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Anwesenheitspflicht + Corona

Anwesenheitspflicht in Online-Veranstaltungen?

Wie hält man Anwesenheitspflicht ein, wenn die Verbindung dauernd abbricht, die Mitbewohner*innen auch alle im WLAN hängen, oder der eigene Laptop das Videokonferenzprogramm gar nicht unterstützt?

Diese Frage haben wir uns und der Unileitung auch gestellt. Unsere Position ist: Anwesenheit in Online Veranstaltungen und in diesem außergewöhnlichen Semester generell darf nicht relevant für das Bestehen eines Kurses sein. Deshalb haben wir eine generelle Regelung zur Aussetzung gefordert.
Nach anfänglichen Zusagen hat die Unileitung in einem Treffen am 30.04. allerdings behauptet, das sei aus juristischen Gründen nicht möglich, man können ja auch nicht alles gleich regeln, etc.
Auf unsere Einwände, dass man ja durchaus auch leicht verschiedene Regeln festlegen könne, solange eben klar ist, was für welche Veranstaltung gilt und man sich auf diese Regel verlassen kann, wurde weiter abgeblockt.

Was gilt jetzt?

Die Unileitung ist der Ansicht, dass auch unter der jetzt geltenden „Corona Satzung“ (unsere Kritik dazu hier) ausgeschlossen sei, dass jemand, der*die aus durch die außergewöhnliche Situation verursachten Gründen nicht anwesend sein kann, deshalb keinen Sitzschein bekommt. In diesem Fall sprecht zunächst mit eurer*m Dozent*in. Falls diese*r sich uneinsichtig zeigt, könnt ihr euch an uns, eure*n Studiendekan*in, oder die Prorektorin für Studium und Lehre Karin Amos wenden (unter xneva.nzbf@irejnyghat.hav-ghrovatra.qr). Auch bei allen andern Problemen könnt ihr diesen Weg gehen.

Das gilt übrigens auch, wenn in eurem Kurs eine Alternative zur Anwesenheitspflicht gilt und diese in keinem Verhältnis zum normalen Arbeitsaufwand steht.

Wir rufen dazu auf, dass ihr bei jeglichen Problemen eine Mail an Frau Amos schreibt, am besten mit uns im CC, da die Unileitung der Meinung ist, solange sich nicht genügend Menschen beschwert hätten, gäbe es keinen Handlungsbedarf.

Weiterhin gilt, dass ihr euch immer an eure Fachschaft oder uns wenden könnt (pbeban@fghen-ghrovatra.qr).

Pressemitteilung: Kein Semester ohne Studierende

Universität Tübingen verpasst geregelten Semesterstart, schließt Studierendenbeteiligung aus

Die Universität Tübingen hat es verpasst einen Rahmen für konstruktive Zusammenarbeit festzulegen, trotz wiederholten Angeboten aus der Studierendenvertretung. Vorherige Beteuerungen aus dem Rektorat, an gemeinsamer Arbeit interessiert zu sein, scheinen wertlos.

Bei der jetzt notwendigen Satzung über Lehre und Prüfungen im Sommersemester 2020, die die Rechtsgrundlage für Onlinelehre und vom Normalfall abweichende Regelungen darstellen soll, hat das zu einer wenig ausgereiften Fassung ohne jede studentische Beteiligung geführt, die zahlreiche Probleme für Studierende nach sich ziehen wird.
Auf Beschluss des StuRas wurde durch den VS Vorstand und zahlreiche Fachschaftler*innen, trotz fehlendem Beteiligungsprozess, ein umfassender Änderungsentwurf erstellt. Dieser wurde vom Rektorat und der Verwaltung weder kommentiert noch zum Anlass für Änderungen genutzt, sondern gänzlich ignoriert.

Das Exekutivorgan hat deshalb in Zusammenarbeit mit Fachschafts-, Kommissions und Studierendenratsmitgliedern eine Pressemitteilung verfasst, die ihr unten findet. Ebenfalls findet ihr den Entwurf der Studierendenschaft, mit den Änderungen in grün (dieser Entwurf stellt eine Verhandlungsgrundlage dar!).

Pressemitteilung der Verfassten Studierendenschaft Tübingen: Universität Tübingen verpasst geregelten Semesterstart, schließt Studierendenbeteiligung aus 
Zum Vorlesungsstart am 20. April hat die Universität Tübingen verpasst, die veränderten Bedingungen des Sommersemesters auf eine solide Grundlage zu stellen. Eine notwendige Satzung, um Lehre und Prüfungsmodalitäten auf eine rechtliche Basis zu stellen, existiert Stand 22. April noch nicht. Am Montag wurde bekannt, dass in einem Eilverfahren bis Donnerstag eine solche durch den Rektor verabschiedet werden soll. Die Studierendenvertretung sieht darin zum einen ein massives Versäumnis des Rektorats, zum anderen ein klares Übergehen der Gremien und Strukturen der Universität, insbesondere der Studierenden. Eine Diskussion über die Satzung wurde nur zwischen dem Rektorat und den Dekanen geführt, unter Ausschluss aller anderen Gremienmitglieder und Statusgruppen.
Ein schnellstens erarbeiteter Änderungsvorschlag der Studierendenvertretung/des Studierendenrats zur Satzung wurde von der Universität in Gänze ignoriert und noch nicht einmal kommentiert. „Trotz wiederholter Versprechungen, gemeinsam die Herausforderung des Sommersemesters zu gestalten, übergeht die Universität die Studierenden zum wiederholten Mal. Statt konstruktiver Zusammenarbeit wird die studentische Perspektive völlig außen vorgelassen“, erklärt Mona Schmidhuber, Vorsitzende der Studierendenschaft. „Die Universität hat durch wochenlange Untätigkeit die Eile, mit der jetzt eine Rechtsgrundlage für das Sommersemester geschaffen werden muss, selbst produziert“ fügt Jonathan Dreusch, ebenfalls Vorsitzender der Studierendenschaft, hinzu. Dass jetzt deswegen die Gremien der Hochschule übergangen werden und die Studienkommissionen und Studiendekane im Eilverfahren im Umlauf der Satzung zustimmen sollen, ist ein klarer Verstoß gegen das eigene Grundverständnis der Universität. Das Leitbild aus der Exzellenzinitiative „a culture of cooperation and commitment“ scheint angesichts Corona unerwünscht.Aus Sicht der Studierendenschaft versäumt der Satzungsentwurf, angemessen auf die neuen und völlig anderen Umstände eines Online-Semesters einzugehen. So enthält sie etwa keine Regelung zum Umgang mit Anwesenheitspflichten. „Wer schon einmal an einer Videokonferenz teilgenommen hat, weiß, dass eine stetige Verbindung auch mit normaler Bandbreite nicht immer gegeben ist. Unter solchen Umständen ist eine Anwesenheitspflicht einfach utopisch.“ sagt Susanne Arnold von der Fachschaft Biochemie. Der Änderungsentwurf der Studierendenschaft sieht vor, dass regelmäßige Teilnahme durch Alternativleistungen nachgewiesen wird.
Nicht nur hier wurden Bedenken und Anregungen der Studierendenschaft links liegen gelassen. So laufen etliche Lehrveranstaltungen über den Videokonferenzdienst Zoom, der in letzter Zeit schwerer Kritik wegen mangelnden Datenschutzvorkehrungen ausgesetzt war. Hinweise auf Alternativanbieter wurden mit der Begründung, Zoom kenne man eben, abgeblockt. Ein ähnlich unbedarfter Umgang mit Datenschutzvorschriften zeigt sich zurzeit auch an vielen anderen Hochschulen und Schulen.“Die Universität muss endlich einsehen, dass dieses Semester eine gemeinsame Anstrengung erfordert. Die Studierendenvertretungen haben an der Uni Tübingen, aber auch bundesweit gezeigt, dass sie an konstruktiver Arbeit interessiert sind, etwa durch den Forderungskatalog #Solidarsemester. Jetzt sind die Hochschulen in der Pflicht, darauf einzugehen.“ fordert Studierendenratsmitglied Melanie Krauß.
Wir fordern daher die Universitätsleitung auf, die Studierendenvertretung, aber auch die Gremienmitglieder der Universität und alle betroffenen Gruppen in Entscheidungsprozesse von Anfang an miteinzubeziehen und Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Ein „weiter so“ in der a.ktuellen Form darf es nicht mehr geben

Pressemitteilung 23.04.20

Students‘ Union in English

Our website in English

In an effort to internationalise our services and make information more accessible for students who might not have the best German proficiency we are currently translating this website.

Please be patient if something you are looking for is not yet translated, we are working bit by bit and many of our volunteers are occupied with the Corona situation.

If you are interested to help or have any suggestions regarding info for international students please contact us at tn@fghen-ghrovatra.qr

Ausschreibung studentische Vertreter*innen in CIVIS

Mitglieder für den CIVIS „Participative Council“ gesucht!

+++english below+++

Seit Mitte 2019 ist die Uni Tübingen zusammen mit sieben anderen Universitäten aus ganz Europa Teil einer europäischen Hochschulallianz, CIVIS.
CIVIS und 16 andere solche Allianzen stellen die erste Pilotphase der von der EU Kommission initiierten europäischen Universitäten dar. Im Moment läuft die Bewerbungsphase für die zweite Pilotphase, aus der 20 weitere Allianzen hervorgehen werden. Die europäischen Hochschulallianzen werden in den nächsten Jahren prägend für die europäische Hochschullandschaft sein, zum positiven oder negativen, und sind deshalb enorm wichtig für die studentische Hochschulpolitik.

Zur vorläufigen Einordnung der Allianzen weisen wir auf die Beschlüsse der European Students Union (ESU) von deren 76. und 77. Board Meetings hin:
BM76: Students’ perspective on the first cycle of European Universities, towards the second call
BM77: European Universities: It Is About the Students
Außerdem auf die letzte Pressemitteilung des freien zusammenschluss von student*innenschaften: PM: Kritik an Auswahl der Europäischen Hochschulnetzwerke

Der AK ÜrStub erarbeitet im Moment eine Positionspapier zu CIVIS und der Tübinger Beteiligung daran.


Für den sogenannten „Participative Council“ sucht der AK Überregionale Studierendenbeziehungen zwei studentische Mitglieder, alle Infos findet ihr in der Ausschreibung unten. Im pdf Download findet ihr außerdem eine ausführlichere Beschreibung der CIVIS Governance Struktur.
Bewerbungen sind an den AK ÜrStub zu richten unter nhffra@fghen-ghrovatra.qr

Student representatives for CIVIS „participative council“ wanted!

Since mid-2019, the University of Tübingen is part of European University Alliance CIVIS, alongside seven other Universities from all over Europe.
CIVIS and 16 other such alliances represent the first pilot phase of the EU comission’s European University Alliance project.
The second pilot phase is currently underway and 20 additional alliances will be chosen this year. The European University Alliances will influence European higher education over the course of the next decade or so, for better or worse. This is why they have to be a crucial part of student’s politics.

For a preliminary assessment of the alliances please have a look at these two motions, adopted by the European Students Union (ESU) on their 76. and 77. board meetings:
BM76: Students’ perspective on the first cycle of European Universities, towards the second call
BM77: European Universities: It Is About the Students
And the press release by freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) (in german) PM: Kritik an Auswahl der Europäischen Hochschulnetzwerke

AK ÜrStub (working group for interregional student-relationships) is currently developing a position paper on CIVIS and the university’s involvement.


For the so called „participative council, AK Überregionale Studierendenbeziehungen is looking for two student representatives. All further information is included in the document above (in german). The downloadable pdf also includes a more detailed description of CIVIS’s governance structure (in english).
Applications are to be directed at AK ÜrStub via nhffra@fghen-ghrovatra.qr

If you are interested but unsure whether your German is good enough to understand the above document, please don’t hesitate to contact us with your questions.

Informationen zum Coronavirus

Was passiert jetzt?

Laut einer Verordnung der Ministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst und für Soziales Baden Württemberg wird landesweit der Beginn der Vorlesungszeit auf den 20. April verschoben. Das bedeutet an der Uni Tübingen eine Verschiebung um eine Woche.

Die Studierendenvertretung steht im Austausch mit dem Rektorat der Universität, aktuelle Informationen findet ihr auf unseren Social Media Kanäle und auf dieser Homepage. Am Freitag, 13.03., findet eine Sitzung des Planungsstabs Infektionsschutz statt, an der wir teilnehmen.

Wir empfehlen euch, regelmäßig(er als sonst) eure Unimailadresse abzurufen, um die aktuellsten Informationen der Unileitung einzusehen. Ihr findet sie auch hier.

Außerdem möchten wir nachdrücklich darauf hinweisen, nicht den Kopf zu verlieren und stattdessen Standard-Hygienemaßnahmen anzuwenden: wascht euch regelmäßig ordentlich die Hände (nass machen, einseifen, reiben, gut trocknen), versucht, euch nicht ins Gesicht zu fassen, und leckt keine Unimöbel ab.

Gibt es akute Gefahr an der Uni Tübingen?

Bisher (Stand 11.03.) gibt es an der Uni Tübingen einen bestätigten Fall, ein Informatikstudent wurde positiv getestet und befindet sich zu Hause Quarantäne. Vier Kontaktpersonen (zwei Student*innen und zwei Wissenschaftler*innen) befinden sich ebenfalls als Verdachtsfälle in Quarantäne. Sie stehen nicht in Zusammenhang mit anderen Fällen in Tübignen.

Die Gefahr ist damit nicht höher als irgendwo anders, solange einige Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Aktuellste Infos gibt es immer beim Robert Koch Institut.

Stellungnahme zur Einführung des M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen

Der Studierendenrat schließ sich der untenstehenden Stellungnahme der Fachschaft Erziehungswissenschaft vollumfänglich an.
Das hat er am 16.12.2019 beschlossen.
Studiengänge ohne gültige oder mit unfertigen Modulhandbüchern gibt es leider immer wieder – ein Zustand, den wir entschieden ablehnen.

Stellungnahme zur Einführung des Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen

Im Namen des Arbeitskreises Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen möchten wir uns an dieser Stelle mit einem Anliegen bezüglich des zum Wintersemester 2019/2020 angelaufenen Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen äußern.

Die ersten Studierenden, die im Wintersemester 2016/2017 an der Universität Tübingen mit dem Studium des Studiengangs B.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen begonnen haben, schlossen dieses im Sommer 2019 ab. Die Studierenden sind nun im Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen immatrikuliert, im Rahmen dessen ersten Semesters sie gerade das Schulpraktikum absolvieren.
Von Seiten der Universität Tübingen wurde dieser Studiengang angeboten und die Studierenden mit erfolgreichem Abschluss des oben genannten Bachelorstudiengangs immatrikuliert.

Für eben dieses konsekutive Masterstudium vermissen die Studierenden nach wie vor die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer und die Prüfungsordnung des Studiengangs. Von Seiten der universitären Gremien (Dezernat III) liegt uns die Information vor, dass Modulhandbücher und Prüfungsordnung noch dem Kultusministerium und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Freigabe vorliegen.
Da der Studiengang bereits im Oktober angelaufen ist und die Studierenden neben dem Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen besuchen und ECTS erwerben sollen, blicken wir mit Sorge auf die Tatsache, dass die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer nach wie vor nicht verabschiedet sind.

Die Studierenden und wir als AK der Fachschaft sehen einen von Seiten der Ministerien und Universität gewährleisteten reibungslosen Ablauf des Studiums momentan nicht gegeben. Zwar sind für das Erstfach „Sozialpädagogik/Pädagogik“ sowie für das „Bildungswissenschaftliche Studium“ Modulhandbücher vorhanden. Dennoch fehlt auch hier die Prüfungsordnung. Die fehlende Prüfungsordnung bedauern wir zwar, sehen wir aber als weniger problematisch an. Größere Sorge bereitet uns das Fehlen der offiziellen Modulhandbücher das allgemeinbildenden Zweitfächer.

Nicht nur, dass dies, durch Abgleiche anderer Modulhandbücher, Gespräche mit Verantwortlichen der Universität sowie Dozierenden, zu einem organisatorischen Mehraufwand für die Studierenden führt, der durch die fehlenden Dokumente nicht in der Verantwortlichkeit der Studierenden liegt. Auf Verdacht universitäre Veranstaltungen zu belegen und Studien- bzw. Prüfungsleistungen zu absolvieren, für die es keine endgültig zuverlässige rechtliche Grundlage gibt, scheint uns zudem zweifelhaft. 

Das viersemestrige Masterstudium sieht im ersten Semester ein mit 16 ECTS berechnetes Schulpraktikum vor. Um auch nur annähernd eine vorgesehene Punktezahl von 30ECTS in diesem Semester zu erreichen, müssen die Studierenden auch parallel und anschließend an das Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen belegen. Damit ist ein Vorhandensein der Modulhandbücher trotz des Schulpraktikums bereits im ersten Mastersemester notwendig. 

Zudem fordert das Masterstudium von den Studierenden, im zweiten und dritten Semester mehr als die üblichen 30ECTS zusätzlich zu abschließenden Modul- und Prüfungsleistungen in den allgemeinbildenden Zweitfächern zu leisten. Auch, um einer extremen Überlastung dieser beiden Semester entgegen zu wirken, sind die Studierenden darauf angewiesen, anschließend an das Schulpraktikum universitäre Blockveranstaltungen zu belegen. Ohne zuverlässige Modulhandbücher scheint uns dies aber fragwürdig. Selbst im Falle des Belegens etwaiger Veranstaltungen bleibt eine rechtliche Grundlage aus, an der sich Prüfungsleistungen orientieren und auf die sich die Studierenden beziehen können. 

Im schlimmsten Fall könnte dies insgesamt zu einer nicht gewährleisteten Regelstudienzeit von angekündigten 4 Semestern und damit zu einem späteren Universitätsabschluss und einem späteren Eintritt in den Vorbereitungsdienst führen, die nicht in der Hand der Studierenden liegt.
Unserer Einschätzung nach ist die Darreichung der Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer für den Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf des Studiums zu gewährleisten. 

Wir möchten Sie daher im Interesse der Studierenden bitten, sich für eine möglichst zeitnahe Verabschiedung der genannten Dokumente einzusetzen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

AK Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen

Bericht von der Studentischen Vollversammlung am 28.11.19

StudVV beschließt Forderungen zu Klima, Hochschulfinanzierung, pluraler Ökonomik, Solidarisierung mit Hongkonger Student*innen

Auf dieser Seite unten findet ihr die Beschlüsse und das Protokoll der Vollversammlung

Kurzbericht

Die Versammlung wurde von etwa 70 Personen besucht. Laut Satzung gibt es kein Quorum für eine VV. Vier fristgerecht eingegangene Anträge wurden behandelt: Klimaforderungen, Forderungen zur Hochschulfinanzierung, Solidarisierung mit Student*innen in Hongkong und ein Antrag zur Pluralisierung der Lehre in den Wirtschaftswissenschaften.
Außerdem wurde je ein Antrag zu Demokratisierung der Hochschule und besseren Sitzplätzen in der UB nachträglich auf die TO aufgenommen.
Ein Änderungsantrag zum Klimapapier brachte einen Katalog von während der Fridays for Future Klimastreikwoche ausgearbeiteten Forderungen ein, der so geänderte Antrag wurde mit wenigen Änderungen beschlossen und auf der FFF Demo am 29.11. Prorektor Prof. Peter Grothwohl überreicht.
Sowohl über die Klimaforderungen, als auch über die Forderungen zur Hochschulfinanzierung wurden längere, teils kontroverse aber auch sehr konstruktive Debatten geführt.
Beide Anträge, wie auch der Antrag zur Pluralen Ökonomik, wurden mit jeweils großen Mehrheiten angenommen.
Nach langer Diskussion wurde der Antrag zur Demokratisierung der Hochschulen an den StuRa überwiesen, genauso der Antrag auf bessere Sitzplätze.

Beschlüsse
Klimaforderungen
Hochschulfinanzierung
Solidarisierung Hongkong
Plurale Ökonomik

Nicht abgestimmte Anträge
Demokratisierung der Hochschule
Sitzplätze in der UB

Uni ohne Kohle!?

Zweite Studentische Vollversammlung 2019! Am 28. November um 18 Uhr im Kupferbau, Hörsaal 25

Beschlüsse und Protokoll dieser StudVV findet ihr der bessern Übersichtlichkeit auf einer separaten Seite, nämlich hier.

Der StuRa ruft am Tag vor der globalen Fridays for Future Demo am 29.11. und während der FFF Hochschulstreikwoche vom 25.-29.11. zur zweiten Studentischen Vollversammlung im Wintersemester 2019/20 auf.
Alle Student*innen der Universität Tübingen sind aufgerufen teilzunehmen, Anträge zu stellen und Anliegen, die euch wichtig sind, in die restliche Studierendenschaft zu tragen.
Anträge können bis 25.11. an ga [at] stura-tuebingen.de geschickt werden.


Uni ohne Kohle?

Die Hochschulen sind noch immer unterfinanziert und der neue Hochschulfinanzierungsvertrag steht noch auf wackligen Beinen. Wir als Student*innen müssen weiter unsere Position öffentlich klar machen – gute Lehre, gutes Studium und gute Wissenschaft sind nicht verhandelbar und kosten eben Geld.

Uni ohne Kohle!

Die Klimakrise macht nicht Halt vor den Universitäten. Einen Tag vor der #NeustartKlima Demo ist ein guter Tag, um über die Klimawirkung der Universität zu sprechen. Ob vor Ort, etwa durch ihren Stromverbrauch, über Anlagevermögen bei Firmen, die fossile Energieträger zu Geld machen, oder indirekt durch die prominente Rolle, die Hochschulen in der Gesellschaft einnehmen.


Diese beiden Themen müssen nicht die einzigen Themen der Vollversammlung sein. Alle Student*innen sind zu allen Themen antragsberechtigt und auch ohne Anträge können Punkte zur Diskussion auf die Tagesordnung aufgenommen werden. Nutzt diese direkte Beteiligungsmöglichkeit und erscheint zahlreich!

Hard Facts:

Studentische Vollversammlung Wintersemester 2019/20

DIESE STUDVV HAT SICH SELBST FÜR BESCHLUSSUNFÄHIG ERKLÄRT!

Wegen der extrem geringen Teilnehmer*innenzahl (etwa 20) haben sich die Anwesenden selbst für beschlussunfähig erklärt (Anm.: diesen Vorgang gibt es laut Satzung nicht). Stattdessen wurde die Veranstaltung zur Diskussion genutzt und dem StuRa vorgeschlagen, eine neue StudVV am 28.11. einzuberufen. Dem ist dieser nachgekommen, die Seite gibts hier.
Unten der ursprüngliche Text dieser Seite.


Die satzungsgemäße studentische Vollversammlung für das Wintersemester 2019/20 findet am 30.10.19 ab etwa 15 Uhr im Audimax statt (Neue Aula), direkt im Anschluss an die Demo für gute Hochschulfinanzierung.

Der AK Presse & Öffentlichkeitsarbeit, der vom StuRa mit der Planung beauftragt worden ist, schlägt diese Tagesordnung vor:

  • TOP 1: Kurze Vorstellung des Systems der Verfassten Studierendenschaft
  • TOP 2: Berichte
  • TOP 3: Hochschulfinanzierung
  • TOP 4: Sonstiges

Der TO können auf der Stud.VV. jederzeit Punkte hinzugefügt werden.

Wir rufen alle Student*innen zur Teilnahme auf! Die Vollversammlung ist DER Ort für direkte Mitbestimmung!

Studierendenrat Tübingen