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Notlagenstipendium der Studierendenschaft

Keine Kohle und keine Aussicht auf Hilfe?


Du bist nicht allein. Tausende Student*innen haben in der Corona Krise aus verschiedenen Gründen ihr Einkommen verloren. Die Hilfen von Bund und Land haben lange auf sich warten lassen und jetzt, wo sie endlich da sind, zeigt sich: viele Leute gehen trotz Notlage leer aus. 

Der StuRa hat deshalb am 27.07.20 eine Satzung für ein Notlagenstipendium beschlossen, denn wenn uns sonst niemand hilft, müssen wir eben selbst solidarisch sein. Aus dem Hilfsfonds können Studierende, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden, bis zu drei Monate lang je nach Bedarf bezuschussen lassen, maximal mit dem BAföG Höchstsatz.

Dabei denken wir insbesondere an Menschen, die sich erfolglos auf die BMBF Zuschüsse beim Studierendenwerk beworben haben.

Über Anträge soll eine Kommission entscheiden, die der StuRa einsetzen wird, sobald das Rektorat der Satzung zugestimmt hat. Wenn du Interesse hast, in dieser Kommission mitzuwirken, kannst du dich beim Geschäftsführenden Ausschuss (GA) melden.


Timeline

  • 27.07.: Beschluss der Satzung durch den StuRa:
  • 06.08.: Einreichung der Satzung bei der Rechtsabteilung der Uni zur Weitergabe ans Rektorat (nach Formatierung etc.)
  • 24.08.: StuRa Beschluss über Höhe des Notlagenfonds
  • 26.08.: Rektoratssitzung, Genehmigung der Satzung (voraussichtlich)
  • ab 07.09.: Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen, damit Inkrafttreten der Satzung
  • Nach Inkrafttreten der Satzung: Wahl der Vergabekommission
  • Vergabe der ersten Stipendien vermutlich Anfang Wintersemester 20/21

Hier seht ihr die eingereichte Satzung als pdf:

Studierendenrat Tübingen