Die Verfasste Studierendenschaft

Die Verfasste Studierendenschaft besteht aus allen immatrikulierten Student*innen und Doktorand*innen der Uni Tübingen. Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und sogenannte „Teilkörperschaft“ der Universität.
Sie besteht als Rechtsform, nach 35 jähriger Pause, seit 2012 auch in Baden- Württemberg wieder. In der Zwischenzeit seit der Abschaffung 1977 aus parteipolitischen Gründen durch die damalige Landesregierung bestand die „offizielle“ Studierendenvertretung aus einem vom Rektorat kontrollierten AStA (Allgemeiner Studenten Ausschuss (sic)). Da dieser in seinem Handlungsspielraum extrem eingeschränkt war, bildete die Fachschaftsrätevollversammlung in dieser Zeit die unabhängige Studierendenvertretung an der Uni Tübingen.

Der Studierendenrat

Der Studierendenrat Tübingen (StuRa) ist das zentrale beschlussfassende und vertretende Organ der Verfassten Studierendenschaft. Das bedeutet, dass wir die Interessen aller Studierenden in der Universität und darüber hinaus vertreten.
Wir fördern studentische Projekte, indem z.B. die Anfahrtskosten und Honorare für Referent*innen übernommen werden. Das kann auf alle Veranstaltungen angewandt werden, bei denen politische und kulturelle Bildung an die Universität gebracht wird. Auch setzen wir uns für die Belange Studierender ein und beteiligen uns an hochschulpolitischen Prozessen, d.h. wir sitzen in allen wichtigen Gremien als studentische Vertreter*innen. In unseren offenen Arbeitskreisen kann sich jede*r einbringen und mitmachen.

Die 21 Vertreter*innen des StuRas werden einmal im Jahr bei den Uniwahlen direkt durch die Studierenden gewählt und tagen regelmäßig im Clubhaus in öffentlichen Sitzungen. Hier kannst du die aktuelle Sitzverteilung sehen.

Studierendenrat Tübingen