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Kategorie-Archiv News

Uni ohne Kohle!?

Zweite Studentische Vollversammlung 2019! Am 28. November um 18 Uhr im Kupferbau, Hörsaal 25

Beschlüsse und Protokoll dieser StudVV findet ihr der bessern Übersichtlichkeit auf einer separaten Seite, nämlich hier.

Der StuRa ruft am Tag vor der globalen Fridays for Future Demo am 29.11. und während der FFF Hochschulstreikwoche vom 25.-29.11. zur zweiten Studentischen Vollversammlung im Wintersemester 2019/20 auf.
Alle Student*innen der Universität Tübingen sind aufgerufen teilzunehmen, Anträge zu stellen und Anliegen, die euch wichtig sind, in die restliche Studierendenschaft zu tragen.
Anträge können bis 25.11. an ga [at] stura-tuebingen.de geschickt werden.


Uni ohne Kohle?

Die Hochschulen sind noch immer unterfinanziert und der neue Hochschulfinanzierungsvertrag steht noch auf wackligen Beinen. Wir als Student*innen müssen weiter unsere Position öffentlich klar machen – gute Lehre, gutes Studium und gute Wissenschaft sind nicht verhandelbar und kosten eben Geld.

Uni ohne Kohle!

Die Klimakrise macht nicht Halt vor den Universitäten. Einen Tag vor der #NeustartKlima Demo ist ein guter Tag, um über die Klimawirkung der Universität zu sprechen. Ob vor Ort, etwa durch ihren Stromverbrauch, über Anlagevermögen bei Firmen, die fossile Energieträger zu Geld machen, oder indirekt durch die prominente Rolle, die Hochschulen in der Gesellschaft einnehmen.


Diese beiden Themen müssen nicht die einzigen Themen der Vollversammlung sein. Alle Student*innen sind zu allen Themen antragsberechtigt und auch ohne Anträge können Punkte zur Diskussion auf die Tagesordnung aufgenommen werden. Nutzt diese direkte Beteiligungsmöglichkeit und erscheint zahlreich!

Hard Facts:

ACHTUNG: Erneute Änderung der Frist für Abrechnungen!

Liebe Fachschaften,
liebe Finanzbeauftragte,


hiermit möchten wir euch erneut eine geänderte Abgabefrist für die Abrechnungen aus dem Kalenderjahr 2019 mitteilen:

08. Dezember 2019!

Bitte gebt das bei euch an die entsprechenden Stellen weiter – vielen Dank im Voraus!
Bitte reicht schon ab jetzt die Belege ein, die ihr bereits habt. Dann habt ihr am Ende des Jahres weniger Arbeit.

Haltet euch dabei bitte immer an die Checkliste:

Abrechnungen, welche bis zum 08.12.19 komplett und korrekt (z. B. ohne Nachforderungen) eingereicht werden, können voraussichtlich noch in diesem Jahr erstattet werden. Für Abrechnungen, die danach eingereicht werden, kann eine Erstattung und Buchung in 2019 nicht mehr garantiert werden. Dann würde eventuell das Budget von 2020 belastet werden müssen und das Budget aus 2019 verfallen. Damit von eurem Budget nichts verfällt, müsst ihr unbedingt einen Antrag zur Bildung auf Rücklagen stellen. Den solltet ihr idealerweise eh immer stellen, denn so könnt ihr Restbeträge eures jahresaktuellen Fachschaften-Budgets auf das nächste Kalenderjahr übertragen.
Der Antrag kann jederzeit im laufenden Jahr gestellt werden. Wenn das Budget aufgebraucht ist, wird eben nichts übertragen. Aber dann müsst ihr am Jahresende nicht daran denken:

Vorlage Beschluss und Antrag zur Bildung von Rücklagen gemäß § 18 (7) FHO

Diesen Beschluss, den ihr uns als Inhalt eures Protokolls oder eines entsprechenden Protokollauszugs zukommen lassen müsst, würden wir dann im Büro des Studierendenrats in einem eigenen Ordner als Antrag hinterlegen und verbleibende Restmittel der Fachschaft bzw. des Fachschaftsbezirks als allgemeine interne Rücklage vor Abschluss des Haushaltsjahres verbuchen. Diese Rücklage steht euch dann 2020 gemäß FHO zusätzlich zum neuen Jahresbudget zur Verfügung. Bitte beachtet die Unterschrift der/des Finanzbeauftragten eures Fachschaftsbezirks unter dem Beschluss, da es sich um einen Beschluss und gleichzeitig Finanzantrag handelt.
Im Zuge dessen solltet ihr, sofern noch nicht geschehen, dem Büro des Studierendenrats auch die oder den aktuelle*n Finanzbeauftragte*n und deren oder dessen Stellvertreter*in eures Fachschaftsbezirks mitteilen [siehe hierzu Paragraph 18 Absatz 3 FHO], um Abrechnungen zukünftig ordnungsgemäß durchführen zu können (am einfachsten per Mail an buero[at]stura-tuebingen.de). Diese*r (oder deren/dessen Stellvertretung) muss die Abrechnungen unterschreiben (vgl. § 18 Absatz 5).
Bitte lest euch den Paragraphen 18 nochmal in Gänze gut durch und hinterlegt ihn am besten bei euch. Er regelt maßgeblich die Finanzen der Fachschaftsbezirke/Fachschaften:

Finanz- und Haushaltsordnung

Auswertung der Stimmzettel

Die Uni-Wahlen sind vorbei. Ab morgen wird die automatische Auszählung und Auswertung (hochschulöffentlich) wie folgt stattfinden:

‐ Das Einlesen (Scannen) der Stimmzettel findet im Gebäude Alte Botanik, DG, Zimmer 221, ab Donnerstag, 4. Juli 2019, 8 Uhr statt.

‐ Die Auswertung erfolgt zentral durch die Wahlleitung in der Alten Botanik, DG, Zimmer 219, ab Donnerstag, 4. Juli 2019, 9 Uhr.

Aufgrund der „aufgeblähten“ Wahlen dieses Jahr (inkl. Personalratswahlen) kann das Einlesen und die Auswertung der Stimmzettel für die Gremienwahlen der VS – Studierendenrat und Fakultätsvertretungen – jeweils erst ab der kommenden Woche, ab Montag, 08. Juli 2019 erfolgen. Die (vorläufigen) Ergebnisse werden dann im Laufe der Woche veröffentlicht werden.

Informationen zu den Wahlen findest du hier.

Stellenausschreibung Haushaltsbeauftragte*r (w/m/d)

Im Juni 2012 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Damit wurde eine Studierendenvertretung mit Rechtsfähigkeit und Finanzhoheit gesetzlich verankert. Der Verfassten Studierendenschaft (VS) als Teilkörperschaft der Universität Tübingen gehören alle Studierenden der Universität an. Verwaltet wird sie von sozial, kulturell und politisch engagierten Studierenden. Organe der VS sind u.a. der Studierendenrat (Stura) als Legislativorgan und das Exekutivorgan.

Die Stelle:

Gemäß §65b II BW LHG bestellt die VS eine*n Beauftragte*n für den Haushalt im Sinne des §9 LHO. Dabei kann es sich um eine Einzelperson oder einen Dienstleistenden handeln. Die VS der Universität Tübingen schreibt hiermit diese Stelle aus.

Aufgaben:

• Sie wirken an der Erstellung des Haushaltsplans mit

• Sie führen den Haushaltsplan aus

• Sie stellen die Unterlagen für die Finanzplanung auf

• Sie stellen den Haushaltsabschluss / Jahresabschluss auf

• Sie wirken bei der Buchführung mit

• Sie stellen die sachliche und rechnerische Richtigkeit von Ausgaben fest

• Sie unterstützen das Finanzreferat

• Sie werden bei allen weiteren Maßnahmen mit finanzieller Bedeutung hinzugezogen

• Sie arbeiten mit den verschiedenen Organen der VS und der Universität zusammen

Voraussetzungen:

• Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder in vergleichbarer Weise nachgewiesene Kenntnisse im Haushaltsrecht

• Erfahrungen im Bereich der Bewirtschaftung öffentlicher Haushalte oder der Finanzverwaltung sind von Vorteil

• Erfahrung mit Finanzverwaltungssoftware ist wünschenswert

• Beratungskompetenzen

• Sorgfältige und selbstständige Arbeitsweise

• Teamfähigkeit, Kommunikationsgeschick und Freude am Umgang mit Studierenden

• Ausgeprägtes Zahlenverständnis

Arbeitsplatz:

Als Arbeitsplatz stellen wir Ihnen ein Büro zur Verfügung oder Sie arbeiten im Homeoffice mit einer vereinbarten Präsenzzeit. Wir bieten Ihnen eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten, freundlichen und dynamischen Team.

Das Entgelt richtet sich nach dem Landestarifvertrag TV-L als 25 Prozent-Stelle.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig eingestellt.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte in schriftlicher Form per Post an StuRa Tübingen, Wilhelmstraße 30, 72074 Tübingen oder per E-Mail an orjreohat@fghen-ghrovatra.qr. Bewerbungsschluss ist der 30.06.2019. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an rkrxhgvir@fghen-ghrovatra.qr.

Studierendenrat Tübingen