Am 14. November organisieren wir wieder eine studentische Vollversammlung. Sie findet um 18 Uhr im Kupferbau, Hörsaal 23 statt.

Studentische Vollversammlung 14.11.2018

Am 14. November organisieren wir wieder eine studentische Vollversammlung. Sie findet um 18 Uhr im Kupferbau, Hörsaal 23 statt.

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Wahl eines Präsidiums
  2. Was gibt es neues aus dem StuRa?
  3. Finanzbericht
  4. Wohnungsnot
    1. Vortrag Professor Dr. Stefan Huber über Mietrecht
  5. Beratung und Beschluss von Anträgen
    1. A-StudVV00114112018 Antrag-Kompetenzzentrum-Nachhaltige-Entwicklung-VVS
    2. A-StudVV00214112018 Antrag Wohnraum in Tübingen
    3. A-StudVV00314112018 Antrag für Studentisches Wohnen
  6. Sonstiges

Zum Tagesordnungspunkt Wohnungsnot:

Für den 14. November ruft der Freie Zusammenschluss von Student*innenschaften bundesweit zu Vollversammlungen über das Thema Wohnungsmangel auf. Wir wollen uns dem anschließen und Strategien zu einer nachhaltigen Wohnraumpolitik entwickeln, mit bereits bestehenden Projekten zusammenarbeiten und über Mieter*innenrechte informieren. Zu Beginn des Semester haben wir in einem kleineren Rahmen bereits das erste Mal als StuRa Notunterkünfte vermittelt – mit der Vollversammlung sollen noch weitere Schritte gegen Wohnungsnot hier in Tübingen eingeläutet werden.
Mehr Informationen u.a. unter https://lernfabriken-meutern.de sowie https://www.fzs.de

Zur studentischen Vollversammlung:

Laut der Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft Tübingen, sollen mindestens ein Mal pro Semester Studentische Vollversammlungen organisiert werden. In Paragraf 5 der Satzung heißt es:
„Die Studentische Vollversammlung ist ein beratendes Gremium der Studierendenschaft. Sie dient der Information der Studierenden über die Arbeit der Organe der Studierendenschaft und trägt zur Meinungsbildung der Studierendenschaft hinsichtlich der Aufgaben nach § 3 bei. Darüber hinaus kann sie Empfehlungen an die Organe der Studierendenschaft geben.“

Diese Empfehlungen an den Studierendenrat können über Anträge, welche in der Vollversammlung besprochen werden müssen, herbeigeführt werden. Anträge stellen kann jede*r Studierende der Uni Tübingen, sie müssen bis drei Werktage vor der Vollversammlung uns eingegangen sein. Schick ihn einfach per Mail an: tn@fghen-ghrovatra.qr
Anträge, die bei der Studentischen Vollversammlung abgestimmt werden, werden wir ab Freitag hier veröffentlichen.

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Studierendenrat Tübingen