Hier finden sich Informationen zur Förderung durch den Studierendenrat. Fachschaftsbezirke werden dahingegen auf der Seite Abrechnung von Fachschaftsmitteln fündig.

Wir fördern Veranstaltungen, Vorträge, Filmvorführungen und vieles mehr, was an der Uni und in ihrem Umkreis passiert. Dies funktioniert, da wir mit den Rückmeldegebühren der Uni einen Semesterbeitrag von 3,50€ (bis einschließlich WiSe 23/24) bzw. 12€ (ab SoSe 24) erheben. Diese Gelder sollen allen Studierenden zugutekommen, einen Antrag auf Förderung kann also jede*r eingeschriebene Studierende und damit auch jede Hochschulgruppe stellen.

Der folgende Text soll euch helfen, Anträge an den StuRa zu stellen. Rechtlich verbindlich sind jedoch einzig unsere Förderrichtlinen.

Gibt es Einschränkungen, was wir nicht bzw. nur bedingt fördern dürfen? Leider ja!

Beispielsweise:

  • Essen und Getränke (auch keine Häppchen)
  • Wenn ihr Eintritt verlangt
  • Veranstaltungen bei denen ihr Gewinn machen solltet (durch Eintrittsgeld, Spenden, etc.); falls ihr doch Gewinn gemacht habt, wird dieser Betrag von der geförderten Summe abgezogen – dafür müsstet ihr eine Gesamtkostenaufstellung einreichen
  • Wenn die Veranstaltung nicht für alle Studierenden offen ist

Was musst beachtet werden?

  • Die*Der Antragsteller*in hat grundsätzlich in Vorleistung zu treten; Ausnahmen bedürfen des ausdrücklichen Beschlusses des Studierendenrats. Die Erstattung der Mittel erfolgt in der Regel nur nach Vorlage einer vollständigen Abrechnung und der Originalbelege über die bewilligten Ausgaben. (FHO, § 28 Förderung Dritter, Finanzanträge Dritter)
  • Reisekosten werden bis zur Höhe des BahnCard 25 Preises erstattet; in begründeten Ausnahmefällen auch Autofahrten (0,30 Euro pro Kilometer), für welche die Fahrer*innen einen Fahrtkostenbeleg ausfüllen, unterschreiben und der Abrechnung beifügen müssten
  • Flugreisen werden grundsätzlich (d. h. im Regelfall) nicht erstattet. Der StuRa kann Reisekosten per Flugzeug nur dann finanzieren, wenn eine Strecke von über 900 km (vergleichbare Zugstrecke) zurückgelegt werden soll und die Notwendigkeit der Flugreise im Förderantrag begründet wird
  • Die Übernahme von Übernachtungen muss begründet werden, bei einer Übernachtung soll das Gästehaus der Universität genutzt werden
  • Die Veranstaltung soll in Universitätsgebäuden stattfinden und muss an alle Studierende gerichtet sowie barrierefrei sein
  • Bei genehmigten Posten über 150 € müssen bei der späteren Abrechnung insgesamt drei Vergleichsangebote von unterschiedlichen Anbietern vorgelegt werden (also zwei weitere, zusätzlich zum Kauf-/Mietwunsch)! Honorare und Fahrtkosten sind i. d. R. davon nicht betroffen. Diese Vergleiche müssen vor dem Kauf getätigt werden

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Datum:
  • Titel des Antrags / der Veranstaltung / des Projekts:
  • Name:
  • Evtl. Name der Hochschulgruppe:
  • (Studentische) Kontakt-E-Mail-Adresse:
  • Ggf. Datum der Veranstaltung:
  • Beschreibung der Veranstaltung / des Projekts:
  • Werden ECTS vergeben (dann wäre eine Erstattung über QSM möglich)?
  • Bei Honoraren: Bitte unbedingt angeben, falls ein*e Vortragende*r (Referent*in) bei der Künstlersozialkasse abgabepflichtig ist (bitte abklären)!
  • Kostenaufschlüsselung (bitte stellt die einzelnen Posten und ihre Höhe dar – gerne mit ein bisschen Luft nach oben, falls euch die konkreten Kosten noch nicht vorliegen):
  • Gesamtkosten:

Hier das Antragsformular, welches ihr gerne verwenden könnt.

Bitte stellt euren Antrag rechtzeitig, der Antrag muss vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein. Damit der Antrag in der StuRa-Sitzung besprochen werden kann, muss er mindestens 3 Tage vor dieser eingereicht werden. Optimalerweise stellt ihr euren Antrag aber 3-5 Wochen vor der Veranstaltung, um sicherzugehen, dass über ihn auch zum Zeitpunkt der Veranstaltung abgestimmt wurde.

Gerne hilft euch unser Büro dabei, den Antrag richtig zu formulieren (sowie später die Abrechnung korrekt zu stellen), um keine wichtigen Angaben zu vergessen. Kontaktdaten findet ihr hier.

Wenn euer Antrag fertig ist, schickt ihr ihn bitte als PDF an nagenrtr@fghen-ghrovatra.qr

In unserer nächsten Sitzung beraten wir dann über den Antrag und stimmen auch darüber ab. Voraussetzung dafür ist, dass der Antrag drei Werktage vor der nächsten Sitzung bei uns ankommt. Bedenkt dabei, dass die Anträge trotz fristgerechter Einreichung nicht immer in der anschließenden StuRa-Sitzung behandelt werden. Haltet euch als Antragsteller*innen bitte an die 3-5 Wochen Vorlaufzeit, um sicher sein zu können, dass eure Veranstaltung o.ä. rechtzeitig gefördert werden kann.
Wichtig: Wenn ihr mehr als 200 € beantragt, ist es erforderlich, dass eine*r oder mehrere der Mitorganisator*innen die Veranstaltung in der Sitzung vorstellt, wir laden euch per Mail dazu aber gesondert noch ein.
Auch wichtig: Wenn ihr mehr als 100 € beantragt, wollen wir als Förderer auf Flyern, in der Facebook-Veranstaltung u. ä. genannt werden. Gerne könnt ihr dafür unser Logo verwenden, welches ihr hier herunterladen könnt.

Wenn der StuRa Flyer oder sonstiges Werbematerial fördert, benötigen wir für die Abrechnung dringend Belegexemplare (also z. B. einen Flyer).

Für die Abrechnung verwendet ihr bitte unbedingt dieses Abrechnungsformular und reicht dieses zusammen mit den Original-Belegen (Rechnungen) ausgefüllt und unterschrieben bei unserem Büro zu den Öffnungszeiten oder per Einwurf in den Clubhaus-Briefkasten ein.

Vielen Dank!

Alle Links und Weiteres findet ihr unter Downloads.

Studierendenrat Tübingen