StudVV Beschluss zu Wohnungsnot und Energiekrise

Die Studentische Vollversammlung vom 10. November 2022 folgenden Antrag beschlossen:

Die Studierendenschaft betrachtet mit Sorge die multiplen und sich gegenseitig verstärkenden und miteinander verschränkten Krisen. Bisher geplante Einmalzahlungen reichen hier vielfach nicht aus, sondern dienen offensichtlich nur der Befriedung, insbesondere wenn diese immer weiter herausgeschoben werden.

Die Studierendenschaft ist besorgt über die Wohnungskrise. Sie setzt sich – auch zusammen mit anderen Akteur*innen – dafür ein, dass ausreichend bezahlbarer, ökologischer und sicherer Wohnraum verfügbar ist. Gebäude sollen flächen- und ressourcensparend genutzt werden und es soll so wenig neu gebaut werden wie möglich. Hierbei unterstützt sie insbesondere solche Wohnformen, die eine Spekulation mit Wohnraum verhindern und Studierenden größmögliches Mitspracherecht über ihr Wohnen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere selbst- und teilselbstverwaltete Wohnheime und -projekte, bspw. im Mietshäusersyndikat, Wohnungen von sozialen Trägern oder insbesondere Wohnraum im Studierendenwerk AdöR.

Die Zunehmende Spekulation mit Wohnraum, eine Ausrichtung der Mietpreise am maximal abschöpfbaren Betrag, Luxuswohnraum, die Aufspaltung von WGs in einzelne Zimmer, oder Wohnraum, der durch ehemalige Student*innen („Alte Herren“) fremdbestimmt wird, sieht die Studierendenschaft mit Sorge. Auch ein Wettbewerb zwischen Student*innen und Tübinger*innen, speziell Familien, um knappen Wohnraum – oft zugunsten der Studierenden – betrachten wir mit Sorge, weil dies zu einem angespannten Stadtklima zwischen Studierenden und den anderen Bewohner*innen Tübingens führen könnte.

Zugleich muss studentischer Wohnraum gängigen Anforderungen was Heizung, Fläche, Preise, Nahverkehrsanschluss und Sanitäranlagen angeht entsprechen. Umweltschonendende Bauverfahren sind essentiell um Nachhaltigkeit zu sichern. Aber auch Nahverkehrsanbindungen und ressourcensparende Ausstattung ist wichtig, damit ein umweltschonendes Leben und Studieren möglich ist.

Das Land sowie der Bund müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit neben den Studiumsplätzen genügend nachhaltiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Weder private Initiativen wie das Mietshäusersyndikat noch der sogenannte „freie Markt“ können ausreichend Wohnraum bereitstellen, als dass keine Verdrängung stattfindet. Studierende leiden ebenfalls unter den gestiegenen Energiekosten. Da sie oft zur Miete wohnen, haben sie wenig bis keinen Einfluss auf die Wahl der Energieträger und können so die Nachhaltigkeit ihrer Energieversorgung nicht beeinflussen.

Auch weitere Maßnahmen wie Sanierungen zur langfristigen Senkung des Energieverbrauchs ihrer Wohnung können Mieter*innen nicht selbstständig treffen. Hier muss dafür gesorgt werden, dass diese Maßnahmen durch Bund und Länder gefördert werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die hier entstehenden Kosten nicht auf Studierende abzuwälzen.

Studierendenrat Tübingen