Rückerstattung des VS-Beitrags

Bei Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters für das der Beitrag erhoben wird, wird der Studierendenschaftsbeitrag erstattet. (§ 4 Abs. 2 BeitragsO VS)  

Hierfür ist ein formloser Antrag mit Angabe von Name, Vorname, Adresse und Bankdaten sowie einem Scan oder Foto der Exmatrikulationsbescheinigung per Email an ohreb@fghen-ghrovatra.qr zu stellen. Alternativ kann der Antrag auch schriftlich unter Angabe der oben genannten Daten/Belege im Büro im Clubhaus (Wilhelmstr.30, Erdgeschoss) abgegeben/eingeworfen werden.

Die Erstattung erfolgt so bald wie möglich, allerdings nicht vor Ablauf der jeweiligen Frist.

Bei Exmatrikulation vor Semesterbeginn erstattet die Universität auch die Beiträge für StuWe und VS. Infos zur Rückerstattung finden sich bei Universität und Studierendenwerk (Achtung, kürzere Fristen bei StuWe!).

Studierendenrat Tübingen