Schlagwort-Titel

Schlagwort-Archiv

Studieren in Corona-Semestern: Stellungnahme der Studentischen Vollversammlung

Bei der ersten digitalen Studentischen Vollversammlung am 22. März 2021, stimmten die anwesenden Studierenden folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

Auch Hochschulen sind von der Corona-Pandemie betroffen

Ein weiteres Corona-Semester geht zu Ende. Die Pandemie betrifft uns in allen Lebensbereichen und zeigt noch immer Handlungsbedarfe auf. Wir haben großes Verständnis für die Maßnahmen und unterstützen sie. Während jedoch seit Beginn der Pandemie im öffentlichen Diskurs pausenlos über die Situation der Wirtschaft, des Einzelhandels und (zu Recht) der Schüler*innen gesprochen wird, kommt die Perspektive und die Probleme der Studierenden beinahe gar nicht vor. Dabei sind auch diese vielfältig: Die ständige Unsicherheit unserer universitären und beruflichen Zukunft dauert zu lange an, Prüfungen werden verschoben, Seminare abgesagt – das alles nimmt Motivation und ist zermürbend. Auch für die Mitarbeiter*innen der Universität ist die Situation untragbar. Sie benötigen endlich eine Dienstvereinbarung zur Nutzung von Videokonferenzsystemen, die verstärkte Möglichkeit von Gleitarbeitszeiten und die Bereitstellung warmer Speisen.

Weiterlesen

Notlagenstipendium der Studierendenschaft

Keine Kohle und keine Aussicht auf Hilfe?


Du bist nicht allein. Tausende Student*innen haben in der Corona Krise aus verschiedenen Gründen ihr Einkommen verloren. Die Hilfen von Bund und Land haben lange auf sich warten lassen und jetzt, wo sie endlich da sind, zeigt sich: viele Leute gehen trotz Notlage leer aus. 

Der StuRa hat deshalb am 27.07.20 eine Satzung für ein Notlagenstipendium beschlossen, denn wenn uns sonst niemand hilft, müssen wir eben selbst solidarisch sein. Aus dem Hilfsfonds können Studierende, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden, bis zu drei Monate lang je nach Bedarf bezuschussen lassen, maximal mit dem BAföG Höchstsatz.

Dabei denken wir insbesondere an Menschen, die sich erfolglos auf die BMBF Zuschüsse beim Studierendenwerk beworben haben.

Über Anträge soll eine Kommission entscheiden, die der StuRa einsetzen wird, sobald das Rektorat der Satzung zugestimmt hat. Wenn du Interesse hast, in dieser Kommission mitzuwirken, kannst du dich beim Geschäftsführenden Ausschuss (GA) melden.


Timeline

  • 27.07.: Beschluss der Satzung durch den StuRa:
  • 06.08.: Einreichung der Satzung bei der Rechtsabteilung der Uni zur Weitergabe ans Rektorat (nach Formatierung etc.)
  • 24.08.: StuRa Beschluss über Höhe des Notlagenfonds
  • 26.08.: Rektoratssitzung, Genehmigung der Satzung (voraussichtlich)
  • ab 07.09.: Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen, damit Inkrafttreten der Satzung
  • Nach Inkrafttreten der Satzung: Wahl der Vergabekommission
  • Vergabe der ersten Stipendien vermutlich Anfang Wintersemester 20/21

Hier seht ihr die eingereichte Satzung als pdf:

Prüfungen Sommer 2020

Präsenzprüfungen im SoSe 2020

Während der Senat der Uni Tübingen am 14.05. entschieden hat, dass mit Ausnahme von Laborpraktika dieses Semester keinerlei Präsenzlehre stattfindet, werden viele Prüfungen weiterhin analog stattfinden.
Dazu hat die Studierendenabteilung in Rücksprache mit uns eine Verfahrensregelung ausgegeben, die wir sehr begrüßen. Das komplette Dokument findet ihr unten zum Download.


Das Wichtigste:

  • Euer Prüfungsanspruch bleibt unbeschadet.
  • Prüfungen finden nur analog statt, wenn sie nicht verschoben werden können oder nicht digital stattfinden können.
  • In den Prüfungsräumen wird immer 2m Abstand zwischen allen Personen eingehalten, die Plätze werden regelmäßig desinfiziert.
  • Den Teilnehmer*innen werden Hygienetücher zur Verfügung gestellt.
  • Immunsupprimierte und anders besonderem Risiko ausgesetzte Studierende können verlangen, dass ihnen ein besonders sicheres Umfeld ermöglicht wird.
  • Rücktritte sind überall bis unmittelbar vor der Prüfung möglich. Bitte überlegt euch genau, ob ihr an der Prüfung teilnehmen könnt. Aus einer Nichtteilnahme entsteht euch KEIN Nachteil, auch nicht, wenn ihr dadurch normalerweise Fristen verpassen würdet (das ist durch die „Corona-Satzung“ ausgeschlossen).

Zum selber durchlesen:

Für Rückfragen wie immer:
pbeban@fghen-ghrovatra.qr oder direkt an das Studierendensekretariat bzw. eure Studiengangsberater*innen wenden.

Forderungskatalog Lehramtsstaatsexamen

LAK verabschiedet Forderungen zu Staatsexamen im Lehramt

Die Landesastenkonferenz hat in ihrer Sitzung am 03. Mai 2020 einen Forderungskatalog zur Durchführung der Saatsexamina im Lehramt verabschiedet, auch die Tübinger Delegation hat dafür gestimmt.
Wir möchten uns damit für einen möglichst geregelten Ablauf der Staatsexamina und einen guten Übergang der Student*innen von der Uni ins Referendariat einsetzen.
Den ganzen Katalog findet ihr unten zum Herunterladen.

Zentrale Forderungen:

Die Landesstudierendenvertretung fordert, dass..

  • alle Studierenden mit Kind, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, einen Anspruch auf Notbetreuung erhalten!
  • die Studierenden die Festlegung des Prüfungstermins mitbestimmen können!
  • eine neutrale Person als Vorsitzende an den mündlichen und praktischen Prüfungen teilnimmt, ohne dadurch die Terminfindung zu verzögern!
  • das Kultusministerium die Hochrechnung der bisherigen Noten den Studierenden als Option freistellt!
  • die Frist für die wissenschaftlichen Arbeiten flexibel und in Abhängigkeit vom Zugang zu Bibliotheken und Laboren gehandhabt wird!

Aus der Pressemitteilung der Landesastenkonferenz dazu:

Als wäre das [die Belastung durch Bibliotheksschließungen, Verdienstausfälle etc.] noch nicht genug, hat die Informationspolitik des Kultusministeriums (KM) große Verunsicherung und Sorge unter den Examenskandidat*innen ausgelöst. Am 24. wurde den meisten Studierenden (einigen sogar noch später) mitgeteilt, dass sie sich bis 30.4. entscheiden sollen, ob sie ihre Prüfung im Sommersemester (11.5.-31.7.) absolvieren oder den Herbsttermin in Anspruch nehmen wollen. Da das KM aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und Anfragen offenbar einsehen musste, dass diese Frist zu kurzfristig war, wurde sie letztlich auf den 6.5. verschoben.
Die Vorgaben des KM zielen darauf ab, den Interessen aller Studierenden gerecht zu werden, und wir erkennen darin eine studierendenfreundliche und wohlgesonnene Intention. Ein Teil der Studierenden möchte möglichst früh, ein anderer Teil möglichst spät oder erst im Herbst geprüft werden. Hieraus resultiert der lange Prüfungszeitraum und die Möglichkeit, die mündliche Prüfung auf den Herbsttermin zu verschieben. Auch die Notwendigkeit einer*s vom KM gestellten Vorsitzenden wird zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung innerhalb der Hochschulen ausgesetzt.

PM LAK 04.05.2020

Den kompletten Forderungskatalog:

Anwesenheitspflicht + Corona

Anwesenheitspflicht in Online-Veranstaltungen?

Wie hält man Anwesenheitspflicht ein, wenn die Verbindung dauernd abbricht, die Mitbewohner*innen auch alle im WLAN hängen, oder der eigene Laptop das Videokonferenzprogramm gar nicht unterstützt?

Diese Frage haben wir uns und der Unileitung auch gestellt. Unsere Position ist: Anwesenheit in Online Veranstaltungen und in diesem außergewöhnlichen Semester generell darf nicht relevant für das Bestehen eines Kurses sein. Deshalb haben wir eine generelle Regelung zur Aussetzung gefordert.
Nach anfänglichen Zusagen hat die Unileitung in einem Treffen am 30.04. allerdings behauptet, das sei aus juristischen Gründen nicht möglich, man können ja auch nicht alles gleich regeln, etc.
Auf unsere Einwände, dass man ja durchaus auch leicht verschiedene Regeln festlegen könne, solange eben klar ist, was für welche Veranstaltung gilt und man sich auf diese Regel verlassen kann, wurde weiter abgeblockt.

Was gilt jetzt?

Die Unileitung ist der Ansicht, dass auch unter der jetzt geltenden „Corona Satzung“ (unsere Kritik dazu hier) ausgeschlossen sei, dass jemand, der*die aus durch die außergewöhnliche Situation verursachten Gründen nicht anwesend sein kann, deshalb keinen Sitzschein bekommt. In diesem Fall sprecht zunächst mit eurer*m Dozent*in. Falls diese*r sich uneinsichtig zeigt, könnt ihr euch an uns, eure*n Studiendekan*in, oder die Prorektorin für Studium und Lehre Karin Amos wenden (unter xneva.nzbf@irejnyghat.hav-ghrovatra.qr). Auch bei allen andern Problemen könnt ihr diesen Weg gehen.

Das gilt übrigens auch, wenn in eurem Kurs eine Alternative zur Anwesenheitspflicht gilt und diese in keinem Verhältnis zum normalen Arbeitsaufwand steht.

Wir rufen dazu auf, dass ihr bei jeglichen Problemen eine Mail an Frau Amos schreibt, am besten mit uns im CC, da die Unileitung der Meinung ist, solange sich nicht genügend Menschen beschwert hätten, gäbe es keinen Handlungsbedarf.

Weiterhin gilt, dass ihr euch immer an eure Fachschaft oder uns wenden könnt (pbeban@fghen-ghrovatra.qr).

Pressemitteilung: Kein Semester ohne Studierende

Universität Tübingen verpasst geregelten Semesterstart, schließt Studierendenbeteiligung aus

Die Universität Tübingen hat es verpasst einen Rahmen für konstruktive Zusammenarbeit festzulegen, trotz wiederholten Angeboten aus der Studierendenvertretung. Vorherige Beteuerungen aus dem Rektorat, an gemeinsamer Arbeit interessiert zu sein, scheinen wertlos.

Bei der jetzt notwendigen Satzung über Lehre und Prüfungen im Sommersemester 2020, die die Rechtsgrundlage für Onlinelehre und vom Normalfall abweichende Regelungen darstellen soll, hat das zu einer wenig ausgereiften Fassung ohne jede studentische Beteiligung geführt, die zahlreiche Probleme für Studierende nach sich ziehen wird.
Auf Beschluss des StuRas wurde durch den VS Vorstand und zahlreiche Fachschaftler*innen, trotz fehlendem Beteiligungsprozess, ein umfassender Änderungsentwurf erstellt. Dieser wurde vom Rektorat und der Verwaltung weder kommentiert noch zum Anlass für Änderungen genutzt, sondern gänzlich ignoriert.

Das Exekutivorgan hat deshalb in Zusammenarbeit mit Fachschafts-, Kommissions und Studierendenratsmitgliedern eine Pressemitteilung verfasst, die ihr unten findet. Ebenfalls findet ihr den Entwurf der Studierendenschaft, mit den Änderungen in grün (dieser Entwurf stellt eine Verhandlungsgrundlage dar!).

Pressemitteilung der Verfassten Studierendenschaft Tübingen: Universität Tübingen verpasst geregelten Semesterstart, schließt Studierendenbeteiligung aus 
Zum Vorlesungsstart am 20. April hat die Universität Tübingen verpasst, die veränderten Bedingungen des Sommersemesters auf eine solide Grundlage zu stellen. Eine notwendige Satzung, um Lehre und Prüfungsmodalitäten auf eine rechtliche Basis zu stellen, existiert Stand 22. April noch nicht. Am Montag wurde bekannt, dass in einem Eilverfahren bis Donnerstag eine solche durch den Rektor verabschiedet werden soll. Die Studierendenvertretung sieht darin zum einen ein massives Versäumnis des Rektorats, zum anderen ein klares Übergehen der Gremien und Strukturen der Universität, insbesondere der Studierenden. Eine Diskussion über die Satzung wurde nur zwischen dem Rektorat und den Dekanen geführt, unter Ausschluss aller anderen Gremienmitglieder und Statusgruppen.
Ein schnellstens erarbeiteter Änderungsvorschlag der Studierendenvertretung/des Studierendenrats zur Satzung wurde von der Universität in Gänze ignoriert und noch nicht einmal kommentiert. „Trotz wiederholter Versprechungen, gemeinsam die Herausforderung des Sommersemesters zu gestalten, übergeht die Universität die Studierenden zum wiederholten Mal. Statt konstruktiver Zusammenarbeit wird die studentische Perspektive völlig außen vorgelassen“, erklärt Mona Schmidhuber, Vorsitzende der Studierendenschaft. „Die Universität hat durch wochenlange Untätigkeit die Eile, mit der jetzt eine Rechtsgrundlage für das Sommersemester geschaffen werden muss, selbst produziert“ fügt Jonathan Dreusch, ebenfalls Vorsitzender der Studierendenschaft, hinzu. Dass jetzt deswegen die Gremien der Hochschule übergangen werden und die Studienkommissionen und Studiendekane im Eilverfahren im Umlauf der Satzung zustimmen sollen, ist ein klarer Verstoß gegen das eigene Grundverständnis der Universität. Das Leitbild aus der Exzellenzinitiative „a culture of cooperation and commitment“ scheint angesichts Corona unerwünscht.Aus Sicht der Studierendenschaft versäumt der Satzungsentwurf, angemessen auf die neuen und völlig anderen Umstände eines Online-Semesters einzugehen. So enthält sie etwa keine Regelung zum Umgang mit Anwesenheitspflichten. „Wer schon einmal an einer Videokonferenz teilgenommen hat, weiß, dass eine stetige Verbindung auch mit normaler Bandbreite nicht immer gegeben ist. Unter solchen Umständen ist eine Anwesenheitspflicht einfach utopisch.“ sagt Susanne Arnold von der Fachschaft Biochemie. Der Änderungsentwurf der Studierendenschaft sieht vor, dass regelmäßige Teilnahme durch Alternativleistungen nachgewiesen wird.
Nicht nur hier wurden Bedenken und Anregungen der Studierendenschaft links liegen gelassen. So laufen etliche Lehrveranstaltungen über den Videokonferenzdienst Zoom, der in letzter Zeit schwerer Kritik wegen mangelnden Datenschutzvorkehrungen ausgesetzt war. Hinweise auf Alternativanbieter wurden mit der Begründung, Zoom kenne man eben, abgeblockt. Ein ähnlich unbedarfter Umgang mit Datenschutzvorschriften zeigt sich zurzeit auch an vielen anderen Hochschulen und Schulen.“Die Universität muss endlich einsehen, dass dieses Semester eine gemeinsame Anstrengung erfordert. Die Studierendenvertretungen haben an der Uni Tübingen, aber auch bundesweit gezeigt, dass sie an konstruktiver Arbeit interessiert sind, etwa durch den Forderungskatalog #Solidarsemester. Jetzt sind die Hochschulen in der Pflicht, darauf einzugehen.“ fordert Studierendenratsmitglied Melanie Krauß.
Wir fordern daher die Universitätsleitung auf, die Studierendenvertretung, aber auch die Gremienmitglieder der Universität und alle betroffenen Gruppen in Entscheidungsprozesse von Anfang an miteinzubeziehen und Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Ein „weiter so“ in der a.ktuellen Form darf es nicht mehr geben

Pressemitteilung 23.04.20

Informationen zum Coronavirus

Was passiert jetzt?

Laut einer Verordnung der Ministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst und für Soziales Baden Württemberg wird landesweit der Beginn der Vorlesungszeit auf den 20. April verschoben. Das bedeutet an der Uni Tübingen eine Verschiebung um eine Woche.

Die Studierendenvertretung steht im Austausch mit dem Rektorat der Universität, aktuelle Informationen findet ihr auf unseren Social Media Kanäle und auf dieser Homepage. Am Freitag, 13.03., findet eine Sitzung des Planungsstabs Infektionsschutz statt, an der wir teilnehmen.

Wir empfehlen euch, regelmäßig(er als sonst) eure Unimailadresse abzurufen, um die aktuellsten Informationen der Unileitung einzusehen. Ihr findet sie auch hier.

Außerdem möchten wir nachdrücklich darauf hinweisen, nicht den Kopf zu verlieren und stattdessen Standard-Hygienemaßnahmen anzuwenden: wascht euch regelmäßig ordentlich die Hände (nass machen, einseifen, reiben, gut trocknen), versucht, euch nicht ins Gesicht zu fassen, und leckt keine Unimöbel ab.

Gibt es akute Gefahr an der Uni Tübingen?

Bisher (Stand 11.03.) gibt es an der Uni Tübingen einen bestätigten Fall, ein Informatikstudent wurde positiv getestet und befindet sich zu Hause Quarantäne. Vier Kontaktpersonen (zwei Student*innen und zwei Wissenschaftler*innen) befinden sich ebenfalls als Verdachtsfälle in Quarantäne. Sie stehen nicht in Zusammenhang mit anderen Fällen in Tübignen.

Die Gefahr ist damit nicht höher als irgendwo anders, solange einige Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Aktuellste Infos gibt es immer beim Robert Koch Institut.

Studierendenrat Tübingen