Stellungnahme zur Einführung des M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen

Der Studierendenrat schließ sich der untenstehenden Stellungnahme der Fachschaft Erziehungswissenschaft vollumfänglich an.
Das hat er am 16.12.2019 beschlossen.
Studiengänge ohne gültige oder mit unfertigen Modulhandbüchern gibt es leider immer wieder – ein Zustand, den wir entschieden ablehnen.

Stellungnahme zur Einführung des Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen

Im Namen des Arbeitskreises Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen möchten wir uns an dieser Stelle mit einem Anliegen bezüglich des zum Wintersemester 2019/2020 angelaufenen Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen äußern.

Die ersten Studierenden, die im Wintersemester 2016/2017 an der Universität Tübingen mit dem Studium des Studiengangs B.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen begonnen haben, schlossen dieses im Sommer 2019 ab. Die Studierenden sind nun im Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen immatrikuliert, im Rahmen dessen ersten Semesters sie gerade das Schulpraktikum absolvieren.
Von Seiten der Universität Tübingen wurde dieser Studiengang angeboten und die Studierenden mit erfolgreichem Abschluss des oben genannten Bachelorstudiengangs immatrikuliert.

Für eben dieses konsekutive Masterstudium vermissen die Studierenden nach wie vor die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer und die Prüfungsordnung des Studiengangs. Von Seiten der universitären Gremien (Dezernat III) liegt uns die Information vor, dass Modulhandbücher und Prüfungsordnung noch dem Kultusministerium und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Freigabe vorliegen.
Da der Studiengang bereits im Oktober angelaufen ist und die Studierenden neben dem Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen besuchen und ECTS erwerben sollen, blicken wir mit Sorge auf die Tatsache, dass die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer nach wie vor nicht verabschiedet sind.

Die Studierenden und wir als AK der Fachschaft sehen einen von Seiten der Ministerien und Universität gewährleisteten reibungslosen Ablauf des Studiums momentan nicht gegeben. Zwar sind für das Erstfach „Sozialpädagogik/Pädagogik“ sowie für das „Bildungswissenschaftliche Studium“ Modulhandbücher vorhanden. Dennoch fehlt auch hier die Prüfungsordnung. Die fehlende Prüfungsordnung bedauern wir zwar, sehen wir aber als weniger problematisch an. Größere Sorge bereitet uns das Fehlen der offiziellen Modulhandbücher das allgemeinbildenden Zweitfächer.

Nicht nur, dass dies, durch Abgleiche anderer Modulhandbücher, Gespräche mit Verantwortlichen der Universität sowie Dozierenden, zu einem organisatorischen Mehraufwand für die Studierenden führt, der durch die fehlenden Dokumente nicht in der Verantwortlichkeit der Studierenden liegt. Auf Verdacht universitäre Veranstaltungen zu belegen und Studien- bzw. Prüfungsleistungen zu absolvieren, für die es keine endgültig zuverlässige rechtliche Grundlage gibt, scheint uns zudem zweifelhaft. 

Das viersemestrige Masterstudium sieht im ersten Semester ein mit 16 ECTS berechnetes Schulpraktikum vor. Um auch nur annähernd eine vorgesehene Punktezahl von 30ECTS in diesem Semester zu erreichen, müssen die Studierenden auch parallel und anschließend an das Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen belegen. Damit ist ein Vorhandensein der Modulhandbücher trotz des Schulpraktikums bereits im ersten Mastersemester notwendig. 

Zudem fordert das Masterstudium von den Studierenden, im zweiten und dritten Semester mehr als die üblichen 30ECTS zusätzlich zu abschließenden Modul- und Prüfungsleistungen in den allgemeinbildenden Zweitfächern zu leisten. Auch, um einer extremen Überlastung dieser beiden Semester entgegen zu wirken, sind die Studierenden darauf angewiesen, anschließend an das Schulpraktikum universitäre Blockveranstaltungen zu belegen. Ohne zuverlässige Modulhandbücher scheint uns dies aber fragwürdig. Selbst im Falle des Belegens etwaiger Veranstaltungen bleibt eine rechtliche Grundlage aus, an der sich Prüfungsleistungen orientieren und auf die sich die Studierenden beziehen können. 

Im schlimmsten Fall könnte dies insgesamt zu einer nicht gewährleisteten Regelstudienzeit von angekündigten 4 Semestern und damit zu einem späteren Universitätsabschluss und einem späteren Eintritt in den Vorbereitungsdienst führen, die nicht in der Hand der Studierenden liegt.
Unserer Einschätzung nach ist die Darreichung der Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer für den Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf des Studiums zu gewährleisten. 

Wir möchten Sie daher im Interesse der Studierenden bitten, sich für eine möglichst zeitnahe Verabschiedung der genannten Dokumente einzusetzen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

AK Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen

Jonathan

Studierendenrat Tübingen