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Kein Demokratieabbau während der Pandemie: Stellungnahme der Studentischen Vollversammlung

Bei der ersten digitalen Studentischen Vollversammlung am 22. März 2021, stimmten die anwesenden Studierenden folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

Kein Demokratieabbau während der Pandemie

Die Studentische Vollversammlung an der Universität Tübingen spricht sich für eine größtmögliche Hochschulöffentlichkeit bei allen Entscheidungen aus. Leider sind die Sitzungen der akademischen Selbstverwaltung fast vollständig nicht-öffentlich. Eine der wenigen Ausnahmen stellt die jährliche gemeinsame, öffentliche Sitzung des Hochschulrats und Senats dar. Zuletzt fand eine solche Sitzung während der Pandemie im Festsaal der Universität statt. Die Öffentlichkeit konnte von der Zuschauerinnen- Empore der Wahl der Prorektoren beiwohnen. Nur eine Handvoll Studierende nahmen an der Sitzung mit Abstand, Maske und Desinfektionsmittel teil. Die Aussprache fiel – vermutlich auch pandemiebedingt – recht kurz aus. 

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Wissenschaftsfreiheit: Stellungnahme der Studentischen Vollversammlung

Bei der ersten digitalen Studentischen Vollversammlung am 22. März 2021, stimmten die anwesenden Studierenden folgender Stellungnahme mehrheitlich zu.

Ein Netzwerk von Wissenschaftler*innen behauptet, die freie Forschung an Hochschulen in Deutschland werde von einer sogenannten Cancel Culture von links gefährdet. Wissenschaftler*innen müssten mit öffentlicher Diskreditierung und der Erstickung wissenschaftlicher Debatten rechnen. Diese Behauptung ist nicht einfach aus der Luft gegriffen: Tatsächlich müssen Wissenschaftler*innen, etwa bei Forschungen zur genetischen Grundlage von Intelligenz, mit einer öffentlichen Debatte über die eugenischen Grundannahmen hinter einer solchen Forschung rechnen.

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Notlagenstipendium der Studierendenschaft

Keine Kohle und keine Aussicht auf Hilfe?


Du bist nicht allein. Tausende Student*innen haben in der Corona Krise aus verschiedenen Gründen ihr Einkommen verloren. Die Hilfen von Bund und Land haben lange auf sich warten lassen und jetzt, wo sie endlich da sind, zeigt sich: viele Leute gehen trotz Notlage leer aus. 

Der StuRa hat deshalb am 27.07.20 eine Satzung für ein Notlagenstipendium beschlossen, denn wenn uns sonst niemand hilft, müssen wir eben selbst solidarisch sein. Aus dem Hilfsfonds können Studierende, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden, bis zu drei Monate lang je nach Bedarf bezuschussen lassen, maximal mit dem BAföG Höchstsatz.

Dabei denken wir insbesondere an Menschen, die sich erfolglos auf die BMBF Zuschüsse beim Studierendenwerk beworben haben.

Über Anträge soll eine Kommission entscheiden, die der StuRa einsetzen wird, sobald das Rektorat der Satzung zugestimmt hat. Wenn du Interesse hast, in dieser Kommission mitzuwirken, kannst du dich beim Geschäftsführenden Ausschuss (GA) melden.


Timeline

  • 27.07.: Beschluss der Satzung durch den StuRa:
  • 06.08.: Einreichung der Satzung bei der Rechtsabteilung der Uni zur Weitergabe ans Rektorat (nach Formatierung etc.)
  • 24.08.: StuRa Beschluss über Höhe des Notlagenfonds
  • 26.08.: Rektoratssitzung, Genehmigung der Satzung (voraussichtlich)
  • ab 07.09.: Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen, damit Inkrafttreten der Satzung
  • Nach Inkrafttreten der Satzung: Wahl der Vergabekommission
  • Vergabe der ersten Stipendien vermutlich Anfang Wintersemester 20/21

Hier seht ihr die eingereichte Satzung als pdf:

Schluss mit Eberhard und Karl

StuRa fordert Umbenennung der Universität und kritische Reflexion des bisherigen Namens

„Wir wöllent ouch vnd gebieten ernstlichen denen von Tüwingen, das sie kein Juden […] in der Stat […] laussen wonhafft beliben“*

Freiheitsbrief des Grafen für seine Universität vom 9. Oct. 1477, in: Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen. Aus den Jahren 1476 bis 1550. Herausgegeben vom Akademischen Senat, 1877.

Dieser Satz aus dem Freiheitsbriefs Graf Eberhards für die Universität Tübingen vom 09.10.1477 ist zentral für die Entscheidung die der StuRa am Montag getroffen hat.
Nach zwei württembergischen Herrschern ist die Universität Tübingen benannt. Graf Eberhard im Bart (1445-1496), der Universitätsgründer, verband den Gründungsakt direkt mit der Enteignung und Vertreibung aller Jüd*innen aus seinem Herrschaftsgebiet. Schon zu seiner Zeit wurde er als außerordentlich Jüd*innen-feindlich wahrgenommen. 
Herzog Karl Eugen (1728-1793) ließ nicht nur aus Prunksucht seinen Namen in den Universitätsnamen einfügen und sich zum „Rector perpetuus“ (ewigen Rektor) ausrufen, er fiel auch durch die unrühmliche „Vermietung“ von Söldnertruppen an andere Staaten auf – Truppen, die er durch Zwang unter seinen eigenen Untertanen aushob. Er gilt als prägendes Beispiel für einen absolutistischen Herrscher.

Aus unserer Sicht ist keine der beiden Personen geeignet, einer Universität im 21. Jahrhundert den Namen zu stiften. Eberhards Antisemitismus, an sich menschenfeindlich genug, kann heute nicht ohne die Shoa, die NS Zeit und den anhaltenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft betrachtet werden. Der absolutistische und menschenverachtende Monarch Karl Eugen ist unterdessen ebenso keine Bezugsperson für eine Universität in einem republikanischen Rechtsstaat.

Wir fordern deshalb: 

  1. Der Senat der Uni muss unverzüglich beschließen, die Namen fallen zu lassen, dazu gehören auch das Motto und das Logo der Universität, beides Symbole Eberhards.
  2. Eine historisch-kritische Auseinandersetzung mit beiden Namensgebern muss endlich angestoßen werden.
  3. Die Universität soll einen gemeinsamen Prozess zur Wahl eines neuen Namens beginnen, einschließlich der Möglichkeit, nur „Universität Tübingen“ zu heißen.
Studierendenrat Tübingen