Hilfe in Notlagen

…von deinen Kommiliton*innen.
Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft (alle Student*innen der Uni Tübingen) können finanzielle Hilfe in Notlagen beantragen: das Notlagenstipendium.

von Studis für Studis

Dazu hat der Studierendenrat einen Notlagenfonds von 80.000€ (Stand November 2022) im Haushalt der Verfassten Studierendenschaft eingerichtet. Geld, das alle Student*innen jedes Semester an die Studierendenvertretung zahlen, wird so solidarisch an die verteilt, die in existenzieller Not sind.
Denn ein erfolgreiches Studium sollte weder vom eigenen Geldbeutel, noch von dem der Eltern abhängen.


Voraussetzungen

  • Du befindest dich nachweislich in einer akuten finanziellen Notlage
  • Du hast keinen kurzfristigen Zugriff auf eigene Rücklagen (z.B. einfaches Sparbuch)
  • Insbesondere: die Fortsetzung deines Studiums ist bedroht, du kannst deine Miete oder Lebensmittel nicht bezahlen.

Leistungen

  • Förderhöchstdauer: drei Monate
  • Fördersumme: soviel, wie du benötigst, maximal BAföG-Höchstsatz (ohne Krankenkasse) pro Fördermonat
  • Unabhängig vom Vermögen deiner Eltern oder Verwandten
  • Rückzahlungsfrei


Wenn ihr euch auf ein Notlagenstipendium bewerbt, benötigen wir von euch folgendes:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die Unterlagen postalisch an das Büro der Verfassten Studierendenschaft geschickt werden (Wilhelmstraße 30, 72074 Tübingen). Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, kontaktiert uns bitte unter abgyntra@fghen-ghrovatra.qr.
Anträge die uns ohne vorherige Absprache nur als Email erreichen, müssen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen leider ungesehen löschen.

Hier könnt ihr die Satzung herunterladen, die die Grundlage für die Vergabe der Gelder ist.

Vergabekommission

Das Notlagenstipendium wird von einer Vergabekommission verteilt, die aus fünf Student*innen besteht. Davon müssen mindestens zwei Frauen sein, außerdem sollen maximal zwei Mitglieder aus der gleichen Fakultät sein (Hauptfach/Wahlfakultät). So soll sichergestellt werden, dass die Vergabekommission die Studierendenschaft trotz ihrer geringen Größe möglichst gut abbildet.
Um eine gute Zusammenarbeit mit der restlichen Studierendenvertretung zu gewährleisten sollen mindestens zwei Mitglieder dem Studierendenrat angehören.



Studierendenrat Tübingen