so könnt ihr Restbeträge eures jahresaktuellen Fachschaften-Budgets auf das nächste Kalenderjahr übertragen.
Der Antrag kann jederzeit im laufenden Jahr gestellt werden. Wenn das Budget aufgebraucht ist, wird eben nichts übertragen. Aber dann müsst ihr am Jahresende nicht daran denken:

Vorlage Beschluss und Antrag zur Bildung von Rücklagen gemäß § 18 (7) FHO

Diesen Beschluss, den ihr uns als Inhalt eures Protokolls oder eines entsprechenden Protokollauszugs zukommen lassen müsst, würden wir dann im Büro des Studierendenrats in einem eigenen Ordner als Antrag hinterlegen und verbleibende Restmittel der Fachschaft bzw. des Fachschaftsbezirks als allgemeine interne Rücklage vor Abschluss des Haushaltsjahres verbuchen. Diese Rücklage steht euch dann 2020 gemäß FHO zusätzlich zum neuen Jahresbudget zur Verfügung. Bitte beachtet die Unterschrift der/des Finanzbeauftragten eures Fachschaftsbezirks unter dem Beschluss, da es sich um einen Beschluss und gleichzeitig Finanzantrag handelt.
Im Zuge dessen solltet ihr, sofern noch nicht geschehen, dem Büro des Studierendenrats auch die oder den aktuelle*n Finanzbeauftragte*n und deren oder dessen Stellvertreter*in eures Fachschaftsbezirks mitteilen [siehe hierzu Paragraph 18 Absatz 3 FHO], um Abrechnungen zukünftig ordnungsgemäß durchführen zu können (am einfachsten per Mail an buero[at]stura-tuebingen.de). Diese*r (oder deren/dessen Stellvertretung) muss die Abrechnungen unterschreiben (vgl. § 18 Absatz 5).
Bitte lest euch den Paragraphen 18 nochmal in Gänze gut durch und hinterlegt ihn am besten bei euch. Er regelt maßgeblich die Finanzen der Fachschaftsbezirke/Fachschaften:

Finanz- und Haushaltsordnung

Buero

Studierendenrat Tübingen