Du möchtest dir was dazu verdienen? Und du kandidierst nicht bei den studentischen Gremienwahlen*? Dann bist du hier richtig!

Info-Veranstaltung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (Präsentation)

Denn wir brauchen deine Unterstützung als Wahlhelfer*in für die Wahlen zum Studierendenrat und zu den Fakultätsvertretungen am 27. und 28. Juni 2023.

Werde Beisitzer*in oder (stellvertretende*r) Vorsitzende*r in einem der Abstimmungsausschüsse und erhalte bis zu 200 € Aufwandsentschädigung. Siehe auch die Beschreibung der weiteren Schichten weiter unten und lies bitte unbedingt das Kleingedruckte;-)

Bitte bewirb dich verbindlich (sofern die gewünschte Schicht bzw. Position noch frei ist) per E-Mail an buero[at]stura-tuebingen.de unter Angabe des Stichworts „Wahlhilfe“ im Betreff und nenne uns deine bevorzugten Schichten, für welche du sicher zur Verfügung stehen kannst.

Zum Beispiel:

  • 1. (Stellvertretende*r) Vorsitzende*r für beide Tage
  • 2. Beisitzer*in am Dienstag, 27. Juni von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
  • 3. Beisitzer*in am Dienstag, 27. Juni von 14 Uhr bis 17 Uhr
  • 4. Beisitzer*in am Mittwoch, 28. Juni von 14 Uhr bis ca. 20 Uhr

Bitte gib an, welche Schicht(en) du übernehmen möchtest. Du kannst auch angeben, dass für dich an beiden Wahltagen alles in Frage kommt – dann teilen wir dich nach unserem Bedarf ein. Bitte gib dann noch Folgendes in der Bewerbungs-Mail an: Name, Vorname, (mobile) Telefonnummer, studentische E-Mail-Adresse und Fakultät. Motivationsschreiben und Lebensläufe sind nicht vonnöten.

Deine Daten werden vertraulich behandelt: Bei der Übermittlung der oben genannten, personenbezogenen Daten stimmst du zu, dass diese im Rahmen der Wahlen in den Verwaltungen der Verfassten Studierendenschaft und der Universität Tübingen verwendet werden dürfen. So werden beispielsweise die Schichtpläne mit den Kontaktdaten auch an andere Mitglieder innerhalb der jeweiligen Abstimmungsausschüsse per E-Mail weitergeleitet. Die Daten werden nach Abschluss der Wahlen wieder gelöscht.

Bitte beachte, dass am Tag vor den Wahlen, also am Montag, den 26. Juni 2023 vormittags eine ca. einstündige Einführungsveranstaltung in Präsenz in der Neuen Aula (Ge-
schwister-Scholl-Platz) stattfinden wird. Diese ist für einen reibungslosen Ablauf auf jeden Fall empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.

JETZT BEWERBEN – WER ZUERST KOMMT, MAHLT ZUERST!

(Stellvertretende) Vorsitzende – 5 für beide WahltageSchichten vergeben

(Stellvertretende) Vorsitzende der jeweiligen Abstimmungsausschüsse, welche an beiden Wahltagen zu jedem Schichtbeginn, -wechsel und -ende im jeweiligen Wahlraum anwesend, sonst erreichbar sein sowie bei der Vorauszählung am zweiten Wahltag von 16:30 Uhr bis ca. 20 Uhr mitmachen müssen, erhalten 200 € für beide Tage.

Für die Abstimmungsausschüsse in den Wahllokalen des Brechtbaus und Clubhaus 1 + 2 benötigen wir je eine*n Vorsitzende*n aus der VS. Für jene in der Crona und auf der Morgenstelle je eine Stellvertretung. Du kannst dich auch generell für den (stellvertretenden) Vorsitz bewerben. Die Aufwandsentschädigung ist dieselbe.

Bitte beachte: Zur Not sollen (stellvertretende) Vorsitzende innerhalb ihrer Abstimmungsausschüsse aka Wahllokale bei z. B. krankheitsbedingten Ausfällen Schichten übernehmen, inkl. zusätzlicher Vergütung. Aber i. d. R. kommen dann die Springer*innen zum Zug.

Aufgaben der Vorsitzenden sind insbesondere die Überwachung des Wahlvorgangs und des reibungslosen Übergangs zwischen den einzelnen Abstimmungsabschnitten. Daneben müssen die Vorsitzenden Wahlunterlagen (Wählerverzeichnisse, Schlüssel für die Wahlurnen, Niederschriften) überprüfen, ggf. aufbewahren und nach der Feststellung der Zahl der Abstimmungsvermerke im Wählerverzeichnis und der Stimmzettel am Ende des zweiten Wahltages der Wahlleitung übergeben. Die/der Vorsitzende hat auch darauf zu achten, dass ständig mindestens zwei Mitglieder des Abstimmungsausschusses im Wahlraum anwesend sind. Die/der Vorsitzende soll daher – neben ihren/seinen eigenen Zeiteinheiten – auch am Anfang und Ende der Abstimmungstage sowie möglichst auch zu jedem Schichtwechsel anwesend sein. Auch für die Vorermittlung des Wahlergebnisses am Mittwochabend müssen die/der Vorsitzende und die/der Stellvertreter*in zusätzlich zu den eingeteilten Wahlhelfer*innen anwesend sein.

Beisitzer*innen – bis zu 48 für beide WahltageSchichten vergeben

Die Wahllokale befinden sich im Foyer auf der Morgenstelle, in der Eingangshalle der Crona-Kliniken (vor Hörsaal 210), im Foyer des Brechtbaus (Neuphilologie) und im Festsaal des Clubhauses (zwei Wahllokale).

Gerne könnt ihr angeben, in welches Wahllokal ihr wollt, aber darauf können wir nur bedingt Rücksicht nehmen – im Zweifelsfalle werdet ihr dort eingeteilt, wo es nötig ist.

Pro Wahltag sind pro Wahllokal je zwei Schichten zu belegen inkl. der Vorauszählung am zweiten Wahltag.

Schichten und Aufwandsentschädigungen

Am Dienstag, 27. Juni von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr: 60 €

Am Dienstag, 27. Juni von 14 Uhr bis 17 Uhr: 30 €

Am Mittwoch, 28. Juni von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr: 60 €

Am Mittwoch, 28. Juni von 14:00 Uhr bis 20 Uhr: 60 €

An zweiten Wahltag von 17 bis ca. 20 Uhr werden – zusammen mit den jeweiligen Vorsitzenden und deren Stellvertreter*innen – die Stimmzettel in 200er-Stapel abgezählt. Im Normalfall ist mit einer kürzeren Dauer zu rechnen. Bitte haltet euch aber das Zeitfenster bis 20 Uhr frei.

Deine Aufgaben als Beisitzer*in während der Wahltage ist gemeinsam mit weiteren Beisitzer*innen einen Wahlstand zu betreuen. Dazu zählen die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und das Bewachen der Wahlurne. Weiterhin müssen eingegangene Briefwahlunterlagen bearbeitet werden: D. h. die Wahlbriefe werden geprüft und die Stimmzettel entsprechend in die Urnen geworfen.

Diese sogenannten Abstimmungsausschüsse, in denen du dann als Beisitzer*in aka Wahlhelfer*in eingeteilt bist, werden zusammen mit Angestellten bzw. Mitgliedern der Universität gebildet – du bist also nicht auf dich allein gestellt.

Springer*innen – bis zu 10 für beide Wahltage (pro Tag 25 Euro – noch immer gesucht!!!!)

Springer*innen sollen bei z. B. krankheitsbedingten Ausfällen Schichten übernehmen. Für die beiden Wahltage erhalten sie auf Abruf insgesamt 50 €. Bei Abruf zur Schichtübernahme entsprechend mehr. Die Teilnahme bei der Einführungsveranstaltung wird empfohlen.

2 Scanhelfer*innen Schichten vergeben

Nach den Wahlen, am Freitag, den 30. Juni 2023 benötigen wir zwischen 8 und 12 Uhr noch zwei Helfer*innen, welche uns beim Einscannen der Stimmzettel in der Alten Botanik unterstützen. Aufwandsentschädigung pro Person: 40 €.

Helfer*innen für die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen

An folgenden Terminen im Sitzungssaal des Clubhauses, vormittags:

(Ca. zwischen Mitte und Ende Juni, vormittags auf Abruf – genaue Termine folgen)

Helfer*innen erhalten 10 € Aufwandsentschädigung pro Stunde.

Je nach Aufkommen würden mit den Helfer*innen weitere/andere Termine vereinbart werden.

Access-Datenpflege

Ggf. obsolet: (…)

*Wahlordnung der Verfassten Studierendenschaft

§ 5 Wahlorgane
(1) Wahlorgane sind
– die Wahlkommission (Wahlausschuss)
die Abstimmungsausschüsse
– die Wahlleitung
– der Wahlprüfungsausschuss

(2) Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber können nicht Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder dieser Organe sein. Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlvorschlages, Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie Mitglieder eines Abstimmungsausschusses oder Mitglieder der Wahlleitung können nicht Mitglied des Wahlausschusses und des Wahlprüfungsausschusses sein. (…)

(3) Der Studierendenrat bestellt die Mitglieder der Wahlorgane aus dem Kreis der Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft einschließlich der MitarbeiterInnen der Verfassten Studierendenschaft, soweit es die Bestellung der Mitglieder der Abstimmungsausschüsse nicht auf die Wahlleitung überträgt. Die zu Bestellenden werden schriftlich auf die gewissenhafte und unparteiische Erledigung ihrer Aufgaben verpflichtet.

(…)

(6) In jedem Wahlraum leitet ein Abstimmungsausschuss die Abstimmung und ermittelt das Abstimmungsergebnis. Der Abstimmungsausschuss besteht aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern. Bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen zu den Gremien der Universität können im Fall des § 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz gemeinsame Abstimmungsausschüsse gebildet werden; hierüber entscheiden die jeweiligen Wahlleitungen gemeinsam.

(…)

Studierendenrat Tübingen