Forderungskatalog Lehramtsstaatsexamen

LAK verabschiedet Forderungen zu Staatsexamen im Lehramt

Die Landesastenkonferenz hat in ihrer Sitzung am 03. Mai 2020 einen Forderungskatalog zur Durchführung der Saatsexamina im Lehramt verabschiedet, auch die Tübinger Delegation hat dafür gestimmt.
Wir möchten uns damit für einen möglichst geregelten Ablauf der Staatsexamina und einen guten Übergang der Student*innen von der Uni ins Referendariat einsetzen.
Den ganzen Katalog findet ihr unten zum Herunterladen.

Zentrale Forderungen:

Die Landesstudierendenvertretung fordert, dass..

  • alle Studierenden mit Kind, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, einen Anspruch auf Notbetreuung erhalten!
  • die Studierenden die Festlegung des Prüfungstermins mitbestimmen können!
  • eine neutrale Person als Vorsitzende an den mündlichen und praktischen Prüfungen teilnimmt, ohne dadurch die Terminfindung zu verzögern!
  • das Kultusministerium die Hochrechnung der bisherigen Noten den Studierenden als Option freistellt!
  • die Frist für die wissenschaftlichen Arbeiten flexibel und in Abhängigkeit vom Zugang zu Bibliotheken und Laboren gehandhabt wird!

Aus der Pressemitteilung der Landesastenkonferenz dazu:

Als wäre das [die Belastung durch Bibliotheksschließungen, Verdienstausfälle etc.] noch nicht genug, hat die Informationspolitik des Kultusministeriums (KM) große Verunsicherung und Sorge unter den Examenskandidat*innen ausgelöst. Am 24. wurde den meisten Studierenden (einigen sogar noch später) mitgeteilt, dass sie sich bis 30.4. entscheiden sollen, ob sie ihre Prüfung im Sommersemester (11.5.-31.7.) absolvieren oder den Herbsttermin in Anspruch nehmen wollen. Da das KM aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und Anfragen offenbar einsehen musste, dass diese Frist zu kurzfristig war, wurde sie letztlich auf den 6.5. verschoben.
Die Vorgaben des KM zielen darauf ab, den Interessen aller Studierenden gerecht zu werden, und wir erkennen darin eine studierendenfreundliche und wohlgesonnene Intention. Ein Teil der Studierenden möchte möglichst früh, ein anderer Teil möglichst spät oder erst im Herbst geprüft werden. Hieraus resultiert der lange Prüfungszeitraum und die Möglichkeit, die mündliche Prüfung auf den Herbsttermin zu verschieben. Auch die Notwendigkeit einer*s vom KM gestellten Vorsitzenden wird zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung innerhalb der Hochschulen ausgesetzt.

PM LAK 04.05.2020

Den kompletten Forderungskatalog:

Jonathan

Studierendenrat Tübingen