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Kategorie-Archiv Allgemein

Studierende in der Krise nicht alleine lassen!

Corona hin, Corona her – es brodelt bereits seit Langem an den Universitäten und Hochschulen dieses Landes. Der Bologna-Prozess hat Universitäten zu Lernfabriken werden lassen. Erwachsene Menschen, die angeblich zu selbstständig denkenden Menschen erzogen werden sollen, werden behandelt wie Schulkinder. Die Anwesenheit wird überprüft und gleichzeitig ein beständiger Leistungsdruck aufgebaut. Ob man das Studium vollständig (Master) abschließen kann, ist auch nicht mehr garantiert. Gleichzeitig ging diese Entwicklung mit einem großen Sparprogramm in der Lehre einher. Wer heutzutage an einem gut ausgestatteten Lehrstuhl und einer guten Fakultät lernen will, muss mit dem Sponsoring von Großunternehmen leben. 

Auf dieses System treffen nun eine Pandemie und eine Krise, welche wir in Deutschland noch nicht erlebt haben. Abstand halten und Social Distancing sind zurecht die Mittel, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Gleichzeitig sind die Universitäten nicht dazu ausgestattet, um digitale Lehre anzubieten. Zudem haben nicht alle Studierenden die Ausstattung (Internet, Computer, technische Hilfsmittel), um an dieser Lehre teilzunehmen. 

Seit Monaten warten Studierende nun auf finanzielle Unterstützung. Die Bundesbildungsministerin, Anja Karliczek, macht jedoch lediglich ein Konjunkturprogramm für den KfW-Kredit. Wer wegen Corona den Job verloren hat und in finanzielle Not geraten ist, soll sich nun also über mehrere Tausend Euro verschulden. Und auch die als „schon sehr großzügig“ angekündigten 100 Millionen Zuschuss, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sind eine Farce. Maximal 500€ dürfen Studierende auf dem Konto haben, um hier Geld zu beantragen. Viele können mit 500€ nicht einmal ihre Miete in Tübingen bezahlen.

Und was macht Frau Bauer, die Landeswissenschaftsministern? Studierende aus Nicht-EU Staaten und Zweitstudierende müssen, auch wenn sie ihren Job verloren haben weiterhin Studiengebühren zahlen, sonst droht die Exmatrikulation. Schluss mit den diskriminierenden Gebühren!

Wir brauchen direkte und schnelle Hilfen, damit für viele die Corona Krise nicht das Ende der akademischen Ausbildung bedeutet!

Zur Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/255349408892744/

Bitte tragt während der Kundgebung einen Mund-Nasen-Schutz und haltet ausreichend Abstand!

Forderungen Semesterticket 2020

StuRa fordert Erstattungsoptionen

Der StuRa hat auf Antrag des AK Soziales/StuWe/Semesterticket am 27.05. per Umlaufverfahren eine Position zum Semesterticket 2020 beschlossen und an den Naldo Aufsichtsrat geschrieben, der am 28.05. getagt hat.

Die wichtigsten Punkte:

  • Erstattungsoption für das Sommer-Semesterticket von min. 2/3 des Preises aus Landesmitteln (ähnlich der Regelung der Schüler*innenmonatskarten).
  • Erweiterte Gültigkeit des Sommer-Semestertickets auf Ende Oktober.

Der ganze Beschluss:

Da das Sommersemester an der Universität Tübingen durch Beschluss des Senats vom 14.05. bis auf einige Ausnahmen komplett digital fortgeführt wird, sollte es für Studierende, die sich ein Semesterticket gekauft haben, die Möglichkeit geben ihr Semesterticket zurückzugeben und einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Mittlerweile sind 1/3 des Semesters vergangen, die Höhe der Rückerstattung sollte damit bei etwa 2/3 des Kaufpreises liegen. Der Studierendenrat sieht bei dieser Kostenübernahme das Land in der Pflicht. Der öffentliche Nahverkehr darf durch die Corona Pandemie nicht noch mehr geschwächt werden. Für die Abwicklung ist hingegen der Naldo Verkehrsverbund ein geeigneter Partner.

Darüber hinaus fordert der Studierendenrat, dass die Gültigkeitsdauer des Sommersemestertickets, aufgrund der Bibliotheksschließungen und des verschobenen Vorlesungsbeginns im Wintersemester, für alle Studierende auf den Oktober 2020 erweitert wird. Trotz des verschobenen Vorlesungsbeginn ist es dennoch sinnvoll, wenn das Wintersemesterticket ebenfalls im gesamten Oktober gültig ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Studierende in eine finanzielle Notlage geraten. Insbesondere der Bund, aber auch das Land sind daher in der Pflicht, sich um diese Situation zu kümmern. Noch Ende März gingen viele Hochschulen davon aus, spätestens Mitte des Semesters wieder in die Präsenzlehre zu gehen. Viele Studierende haben sich deshalb bereits zu Beginn des Sommersemesters ein Semesterticket gekauft. Nachdem nun auch weiterhin (fast) alles digital stattfindet, lohnte sich dieser Kauf für viele nicht, mehr noch, stellt eine nennenswerte finanzielle Belastung für sie dar.
Es ist wichtig, dass Studierende durch diesen Fehlkauf nicht das Interesse am öffentlichen Nahverkehr verlieren.

Da die Bibliotheken einige Wochen geschlossen waren, bzw. manche Fachbibliotheken weiterhin bis auf eingeschränkten Ausleihbetrieb geschlossen sind, müssen einige Studierende das Abgabedatum ihrer Abschlussarbeit verlängern. Wenn Studierende deshalb auch im Oktober noch in Tübingen an ihrer Abschlussarbeit schreiben und danach Tübingen verlassen, wäre es hilfreich, wenn das Sommersemesterticket auch im Oktober noch gültig wäre. Damit würde sich die Gültigkeitsdauer des Sommersemestertickets ungefähr um die Dauer der Bibliotheksschließung verlängern. Statt umständlichen Nachweisen, scheint uns eine pauschale Verlängerung des Sommersemestertickets hier sinnvoll. 

Prüfungen Sommer 2020

Präsenzprüfungen im SoSe 2020

Während der Senat der Uni Tübingen am 14.05. entschieden hat, dass mit Ausnahme von Laborpraktika dieses Semester keinerlei Präsenzlehre stattfindet, werden viele Prüfungen weiterhin analog stattfinden.
Dazu hat die Studierendenabteilung in Rücksprache mit uns eine Verfahrensregelung ausgegeben, die wir sehr begrüßen. Das komplette Dokument findet ihr unten zum Download.


Das Wichtigste:

  • Euer Prüfungsanspruch bleibt unbeschadet.
  • Prüfungen finden nur analog statt, wenn sie nicht verschoben werden können oder nicht digital stattfinden können.
  • In den Prüfungsräumen wird immer 2m Abstand zwischen allen Personen eingehalten, die Plätze werden regelmäßig desinfiziert.
  • Den Teilnehmer*innen werden Hygienetücher zur Verfügung gestellt.
  • Immunsupprimierte und anders besonderem Risiko ausgesetzte Studierende können verlangen, dass ihnen ein besonders sicheres Umfeld ermöglicht wird.
  • Rücktritte sind überall bis unmittelbar vor der Prüfung möglich. Bitte überlegt euch genau, ob ihr an der Prüfung teilnehmen könnt. Aus einer Nichtteilnahme entsteht euch KEIN Nachteil, auch nicht, wenn ihr dadurch normalerweise Fristen verpassen würdet (das ist durch die „Corona-Satzung“ ausgeschlossen).

Zum selber durchlesen:

Für Rückfragen wie immer:
pbeban@fghen-ghrovatra.qr oder direkt an das Studierendensekretariat bzw. eure Studiengangsberater*innen wenden.

Forderungskatalog Lehramtsstaatsexamen

LAK verabschiedet Forderungen zu Staatsexamen im Lehramt

Die Landesastenkonferenz hat in ihrer Sitzung am 03. Mai 2020 einen Forderungskatalog zur Durchführung der Saatsexamina im Lehramt verabschiedet, auch die Tübinger Delegation hat dafür gestimmt.
Wir möchten uns damit für einen möglichst geregelten Ablauf der Staatsexamina und einen guten Übergang der Student*innen von der Uni ins Referendariat einsetzen.
Den ganzen Katalog findet ihr unten zum Herunterladen.

Zentrale Forderungen:

Die Landesstudierendenvertretung fordert, dass..

  • alle Studierenden mit Kind, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, einen Anspruch auf Notbetreuung erhalten!
  • die Studierenden die Festlegung des Prüfungstermins mitbestimmen können!
  • eine neutrale Person als Vorsitzende an den mündlichen und praktischen Prüfungen teilnimmt, ohne dadurch die Terminfindung zu verzögern!
  • das Kultusministerium die Hochrechnung der bisherigen Noten den Studierenden als Option freistellt!
  • die Frist für die wissenschaftlichen Arbeiten flexibel und in Abhängigkeit vom Zugang zu Bibliotheken und Laboren gehandhabt wird!

Aus der Pressemitteilung der Landesastenkonferenz dazu:

Als wäre das [die Belastung durch Bibliotheksschließungen, Verdienstausfälle etc.] noch nicht genug, hat die Informationspolitik des Kultusministeriums (KM) große Verunsicherung und Sorge unter den Examenskandidat*innen ausgelöst. Am 24. wurde den meisten Studierenden (einigen sogar noch später) mitgeteilt, dass sie sich bis 30.4. entscheiden sollen, ob sie ihre Prüfung im Sommersemester (11.5.-31.7.) absolvieren oder den Herbsttermin in Anspruch nehmen wollen. Da das KM aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und Anfragen offenbar einsehen musste, dass diese Frist zu kurzfristig war, wurde sie letztlich auf den 6.5. verschoben.
Die Vorgaben des KM zielen darauf ab, den Interessen aller Studierenden gerecht zu werden, und wir erkennen darin eine studierendenfreundliche und wohlgesonnene Intention. Ein Teil der Studierenden möchte möglichst früh, ein anderer Teil möglichst spät oder erst im Herbst geprüft werden. Hieraus resultiert der lange Prüfungszeitraum und die Möglichkeit, die mündliche Prüfung auf den Herbsttermin zu verschieben. Auch die Notwendigkeit einer*s vom KM gestellten Vorsitzenden wird zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung innerhalb der Hochschulen ausgesetzt.

PM LAK 04.05.2020

Den kompletten Forderungskatalog:

Anwesenheitspflicht + Corona

Anwesenheitspflicht in Online-Veranstaltungen?

Wie hält man Anwesenheitspflicht ein, wenn die Verbindung dauernd abbricht, die Mitbewohner*innen auch alle im WLAN hängen, oder der eigene Laptop das Videokonferenzprogramm gar nicht unterstützt?

Diese Frage haben wir uns und der Unileitung auch gestellt. Unsere Position ist: Anwesenheit in Online Veranstaltungen und in diesem außergewöhnlichen Semester generell darf nicht relevant für das Bestehen eines Kurses sein. Deshalb haben wir eine generelle Regelung zur Aussetzung gefordert.
Nach anfänglichen Zusagen hat die Unileitung in einem Treffen am 30.04. allerdings behauptet, das sei aus juristischen Gründen nicht möglich, man können ja auch nicht alles gleich regeln, etc.
Auf unsere Einwände, dass man ja durchaus auch leicht verschiedene Regeln festlegen könne, solange eben klar ist, was für welche Veranstaltung gilt und man sich auf diese Regel verlassen kann, wurde weiter abgeblockt.

Was gilt jetzt?

Die Unileitung ist der Ansicht, dass auch unter der jetzt geltenden „Corona Satzung“ (unsere Kritik dazu hier) ausgeschlossen sei, dass jemand, der*die aus durch die außergewöhnliche Situation verursachten Gründen nicht anwesend sein kann, deshalb keinen Sitzschein bekommt. In diesem Fall sprecht zunächst mit eurer*m Dozent*in. Falls diese*r sich uneinsichtig zeigt, könnt ihr euch an uns, eure*n Studiendekan*in, oder die Prorektorin für Studium und Lehre Karin Amos wenden (unter xneva.nzbf@irejnyghat.hav-ghrovatra.qr). Auch bei allen andern Problemen könnt ihr diesen Weg gehen.

Das gilt übrigens auch, wenn in eurem Kurs eine Alternative zur Anwesenheitspflicht gilt und diese in keinem Verhältnis zum normalen Arbeitsaufwand steht.

Wir rufen dazu auf, dass ihr bei jeglichen Problemen eine Mail an Frau Amos schreibt, am besten mit uns im CC, da die Unileitung der Meinung ist, solange sich nicht genügend Menschen beschwert hätten, gäbe es keinen Handlungsbedarf.

Weiterhin gilt, dass ihr euch immer an eure Fachschaft oder uns wenden könnt (pbeban@fghen-ghrovatra.qr).

Pressemitteilung: Kein Semester ohne Studierende

Universität Tübingen verpasst geregelten Semesterstart, schließt Studierendenbeteiligung aus

Die Universität Tübingen hat es verpasst einen Rahmen für konstruktive Zusammenarbeit festzulegen, trotz wiederholten Angeboten aus der Studierendenvertretung. Vorherige Beteuerungen aus dem Rektorat, an gemeinsamer Arbeit interessiert zu sein, scheinen wertlos.

Bei der jetzt notwendigen Satzung über Lehre und Prüfungen im Sommersemester 2020, die die Rechtsgrundlage für Onlinelehre und vom Normalfall abweichende Regelungen darstellen soll, hat das zu einer wenig ausgereiften Fassung ohne jede studentische Beteiligung geführt, die zahlreiche Probleme für Studierende nach sich ziehen wird.
Auf Beschluss des StuRas wurde durch den VS Vorstand und zahlreiche Fachschaftler*innen, trotz fehlendem Beteiligungsprozess, ein umfassender Änderungsentwurf erstellt. Dieser wurde vom Rektorat und der Verwaltung weder kommentiert noch zum Anlass für Änderungen genutzt, sondern gänzlich ignoriert.

Das Exekutivorgan hat deshalb in Zusammenarbeit mit Fachschafts-, Kommissions und Studierendenratsmitgliedern eine Pressemitteilung verfasst, die ihr unten findet. Ebenfalls findet ihr den Entwurf der Studierendenschaft, mit den Änderungen in grün (dieser Entwurf stellt eine Verhandlungsgrundlage dar!).

Pressemitteilung der Verfassten Studierendenschaft Tübingen: Universität Tübingen verpasst geregelten Semesterstart, schließt Studierendenbeteiligung aus 
Zum Vorlesungsstart am 20. April hat die Universität Tübingen verpasst, die veränderten Bedingungen des Sommersemesters auf eine solide Grundlage zu stellen. Eine notwendige Satzung, um Lehre und Prüfungsmodalitäten auf eine rechtliche Basis zu stellen, existiert Stand 22. April noch nicht. Am Montag wurde bekannt, dass in einem Eilverfahren bis Donnerstag eine solche durch den Rektor verabschiedet werden soll. Die Studierendenvertretung sieht darin zum einen ein massives Versäumnis des Rektorats, zum anderen ein klares Übergehen der Gremien und Strukturen der Universität, insbesondere der Studierenden. Eine Diskussion über die Satzung wurde nur zwischen dem Rektorat und den Dekanen geführt, unter Ausschluss aller anderen Gremienmitglieder und Statusgruppen.
Ein schnellstens erarbeiteter Änderungsvorschlag der Studierendenvertretung/des Studierendenrats zur Satzung wurde von der Universität in Gänze ignoriert und noch nicht einmal kommentiert. „Trotz wiederholter Versprechungen, gemeinsam die Herausforderung des Sommersemesters zu gestalten, übergeht die Universität die Studierenden zum wiederholten Mal. Statt konstruktiver Zusammenarbeit wird die studentische Perspektive völlig außen vorgelassen“, erklärt Mona Schmidhuber, Vorsitzende der Studierendenschaft. „Die Universität hat durch wochenlange Untätigkeit die Eile, mit der jetzt eine Rechtsgrundlage für das Sommersemester geschaffen werden muss, selbst produziert“ fügt Jonathan Dreusch, ebenfalls Vorsitzender der Studierendenschaft, hinzu. Dass jetzt deswegen die Gremien der Hochschule übergangen werden und die Studienkommissionen und Studiendekane im Eilverfahren im Umlauf der Satzung zustimmen sollen, ist ein klarer Verstoß gegen das eigene Grundverständnis der Universität. Das Leitbild aus der Exzellenzinitiative „a culture of cooperation and commitment“ scheint angesichts Corona unerwünscht.Aus Sicht der Studierendenschaft versäumt der Satzungsentwurf, angemessen auf die neuen und völlig anderen Umstände eines Online-Semesters einzugehen. So enthält sie etwa keine Regelung zum Umgang mit Anwesenheitspflichten. „Wer schon einmal an einer Videokonferenz teilgenommen hat, weiß, dass eine stetige Verbindung auch mit normaler Bandbreite nicht immer gegeben ist. Unter solchen Umständen ist eine Anwesenheitspflicht einfach utopisch.“ sagt Susanne Arnold von der Fachschaft Biochemie. Der Änderungsentwurf der Studierendenschaft sieht vor, dass regelmäßige Teilnahme durch Alternativleistungen nachgewiesen wird.
Nicht nur hier wurden Bedenken und Anregungen der Studierendenschaft links liegen gelassen. So laufen etliche Lehrveranstaltungen über den Videokonferenzdienst Zoom, der in letzter Zeit schwerer Kritik wegen mangelnden Datenschutzvorkehrungen ausgesetzt war. Hinweise auf Alternativanbieter wurden mit der Begründung, Zoom kenne man eben, abgeblockt. Ein ähnlich unbedarfter Umgang mit Datenschutzvorschriften zeigt sich zurzeit auch an vielen anderen Hochschulen und Schulen.“Die Universität muss endlich einsehen, dass dieses Semester eine gemeinsame Anstrengung erfordert. Die Studierendenvertretungen haben an der Uni Tübingen, aber auch bundesweit gezeigt, dass sie an konstruktiver Arbeit interessiert sind, etwa durch den Forderungskatalog #Solidarsemester. Jetzt sind die Hochschulen in der Pflicht, darauf einzugehen.“ fordert Studierendenratsmitglied Melanie Krauß.
Wir fordern daher die Universitätsleitung auf, die Studierendenvertretung, aber auch die Gremienmitglieder der Universität und alle betroffenen Gruppen in Entscheidungsprozesse von Anfang an miteinzubeziehen und Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Ein „weiter so“ in der a.ktuellen Form darf es nicht mehr geben

Pressemitteilung 23.04.20

Students‘ Union in English

Our website in English

In an effort to internationalise our services and make information more accessible for students who might not have the best German proficiency we are currently translating this website.

Please be patient if something you are looking for is not yet translated, we are working bit by bit and many of our volunteers are occupied with the Corona situation.

If you are interested to help or have any suggestions regarding info for international students please contact us at tn@fghen-ghrovatra.qr

Informationen zum Coronavirus

Was passiert jetzt?

Laut einer Verordnung der Ministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst und für Soziales Baden Württemberg wird landesweit der Beginn der Vorlesungszeit auf den 20. April verschoben. Das bedeutet an der Uni Tübingen eine Verschiebung um eine Woche.

Die Studierendenvertretung steht im Austausch mit dem Rektorat der Universität, aktuelle Informationen findet ihr auf unseren Social Media Kanäle und auf dieser Homepage. Am Freitag, 13.03., findet eine Sitzung des Planungsstabs Infektionsschutz statt, an der wir teilnehmen.

Wir empfehlen euch, regelmäßig(er als sonst) eure Unimailadresse abzurufen, um die aktuellsten Informationen der Unileitung einzusehen. Ihr findet sie auch hier.

Außerdem möchten wir nachdrücklich darauf hinweisen, nicht den Kopf zu verlieren und stattdessen Standard-Hygienemaßnahmen anzuwenden: wascht euch regelmäßig ordentlich die Hände (nass machen, einseifen, reiben, gut trocknen), versucht, euch nicht ins Gesicht zu fassen, und leckt keine Unimöbel ab.

Gibt es akute Gefahr an der Uni Tübingen?

Bisher (Stand 11.03.) gibt es an der Uni Tübingen einen bestätigten Fall, ein Informatikstudent wurde positiv getestet und befindet sich zu Hause Quarantäne. Vier Kontaktpersonen (zwei Student*innen und zwei Wissenschaftler*innen) befinden sich ebenfalls als Verdachtsfälle in Quarantäne. Sie stehen nicht in Zusammenhang mit anderen Fällen in Tübignen.

Die Gefahr ist damit nicht höher als irgendwo anders, solange einige Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Aktuellste Infos gibt es immer beim Robert Koch Institut.

Stellungnahme zur Einführung des M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen

Der Studierendenrat schließ sich der untenstehenden Stellungnahme der Fachschaft Erziehungswissenschaft vollumfänglich an.
Das hat er am 16.12.2019 beschlossen.
Studiengänge ohne gültige oder mit unfertigen Modulhandbüchern gibt es leider immer wieder – ein Zustand, den wir entschieden ablehnen.

Stellungnahme zur Einführung des Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen

Im Namen des Arbeitskreises Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen möchten wir uns an dieser Stelle mit einem Anliegen bezüglich des zum Wintersemester 2019/2020 angelaufenen Studiengangs M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen an der Universität Tübingen äußern.

Die ersten Studierenden, die im Wintersemester 2016/2017 an der Universität Tübingen mit dem Studium des Studiengangs B.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen begonnen haben, schlossen dieses im Sommer 2019 ab. Die Studierenden sind nun im Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen immatrikuliert, im Rahmen dessen ersten Semesters sie gerade das Schulpraktikum absolvieren.
Von Seiten der Universität Tübingen wurde dieser Studiengang angeboten und die Studierenden mit erfolgreichem Abschluss des oben genannten Bachelorstudiengangs immatrikuliert.

Für eben dieses konsekutive Masterstudium vermissen die Studierenden nach wie vor die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer und die Prüfungsordnung des Studiengangs. Von Seiten der universitären Gremien (Dezernat III) liegt uns die Information vor, dass Modulhandbücher und Prüfungsordnung noch dem Kultusministerium und Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Freigabe vorliegen.
Da der Studiengang bereits im Oktober angelaufen ist und die Studierenden neben dem Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen besuchen und ECTS erwerben sollen, blicken wir mit Sorge auf die Tatsache, dass die Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer nach wie vor nicht verabschiedet sind.

Die Studierenden und wir als AK der Fachschaft sehen einen von Seiten der Ministerien und Universität gewährleisteten reibungslosen Ablauf des Studiums momentan nicht gegeben. Zwar sind für das Erstfach „Sozialpädagogik/Pädagogik“ sowie für das „Bildungswissenschaftliche Studium“ Modulhandbücher vorhanden. Dennoch fehlt auch hier die Prüfungsordnung. Die fehlende Prüfungsordnung bedauern wir zwar, sehen wir aber als weniger problematisch an. Größere Sorge bereitet uns das Fehlen der offiziellen Modulhandbücher das allgemeinbildenden Zweitfächer.

Nicht nur, dass dies, durch Abgleiche anderer Modulhandbücher, Gespräche mit Verantwortlichen der Universität sowie Dozierenden, zu einem organisatorischen Mehraufwand für die Studierenden führt, der durch die fehlenden Dokumente nicht in der Verantwortlichkeit der Studierenden liegt. Auf Verdacht universitäre Veranstaltungen zu belegen und Studien- bzw. Prüfungsleistungen zu absolvieren, für die es keine endgültig zuverlässige rechtliche Grundlage gibt, scheint uns zudem zweifelhaft. 

Das viersemestrige Masterstudium sieht im ersten Semester ein mit 16 ECTS berechnetes Schulpraktikum vor. Um auch nur annähernd eine vorgesehene Punktezahl von 30ECTS in diesem Semester zu erreichen, müssen die Studierenden auch parallel und anschließend an das Schulpraktikum universitäre Veranstaltungen belegen. Damit ist ein Vorhandensein der Modulhandbücher trotz des Schulpraktikums bereits im ersten Mastersemester notwendig. 

Zudem fordert das Masterstudium von den Studierenden, im zweiten und dritten Semester mehr als die üblichen 30ECTS zusätzlich zu abschließenden Modul- und Prüfungsleistungen in den allgemeinbildenden Zweitfächern zu leisten. Auch, um einer extremen Überlastung dieser beiden Semester entgegen zu wirken, sind die Studierenden darauf angewiesen, anschließend an das Schulpraktikum universitäre Blockveranstaltungen zu belegen. Ohne zuverlässige Modulhandbücher scheint uns dies aber fragwürdig. Selbst im Falle des Belegens etwaiger Veranstaltungen bleibt eine rechtliche Grundlage aus, an der sich Prüfungsleistungen orientieren und auf die sich die Studierenden beziehen können. 

Im schlimmsten Fall könnte dies insgesamt zu einer nicht gewährleisteten Regelstudienzeit von angekündigten 4 Semestern und damit zu einem späteren Universitätsabschluss und einem späteren Eintritt in den Vorbereitungsdienst führen, die nicht in der Hand der Studierenden liegt.
Unserer Einschätzung nach ist die Darreichung der Modulhandbücher der allgemeinbildenden Zweitfächer für den Studiengang M.Ed. Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen dringend notwendig, um einen reibungslosen Ablauf des Studiums zu gewährleisten. 

Wir möchten Sie daher im Interesse der Studierenden bitten, sich für eine möglichst zeitnahe Verabschiedung der genannten Dokumente einzusetzen.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

AK Berufliches Lehramt der Fachschaft Erziehungswissenschaft der Universität Tübingen

Studierendenrat Tübingen